Beschreibung der Beschaffung
Das hier zur Ausschreibung kommende Fördergebiet des Clusters C hat der Landkreis in zwei Lose aufgeteilt:
- Los 1: Grundantrag Cluster C mit Fördergebieten in den Kommunen Altmittweida, Lichtenau und Rossau.
- Los 2: Antrag Institutionen Cluster C mit insgesamt 4 Grundschulen in Lichtenau und Rossau.
Ziel der Fördermaßnahme ist die Beseitigung des Marktversagens bei der Bereitstellung von Breitbandinternet durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und den Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes. Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Teilnehmern mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den vorgeschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des Erschließungskonzeptes sowie der Umfang der Erschließung sind daher maßgebliche Zuschlagskriterien. Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht gleichwohl unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGABreitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen. Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, der anhand der in den Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält und nachweisen konnte, dass die Gesamtfinanzierung einmalig anfallender und laufender Kosten gesichert ist. Bei Punktegleichstand von mehreren Erstplatzierten kann eine Auswahl durch Losentscheid getroffen werden. Der Landkreis Mittelsachsen behält sich aber vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) Gebrauch zu machen: Die Bieter können Angebote für ein oder für zwei Lose abgeben. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die Lose zusammengesehen das wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der beiliegenden Unterlage "EU-Bekanntmachung (Langfassung) mit Teilnahmebedingungen_Cluster C".