VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Für die Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens wurden folgende Möglichkeiten der Markterkundung genutzt:
— Erfahrungswerte aus bisherigen Projekten,
— Informationsanfragen bei Unternehmen,
— Recherche im Internet,
— Erfahrungen des Fachbereichs auf diesem Fachgebiet.
Die aus der Markterkundung resultierende wesentliche Erkenntnis war, dass nur eine einzige Low-Code-Plattform den Anforderungen zur Bereitstellung und Nutzung sowie den technischen Anforderungen genügt. Im Ergebnis musste der Auftraggeber feststellen, dass die von Anfang an in der Beschaffungsplanung und in der Bedarfsermittlung formulierten fach- und sachgerechten Anforderungen nur von einem einzigen Hersteller erfüllt werden können.
Aufgrund seiner ausführlichen Markterkundung und der technischen Notwendigkeit, zur Erfüllung der fachlichen und sachlichen Anforderungen die Low-Code-Plattform eines bestimmten Herstellers einsetzen zu müssen, hat der Auftraggeber festgestellt, dass der Auftrag nur von einem einzigen Unternehmen, dem Hersteller „Scopeland Technology GmbH“ erfüllt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Nach der Recherche des Auftraggebers gibt es keine Alternative oder Ersatzlösung für die Entwicklung von Software-Modulen zur Kapazitätsplanung.
Somit ist der Ausnahmetatbestand gemäß §14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV erfüllt. Das Vergabeverfahren wird deshalb als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.