290195-2023 - ErgebnisDeutschland-München: Programmierung von System- und Anwendersoftware
OJ S 94/2023 16/05/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Länder des Entwicklungsverbundes "gefa" bestehend aus den 16 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz
Postanschrift: Prielmayerstraße 7
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hespeler, Michael
E-Mail: vergabestelle@olg-m.bayern.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Justiz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
GeFa - Softwareentwicklung und Integration (Phase 2_neu) im Rahmen eines agilen Softwareentwicklungsprojektes
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000538
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72211000 Programmierung von System- und Anwendersoftware
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Im Jahr 2017 beschlossen sämtliche Bundesländer im e-Justice-Rat, ein gemeinsames Fachverfahren (gefa) für die gesamte Justiz zu entwickeln, wobei auch länderspezifische Details berücksichtigt werden müssen.
Das Projekt gefa wurde in 3 verschiedene Aufgabenblöcke (Phasen) aufgeteilt:
Phase 1 - Anforderungserhebung und Konzeption
Phase 2 - Softwareentwicklung und Integration
Phase 3 - Test und Abnahme
Der Zuschlag für die Phasen 1 und 3 ist bereits erfolgt.
Für die weitere Softwareentwicklung (Phase 2) soll ein Rahmenvertrag mit einem leistungsfähigen und erfahrenen Dienstleister geschlossen werden, der die bereits erstellte Software übernimmt, in eine geeignete Softwarearchitektur integriert und die Software agil weiterentwickelt. Dabei sind bereits getroffene Festlegungen zur Softwarearchitektur umzusetzen bzw. zu berücksichtigen.
Es wird erwartet, dass der neue Auftragnehmer mit weiteren externen Dienstleistern eng und vertrauensvoll zusammenarbeitet, insbesondere mit den bereits beauftragten externen Dienstleistern „Anforderungserhebung und Konzeption“(Phase 1), „Test und Abnahme“ (Phase 3) sowie dem Hersteller des GUI-Builders.
Der Abruf von Leistungen erfolgt in Form von Leistungsabrufen, bei denen die jeweiligen Leistungen und Aufgaben sowie die zu erwartenden Ergebnisse und Liefertermine durch den Auftraggeber jeweils konkretisiert werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Niedrigstes Angebot: 0,01 EUR / höchstes Angebot: 0,02 EUR das berücksichtigt wurde
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72212000 Programmierung von Anwendersoftware, 72243000 Programmierung, 72262000 Software-Entwicklung, 75230000 Dienstleistungen im Justizwesen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Jahr 2017 beschlossen sämtliche Bundesländer im e-Justice-Rat, ein gemeinsames Fachverfahren (gefa) für die gesamte Justiz zu entwickeln, wobei auch länderspezifische Details berücksichtigt werden müssen.
Das Projekt gefa wurde in 3 verschiedene Aufgabenblöcke (Phasen) aufgeteilt:
Phase 1 - Anforderungserhebung und Konzeption
Phase 2 - Softwareentwicklung und Integration
Phase 3 - Test und Abnahme
Der Zuschlag für die Phasen 1 und 3 ist bereits erfolgt.
Für die weitere Softwareentwicklung (Phase 2) soll ein Rahmenvertrag mit einem leistungsfähigen und erfahrenen Dienstleister geschlossen werden, der die bereits erstellte Software übernimmt, in eine geeignete Softwarearchitektur integriert und die Software agil weiterentwickelt. Dabei sind bereits getroffene Festlegungen zur Softwarearchitektur umzusetzen bzw. zu berücksichtigen.
Es wird erwartet, dass der neue Auftragnehmer mit weiteren externen Dienstleistern eng und vertrauensvoll zusammenarbeitet, insbesondere mit den bereits beauftragten externen Dienstleistern „Anforderungserhebung und Konzeption“(Phase 1), „Test und Abnahme“ (Phase 3) sowie dem Hersteller des GUI-Builders.
Der Abruf von Leistungen erfolgt in Form von Leistungsabrufen, bei denen die jeweiligen Leistungen und Aufgaben sowie die zu erwartenden Ergebnisse und Liefertermine durch den Auftraggeber jeweils konkretisiert werden.
Eine Doppelstellung als Auftragnehmer (oder dessen Unterauftragnehmer) in mehreren Phasen ist daher nach Einschätzung des Auftraggebers grundsätzlich geeignet, widerstreitende Interessen zu begründen, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten, da nicht mehr gewährleistet wäre, dass der Auftragnehmer (oder dessen Unterauftragnehmer) die von ihm entwickelte Software unabhängig testen kann. Der Auftraggeber hat daher in der gegenständlichen Ausschreibung für die Phase 2 (Softwareentwicklung und -integration) die erforderliche Interessenneutralität als Eignungskriterium festgelegt und wird diese jeweils bieterspezifisch überprüfen.
Nichtvorliegen von Interessenkonflikten: Der Auftraggeber wird die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers gem. § 46 Abs. 2 VgV verneinen, wenn dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Ein solcher Interessenkonflikt wird bei denjenigen Unternehmen (und deren Unterauftragnehmer) vermutet, die vom Auftraggeber im Programm gefa mit „Test und Abnahme“ bereits beauftragt worden sind, weil in diesem Fall eine entwicklerunabhängige Testung der Software nicht mehr möglich ist. Vorbehaltlich einer Prüfung im Einzelfall, werden diese Unternehmen daher vom Verfahren ausgeschlossen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Zuschlagskriterien / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 184-520312
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
GeFa - Softwareentwicklung und Integration (Phase 2_neu) im Rahmen eines agilen Softwareentwicklungsprojektes
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/04/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Accenture GmbH
Postanschrift: Campus Kronberg 1
Ort: Kronberg im Taunus
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61476
Land: Deutschland
E-Mail: Accenture.direct.ela@accenture.com
Telefon: +49 61739499
Fax: +49 61739498
Internet-Adresse: https://www.accenture.com/de-de/about/company/about-germany
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Niedrigstes Angebot: 0,01 EUR / höchstes Angebot: 0,02 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
- der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
- Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/05/2023