Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6.
Haupttätigkeit(en) Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Schnellläuferprogramm – 2610 Kleve – Kempen
Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47876
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout – Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Kleve-Kempen – GU-Modell.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1B Kleve
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout – Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Kleve-Kempen
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Das Projekt ist Teil des sogenannten Schnellläuferprogramms (SLP). Ziel des SLP ist es, ein neues Vorgehensmodell bei der Realisierung von Stellwerksprojekten mit mehr Planungs- und Realisierungsverantwortung bei dem AN zu pilotieren. Damit soll ein wesentlicher Beitrag für die beschleunigte Ausrüstung des deutschen Schienennetzes mit digitaler Leit- und Sicherungstechnik im Rahmen der „Digitalen Schiene Deutschland“ geleistet werden. In dem im SLP zu pilotierenden Vorgehensmodell sollen u.a. Genehmigungen beschleunigt erwirkt und die Standardisierung der Stellwerkstechnik durch einheitliche Schnittstellen zu den einzelnen LST-Komponenten weiter vorangetrieben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Bei der Auftragsvergabe handelt es sich um einen Einzelauftrag auf Basis einer bestehenden Rahmenvereinbarung (Modulvertrag 4 LST). Eine gesonderte Auftragsbekanntmachung des Einzelauftrages ist deshalb entbehrlich. Vergleiche Amtsblatt der EU: 2018/S 015-031438
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 164-295587
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Schnellläuferprogramm – 2610 Kleve – Kempen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 17/12/2020
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Scheidt&Bachmann GmbH
Postanschrift: Breite Straße 132
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41238
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Zu V.2.5 – Unteraufträge für einzelne Teilleistungen können vergeben werden.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 15/01/2021