290047-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Baden-Baden: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 110/2021 09/06/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk
Postanschrift: Einkauf IT/Technik, Hans-Bredow-Straße
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe-it@swr.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Rundfunkanstalt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung zur Entwicklung von Software-Modulen zur Kapazitätsplanung inklusive Serviceleistungen für den Südwestrundfunk
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber führt in seiner Hauptabteilung „Herstellung und Produktionswirtschaft“ und den entsprechenden Bereichen des Produktionsbetriebs regelmäßige Kapazitätsplanungen durch. Diese Aufgaben werden bisher mit diversen Software-Werkzeugen, vorrangig mit Werkzeugen aus Microsoft 365 und hauptsächlich tabellenbasiert, vorgenommen. Der Auftraggeber hat bereits seit längerer Zeit festgestellt, dass die auf diesen Grundlagen basierenden Prozesse nicht mehr wirtschaftlich sind. Er hat sich deshalb dazu entschlossen, Software-Module zur rundfunkspezifischen Kapazitätsplanung zu beschaffen und einzuführen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 679 640,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beabsichtigt, Software-Module zur Kapazitätsplanung entwickeln zu lassen, die mindestens folgende grundlegenden Anforderungen erfüllen:
— Eigenkapazitätsermittlung – Ermittlung von eigenen Kapazitäten,
— Bedarfsabgleich – Abgleich des Bedarfs mit den eigenen Kapazitäten,
— Simulation – Durchführen von Simulationen mit Daten der Haushaltsplanung,
— Kontingentierung – Planung von produktionsrelevanten Ressourcen in standardisierten Produktionseinheiten.
Die zu entwickelnden Software-Module zur Kapazitätsplanung müssen auf einer Low-Code-Plattform entwickelt werden, jedoch ohne die verwendete Low-Code-Plattform lauffähig sein. Sie müssen als eigenständiger Java-Source Code zur Verfügung stehen. Weder für die Low-Code-Plattform noch für die darauf entwickelten Software-Module zur Kapazitätsplanung dürfen Lizenzgebühren entstehen.
Die neuen Software-Module zur Kapazitätsplanung müssen implementiert und das Personal geschult werden. In der Betriebsphase der neuen Software zur Kapazitätsplanung, dem Regelbetrieb, müssen Serviceleistungen, d .h. Unterstützungsleistungen und Leistungen zur Software-Pflege, für einen Zeitraum von 24 Monaten mit optionalen Verlängerungen erbracht werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionale Verlängerung der Serviceleistungen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Für die Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens wurden folgende Möglichkeiten der Markterkundung genutzt:
— Erfahrungswerte aus bisherigen Projekten,
— Informationsanfragen bei Unternehmen,
— Recherche im Internet,
— Erfahrungen des Fachbereichs auf diesem Fachgebiet.
Die aus der Markterkundung resultierende wesentliche Erkenntnis war, dass nur eine einzige Low-Code-Plattform den Anforderungen zur Bereitstellung und Nutzung sowie den technischen Anforderungen genügt. Im Ergebnis musste der Auftraggeber feststellen, dass die von Anfang an in der Beschaffungsplanung und in der Bedarfsermittlung formulierten fach- und sachgerechten Anforderungen nur von einem einzigen Hersteller erfüllt werden können.
Aufgrund seiner ausführlichen Markterkundung und der technischen Notwendigkeit, zur Erfüllung der fachlichen und sachlichen Anforderungen die Low-Code-Plattform eines bestimmten Herstellers einsetzen zu müssen, hat der Auftraggeber festgestellt, dass der Auftrag nur von einem einzigen Unternehmen, dem Hersteller „Scopeland Technology GmbH“ erfüllt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Nach der Recherche des Auftraggebers gibt es keine Alternative oder Ersatzlösung für die Entwicklung von Software-Modulen zur Kapazitätsplanung.
Somit ist der Ausnahmetatbestand gemäß §14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV erfüllt. Das Vergabeverfahren wird deshalb als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
04/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Scopeland Technology GmbH
Postanschrift: Düsterhauptstr. 39-40
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13469
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 679 640,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher-Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: IHK Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 721174290
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher-Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04/06/2021