Es wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nur mit der beauftragten Firma durchgeführt, gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV.
Im Zuge des Wärmeprojekts muss das bestehende Leittechniksystem erweitert und angepasst werden. Das derzeitige Leittechniksysteme wurde zu einem Hauptleittechniksystem zusammengefasst und läuft ohne Sicherheitskompromisse. (Dabei mussten zahlreiche BlackBoxes sowie das Leitsystem PCS7 von Siemens programmiertechnisch integriert werden).
Der Einsatz einer anderen Firma an der bestehenden Hauptleittechnik würde dazu führen, dass dann zwei Systeme mit allen sicherheitsrelevanten Schnittstellenrisiken nebeneinander existieren. Schlimmstenfalls würde das bestehende, einwandfrei funktionierende System so verändert, dass sicherheitstechnische Komplikationen wahrscheinlich sind, die Arbeitssicherheit, Anlagensicherheit und Umweltschutz sowie die Entsorgungssicherheit (Abfall) und Versorgungssicherheit (Fernwärme) Hamburgs gefährden würde.
Nur durch eine einheitliche Programmierung der Leittechnik, kann eine sehr geringe Störanfälligkeit erreicht werden.
Dieses kann technisch nur durch die Firma gewährleistet werden, welche die bisherige Leittechnik betreut.