Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oderHandelsregister
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, könnenvergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügungeiner amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
1. Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind,
2. Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
3. Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
4. Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherungordnungsgemäß erfüllt ist,
5. Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
6. Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
7. Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbargesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wordenist,
8. Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
9. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
10. Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
11. Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten 5 vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
— Spezielle Anforderungen an die Referenzen:
Erfahrung im Energie- und Telekommunikations-Direktvertrieb (mit Nennung konkreter Projekte, mit Zeitraum, Auftragsvolumen (Anzahl Auftragseingänge), welche Zielgebiete, Art der gewonnenen Kunden, Verbrauchvolumen (durchschnittliche kWh)), hilfsweise Erfahrung beim Verkauf von vergleichbaren Vertragsprodukten (z.B. Telekommunikationsprodukte, andere Laufzeitprodukte).
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
12. Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung)
13. Technischen Ausrüstung, die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung steht,
Spezielle Anforderungen:
— Mobilität für den Einsatz auch in Gebieten ohne ÖPNV;
— Tablet oder Notebook als mobile Geräte zur Erfassung von Aufträgen müssen vorhanden sein. (Wird NICHT von den SWM gestellt);
— Bereitschaft, mit einem Vertriebspartnerportal (Software, wird von SWM gestellt) zu arbeiten.
14. Auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise:
Vermittelte Kunden werden von den SWM betreut, eine Betreuungsvollmacht des Verkäufers wird nicht akzeptiert. Der Vertriebspartner ist in der Lage, das Auftragsvolumen nach den Anforderungen des SWM nach oben und nach unten anzupassen. Betreuung der Verkäufer durch einen Teamleiter, der auch als Ansprechpartner für die SWM verfügbar ist.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
15. Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen.