293891-2021 - ErgebnisDeutschland-Eschborn: Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
OJ S 112/2021 11/06/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: beschaffung@bafa.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafa.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Projekt 2021 Arbeitnehmerüberlassung
Referenznummer der Bekanntmachung: Referat Z23 Projekt 2021 Arbeitnehmerüberlassung
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
75131100 Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 488 072,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
(1) Tätigkeiten der Bürosachbearbeitung
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75131100 Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung, 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung, 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Hauptort der Ausführung: 65760 Eschborn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Zur Erfüllung seiner Aufgaben insbesondere für kurzfristig dem BAFA übertragene Aufgaben sind temporäre Personalressourcen erforderlich, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung gestellt werden sollen.
Innerhalb des Rahmenvertrags erfolgt der konkrete Abruf durch Einzelaufträge (siehe IIb der Leistungsbeschreibung). Um hohe Antragszahlen in kurzen Zeiträumen abfedern zu können, wird davon ausgegangen, dass eine konkrete Überlassung von Arbeitnehmern jeweils für die Dauer von 6 bis 8 Monaten in Frage kommt.
b) Aufgabenbeschreibung
Der Einsatz des Personals erfolgt in der Antrags- und Verwendungsnachweisprüfung für Zuwendungsprojekte des Bundes. Konkret sind folgende Tätigkeiten auszuführen:
(1) Tätigkeiten der Bürosachbearbeitung mit insbesondere folgenden Schwerpunkten.
Prüfen und Bescheiden von Anträgen und Verwendungsnachweisen, d. h.:
— Formelle und materielle Antragsprüfung,
— Telefonische und schriftliche Auskunftserteilung,
— Formale und inhaltliche Prüfung der Verwendungsnachweise,
— Durchführen von Sachverhaltsaufklärungen.
Arbeitssprache ist deutsch.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
(2) Tätigkeiten der Sachbearbeitung
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75131100 Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung, 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung, 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Hauptort der Ausführung: 65760 Eschborn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Zur Erfüllung seiner Aufgaben insbesondere für kurzfristig dem BAFA übertragene Aufgaben sind temporäre Personalressourcen erforderlich, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung gestellt werden sollen.
Innerhalb des Rahmenvertrags erfolgt der konkrete Abruf durch Einzelaufträge (siehe IIb der Leistungsbeschreibung). Um hohe Antragszahlen in kurzen Zeiträumen abfedern zu können, wird davon ausgegangen, dass eine konkrete Überlassung von Arbeitnehmern jeweils für die Dauer von sechs bis acht Monaten in Frage kommt.
b) Aufgabenbeschreibung.
Der Einsatz des Personals erfolgt in der Antrags- und Verwendungsnachweisprüfung für Zuwendungsprojekte des Bundes. Konkret sind folgende Tätigkeiten auszuführen:
(2) Tätigkeiten der Sachbearbeitung mit insbesondere folgenden Schwerpunkten:
Prüfen und Bescheiden von Anträgen und Verwendungsnachweisen, d. h.:
— Formelle und materielle Antragsprüfung,
— Telefonische und schriftliche Auskunftserteilung,
— Formale und inhaltliche Prüfung der Verwendungsnachweise,
— Durchführen von Sachverhaltsaufklärungen,
— Tätigkeiten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit,
— Mitwirkung bei Grundsatz- und Einzelfallentscheidungen,
— Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen,
— Monitoring der Haushaltsmittel,
— Arbeitssprache ist deutsch.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 048-120742
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Referat Z23 Projekt 2021 Arbeitnehmerüberlassung
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
(1) Tätigkeiten der Bürosachbearbeitung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
18/05/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 12
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 12
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: PAR GmbH
Ort: Frankfrut am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 281 216,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Referat Z23 Projekt 2021 Arbeitnehmerüberlassung
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
(2) Tätigkeiten der Sachbearbeitung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
18/05/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 12
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 12
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: MEGIST Consulting GmbH
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 206 856,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten
Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die e-Vergabe-
Plattformdes BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unterwww.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen /
Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung,
Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
Hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoßgegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
Wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/06/2021