291715-2023 - ErgebnisDeutschland-Halle (Saale): Bau von Fußwegen
OJ S 94/2023 16/05/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): V//VS
E-Mail: petra.honekamp@havag.com
Telefon: +49 345-5815115
Fax: +49 345-5815129
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havag.com
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
A 2023/09 Stadtbahnprogramm Halle -Vorhaben 5.1 Böllberger Weg Nord Bauvorbereitende Maßnahmen Stützwand KiTa
Referenznummer der Bekanntmachung: A 2023/09
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45233161 Bau von Fußwegen
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Stadtbahnprogramm Halle - Vorhaben 5.1 Böllberger Weg Nord Bauvorbereitende Maßnahmen Stützwand KiTa
Die Maßnahme umfasst die Herstellung einer Stützwand als Bohrpfahlwand über eine Länge von ca. 90 m. Zur Kon-struktion gehört neben den Bohrpfählen die Herstellung eines Kopfbalkens. Auf dem Kopfbalken ist eine 2 m hohe Klinkerwand aus Pfeilern und Wandscheiben zu errichten. Die Wand in der zukünftigen Gehwegrücklage und dient als Sicht- und Lärmschutz zwischen der vorhandenen Verkehrsanlage und der Kindertagesstätte Haus Nr. 189/189a auf dem westlich angrenzenden Grundstück.
Zur Maßnahme gehören weiterhin Leitungsfreimachungen für die Hausanschlüsse zum Haus Nr.189. Es handelt sich um Tiefbauleistungen für eine Telekomleitung, sowie Hausanschlüsse für die Niederspannungsversorgung und Trink-wasserversorgung.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
44114210 Betonpfähle, 43124000 Bohrgeräte, 45315600 Niederspannungsarbeiten, 45317000 Sonstige Elektroinstallationsarbeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
BTG 011 - Gehwege
- ca. 65 m Borde Naturstein/Beton aufnehmen
- ca. 230 m² Gehwegaufbruch verschiedene Beläge
- ca. 360 m² Gehwegneubau Asphalt
BTG 016 - Freianlagen
- ca. 16 St Wurzelstöcke roden
- ca. 350 m² Baugelände abräumen
BTG - 02 Fahrleitungsanlagen
- 2 St Demontage Fahrleitungsmast
- 2 St Abbruch Mastfundament
- 3 St Bohrgründungen
BTG 13 - Lichtsignalanlagen
- 2 St Demontage LSA-Mast
BTG 14 -Straßenbeleuchtung
- 2 St Demontage Lichtmast
BTG 015 - Ingenieurbauwerke
-Herstellung überschnittene Bohrpfahlwand
Länge: ca. 86,5m lang (Abwicklung),
aufgeteilt in 6 Abschnitte mit unterschiedlichen Pfahllängen
Verlauf: je nach Abschnitt bogenförmig oder gerade
Gesamtpfahlanzahl: 156,
Pfahldurchmesser d = 60 cm, 10 Pfähle d = 90cm
Pfahllängen zwischen 4,90m und 13,40 m.
je nach Abschnitt jeder 2. Bzw. 4. Pfahl bewehrt
-Herstellung Pfahlkopfbalken aus Stahlbeton auf überschnittener Bohrpfahlwand
Gesamtlänge ca. 86,5m (Abwicklung)
Querschnitt (B x H) : 1,00 m x 0,5 m
Einbindetiefe Pfahlkopf: 10cm
-Herstellung Wandträger aus Stahlbeton über vorhandenen Kanal (am Bauwerksbe-ginn als Bestandteil des vorgenannten Pfahlkopfbalken)
Länge: ca. 5,14 m
Querschnittsform: T
Querschnitt (B x H): 1,00 m x 1,20 m
-Herstellung Stahlbetonpfeiler auf Pfahlkopfbalken als Bestandteil einer Klinkerwand
Querschnitt (B x H): 24 x 24 cm
Höhe: ca. 2,10 m
Anzahl: 20
-Herstellung Klinkerwand auf Pfahlkopfbalken zwischen Stahlbetonpfeilern
Segmentlängen: bis ca. 5m
Verlauf: gerade oder bogenförmig
Anzahlsegmente: 19
Höhe: ca. 2.10 m
Mauerwerksabdeckung mit Abdeckplatte aus Beton
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 045-133510
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
A 2023/09 Stadtbahnprogramm Halle -Vorhaben 5.1 Böllberger Weg Nord Bauvorbereitende Maßnahmen Stützwand KiTa
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Angebots ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich
über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.
d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
g) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
h) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
i) Die Teilnahme von Bietern an der Öffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
j) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den
Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale
der eingereichten Kopien zu verlangen.
k) Weitergehende Angaben ergeben sich aus der Datei A1 Allgemeine Informationen, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
l) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch austehenden Bewilligung von Fördermitteln. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüche zu.
Die Auftraggeberin behält sich die weitere Nachforderung von Unterlagen vor.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/05/2023