293971-2022 - ErgebnisDeutschland-Würzburg: Dienstleistungen von Architekturbüros
OJ S 105/2022 01/06/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Diakonisches Werk Würzburg e.V.
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 24
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Diakonisches Werk Würzburg e.V.
E-Mail: info@diakonie-wuerzburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://diakonie-wuerzburg.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Verein
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Neubau Kindergarten Uettingen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Neubau Kindergarten Uettingen - Planungsleistungen Lph 3 - 9
Planungen Kostengruppen 300 und 500
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 340 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71220000 Architekturentwurf
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Üttingen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Vom Leistungsumfang ist auch die Planung der Freianlagen umfasst. Abweichend von den Leistungsbildern der HOAI werden die Kostengruppen 300 bis einschließlich 500 in die anrechenbaren Kosten aufgenommen und einheitlich nach der Honorartafel des § 35 HOAI abgerechnet. Die anrechenbaren Kosten für die Freianlagen übersteigen 20.000 €.
Vertragsgegenständlich sind die Betriebsbeschreibung für den Kindergarten und die Leistungsbilder §§ 33 ff und §§ 38 ff HOAI 2021.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
- Stufe 2: Leistungsphasen 3-4,
- Stufe 3: Leistungsphasen 5-7,
- Stufe 4: Leistungsphasen 8-9
Die Leistungen werden nach dem Verhandlungsverfahren vergeben.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 beauftragen. Die weiteren Leistungsphasen können einzeln oder im Ganzen beauftragt werden. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die unter II.2.7 genannte Vertragslaufzeit ist geschätzt für die Lph 3-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 239-628858
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Architektenleistungen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
09/05/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: architekten gruber I hettiger I haus
Postanschrift: Fahrgasse 5
Ort: Marktheidenfeld
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 340 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden.
Beim Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit ist hinsichtlich der Auswahl der Referenzobjekte folgendes zu beachten (siehe auch Erläuterung im Teilnahmeantrag):
Es steht dem Bewerber frei:
- die Referenzobjekte 1 - 3 mit ein und demselben Projekt nachzuweisen
- die Referenzobjekte 4 - 6 mit ein und demselben Projekt nachzuweisen
- die Referenzobjekte 1 - 6 mit maximal 6 unterschiedlichen Projekten nachzuweisen, wobei ein Projekt, welches für die Referenzobjekte 1 - 3 herangezogen wurde, nicht zugleich innerhalb der Referenzobjekte 4 - 6 nachgewiesen werden darf.
Bewerbungen sind nur mit dem unter "Vergabeunterlagen" hochgeladenen Teilnahmeantrag (oder EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Der Teilnahmeantrag (inkl. der Anlagen und der vorzulegenden Unterlagen) ist elektronisch in Textform (§ 126 b BGB) auf die Vergabeplattform aumass (URL siehe Punkt I.3) hochzuladen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27/05/2022