Die Vergabe des Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist rechtmäßig, da die Umsetzung des vorliegenden Dienstleistungsvertrages, insbesondere die Behebung von Fehlern, Eingriffe in den Source-Code von Microsoftprodukten erfordert und diese nur die Firma Microsoft Deutschland GmbH vornehmen darf.
Zudem verfügt die Firma Microsoft Deutschland GmbH als Hersteller frühzeitig über das notwendige Spezialwissen, welches innerhalb der komplexen Umgebung in der Bundesagentur für Arbeit (BA) benötigt wird. Nur so kann die Betriebssicherheit der laufenden Systeme gewährleistet werden.
Des Weiteren führen vor allem die Anzahl der Nutzer und die Anzahl der Server immer wieder dazu, dass die Erfahrung und die Unterstützung des Herstellers hinsichtlich der Stabilitäts- und Performanceanforderungen benötigt werden. Besteht keine direkte Zugriffsmöglichkeit steigert sich die Gefahr von fehlerhaftenden Produkteinschätzungen bzw. Produktkonfigurationen. Dies kann letztlich zu deutlichen Einschränkungen für den Anwender und erhöhten monetären Aufwänden führen.