Die im ursprünglichen Verfahren DUS-ITKR-2020-0011 abgegebenen Angebote sind technisch nicht geeignet, da Anforderungen für die technische Geeignetheit in allen Angeboten nicht erfüllt wurden. Es ist davon auszugehen, dass die Angebote jedoch in einem Verhandlungsverfahren an die unveränderte Anforderung des Auftraggebers angepasst werden können, da die Anpassungen nicht den Wesenskern betreffen, die Vergleichbarkeit und Wertbarkeit aber nicht hergestellt werden konnten.