Beschreibung der Beschaffung
— 212 000 Stück SARS-CoV-2 Antigen-Selbsttest, Nasal,
— optional 3 x 55 000 Stück SARS-CoV-2 Antigen-Selbsttest, Nasal.
Anforderungen an die Selbsttests:
—— Zulassung für Endanwender/Patienten gemäß BfArM,
—— die Zulassungsnummer der BfArM ist anzugeben,
—— zusätzlich müssen die Selbsttests in der vom Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichten Evaluierung „vergleichende Evaluierung der Sensitivität von SARS-CoV-2 Antigenschnelltests“ als dem derzeitigen Stand der Technik entsprechend bewertet und gelistet sein,
—— nasale Probenentnahme im vorderen Nasenbereich,
—— einzeln verpackt, bei Sammelverpackungen (z. B. 25 Stück) muss für jeden Schnelltest eine separate Pufferlösung vorgesehen sein. Die
Beigabe einer einzelnen Pufferlösung je Sammelverpackung ist nicht zulässig. Eine einzelne Ausgabe der Tests an den Nutzer muss möglich sein.
—— Werden Sammelverpackungen angeboten, so dürfen diese nicht mehr als 25 Einzeltests enthalten,
—— je Schnelltest ist eine Anleitung beizufügen und/oder eine Anleitung in elektronischer Form beizufügen,
—— die Haltbarkeit der Schnelltests muss zum Zeitpunkt der Auslieferung noch mindestens 18 Monate betragen.