290517-2020 - WettbewerbDeutschland-München: Kundenbetreuung
OJ S 119/2020 22/06/2020
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: SWM Kundenservice GmbH
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf und Logistik, Dienstleistungen, Yvonne Hipp
E-Mail: hipp.yvonne@swm.de
Telefon: +49 892361-4860
Fax: +49 892361-704860
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/einkauf-logistik.html
I.3.
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/einkauf-logistik.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/einkauf-logistik.html
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Vertriebspartner im Umland
Referenznummer der Bekanntmachung: SV-YHI-200615-001
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79342320 Kundenbetreuung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die SWM Kundenservice GmbH (SWM) schreibt die Leistung „Vertriebspartner im Umland" aus.
Gesucht werden mehrere Vertriebspartner für die Zusammenarbeit insbesondere in der Region München.
Dabei vermittelt der Vertriebspartner Aufträge für die Belieferung mit Strom und Erdgas. Weitere Produkte können zusätzlich hinzukommen. Zielgruppe des Vertriebes sind Privatkunden und kleine Gewerbekunden. Es handelt sich um Aufträge zur Belieferung mit Standardprodukten (SLP) für Privat- und Gewerbekunden, nicht um Individualkundenangebote (RLM). Die Höhe der für die Vermittlungen zu zahlenden Provisionen wird durch die SWM Kundenservice GmbH vorgegeben, d. h. die Beauftragung erfolgt zu vom Auftraggeber vorgegebenem Festpreis und kann ggfs. auch auf mehrere Jahre aufgeteilt werden.
Das Produktportfolio, die Mindestverbrauchsmengen sowie die Höhe der Provisionen kann durch die SWM Kundenservice GmbH geändert werden; ebenso das Vertriebsgebiet (innerhalb Deutschland) und der Einsatzzeitraum. Die SWM Kundenservice GmbH stellt die Unterlagen, ein Vertriebspartnerportal für die digitale Erfassung der Aufträge, führt Trainings durch, stellt Ausweise für die externen Leistungserbringer zur Verfügung, organisiert die Strukturen in der Zusammenarbeit, (z. B. klare Aufteilung der Vertriebsgebiete unter den teilnehmenden Vertriebspartnern) und organisieren die Vertriebsbetreuung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Auftragsbezogenes Konzept zur Qualifizierung und Steigerung der Verkaufskompetenz / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Auftragsbezogenes Konzept zum Beschwerdemanagement / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Auftragsbezogenes Konzept zur Gebietssteuerung und Potentialausschöpfung / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Auftragsbezogenes Konzept zu den Abschlusskennzahlen, Stornoquoten / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Auftragsbezogenes Konzept zur Auftragsqualität / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 0
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oderHandelsregister
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, könnenvergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügungeiner amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
1. Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind,
2. Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
3. Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
4. Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherungordnungsgemäß erfüllt ist,
5. Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
6. Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
7. Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbargesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wordenist,
8. Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
9. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
10. Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
11. Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten 5 vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
— Spezielle Anforderungen an die Referenzen:
Erfahrung im Energie- und Telekommunikations-Direktvertrieb (mit Nennung konkreter Projekte, mit Zeitraum, Auftragsvolumen (Anzahl Auftragseingänge), welche Zielgebiete, Art der gewonnenen Kunden, Verbrauchvolumen (durchschnittliche kWh)), hilfsweise Erfahrung beim Verkauf von vergleichbaren Vertragsprodukten (z.B. Telekommunikationsprodukte, andere Laufzeitprodukte).
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
12. Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung)
13. Technischen Ausrüstung, die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung steht,
Spezielle Anforderungen:
— Mobilität für den Einsatz auch in Gebieten ohne ÖPNV;
— Tablet oder Notebook als mobile Geräte zur Erfassung von Aufträgen müssen vorhanden sein. (Wird NICHT von den SWM gestellt);
— Bereitschaft, mit einem Vertriebspartnerportal (Software, wird von SWM gestellt) zu arbeiten.
14. Auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise:
Vermittelte Kunden werden von den SWM betreut, eine Betreuungsvollmacht des Verkäufers wird nicht akzeptiert. Der Vertriebspartner ist in der Lage, das Auftragsvolumen nach den Anforderungen des SWM nach oben und nach unten anzupassen. Betreuung der Verkäufer durch einen Teamleiter, der auch als Ansprechpartner für die SWM verfügbar ist.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
15. Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen.
III.2.
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe der Sektorenverordnung (SektVO) stützen (Eignungsleihe).
Nimmt ein Unternehmen im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall einer späteren Auftragserteilung gemeinsam für die Auftragsausführung.
Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung wie Ausbildungs-und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag der zukünftigen Aufträge ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2.
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3. genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s. h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-YHI-200615-001 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
18/06/2020