290737-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Wiesbaden: Fernmeldedienste
OJ S 103/2022 30/05/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hpt.polizei.hessen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://hzd.hessen.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung und Betrieb TETRA Solution E1 und IP
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
64200000 Fernmeldedienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Bereitstellung und Betrieb der Anbindungsleitungen TETRA Solution bestehend aus zwei Teilen: Bis zur vollständigen IP-Migration des gesamten Netzes TETRA Solution Leitungen mit E1-Emulation als TETRA-Zugangsleitungen (E1) für die noch nicht migrierten TETRA Basisstationen als Anbindungsleitungen. Bei bereits IP-migrierten TETRA Basisstationen: IP-Anbindung basiert auf den gleichen TETRA Solution Leitungen, ergänzt um paketbasierten Anteil, der aus einzelnen Ethernet-Punkt-zu-Punkt-Leitungen zwischen TETRA Basisstationen ein konvergentes Zugangsnetz schafft.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 50 000 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Einzelnen umfassen die Leistungen:
-Bereitstellung und Betrieb der Anbindungsleitungen an bestehenden und neuen BOS-Standorten;
-Bereitstellung eines paketbasierten Zugangsnetzes;
-Migration des Zugangsnetzes auf IP inklusive Switching-Leistung;
-Betriebsleistungen;
-Bereitstellung eines Netzspezialisten für TETRA Solution Leitungen bzw. das Zugangsnetz.
Die Konzeptvorgaben der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgeben (BDBOS) sind dabei einzuhalten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Aufgrund bestehender technischer Gründe im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 c VSVgV kann der Auftrag über die Bereitstellung und den Betrieb von TETRA Solution Leitungen nebst Switching-Leistungen nur an die Firma Deutsche Telekom Business Solution GmbH (DTBS) vergeben werden. Für die Errichtung und den Betrieb von Zugangsleitungen bzw. Zugangsnetzen müssen zentrale Konzeptvorgaben der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) eingehalten werden: „Planungshandbuch für den Zugangsbereich des Festnetzes“ und „Planungshandbuch für den paketbasierten Zugangsbereich des Festnetzes“. DTBS betreibt ein eigenes Glasfasernetz in Hessen, welches für die Beauftragung genutzt werden kann. Alternative Anbieter müssten ein eigenes Glasfasernetz mit Zugangsleitungen errichten. Im Falle einer Anmietung der Glasfasernetze durch andere Anbeiter würden die Anforderungen aus dem Planungshandbuch des BDBOS nicht mehr erfüllt sein. Des Weiteren käme es im Falle einer Beauftragung eines anderen Unternehmens zu einer Entwertung bereits getätigter Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von ca.53,5 Mio. Euro.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
23/05/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Telekom Business Solutions GmbH
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 50 000 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des GWB gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach vorstehender Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Unternehmen, die der Auffassung sind, durch die beabsichtigte Vergabe in ihren Rechten verletzt zu sein, können dies im wegen des Nachprüfungsverfahrens geltend machen, das innerhalb
von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,bei der unter VI.4.1 genannten Stelle zu beantragen ist.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/05/2022