294046-2025 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten – Interimsvergabe rettungsdienstlicher Leistungen im Bereich des Loses 4
OJ S 88/2025 07/05/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat
E-Mailzentralevergabestelle@kreis-vg.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelInterimsvergabe rettungsdienstlicher Leistungen im Bereich des Loses 4
BeschreibungGegenstand des Verfahrens ist die Übertragung der Durchführung der nichtärztlichen Notfallversorgung im Regelrettungsdienst und der nichtärztlichen rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen, des Einsatzes von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) ohne ärztliche Besetzung (kurz auch: rettungsdienstliche Leistungen) für eine Übergangszeit von sieben Monaten nach einem gescheiterten Verfahren für Los 4 des ursprünglichen Auswahlverfahrens (Interimsvergabe Los 4). Der Auftraggeber stellt dem Leistungserbringer sowohl die Rettungswachen als auch die Rettungsmittel (Fahrzeuge mit Ausstattung) zur Verfügung. Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport der Rettungswachen: Rettungswache Jarmen, Rettungswache Loitz; Nichtärztliches Personal der Notarztstandorte: Jarmen.
Kennung des Verfahrense44e5508-738c-4f09-9026-b4e4fac708e2
Interne KennungRettungsdienst_Interim_Los_4
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Zentrale Elemente des VerfahrensDa es sich hier nur um eine Interimsvergabe nach der für Los 4 gescheiterten Hauptvergfabe handelt, wird dieses Los nochmals neu ausgeschrieben (mit Laufzeitbeginn am 30.11.2025, 18.00 Uhr).
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtLandkreis Vorpommern-Greifswald
Land, Gliederung (NUTS)Vorpommern-Greifswald (DE80N)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenRettungsdienstbereich der Rettungswachen in Jarmen und Loitz
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenAusführungszeitraum: 30.04.2025, 18.00 Uhr bis 30.11.2025, 18.00 Sollte das vom Auftraggeber neu durchzuführende neue Auswahlverfahren für die Vergabe des Loses 4 nicht so rechtzeitig abgeschlossen werden können, dass ein eventueller Wechsel des Leistungserbringers rechtzeitig zum 30.11.2025, 18.00 Uhr erfolgen kann, so werden die Parteien einvernehmlich und rechtzeitig vor dem Außerkrafttreten eine (möglichst kurze) weitere Interimsverlängerung vereinbaren. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des Auftraggebers nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt. Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der Auftraggeber ausdrücklich einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Damit unterfällt der Vertrag dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
other - verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren für eine dringliche Interimsbeauftragung, wegen der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anlehnung an das Vergaberecht
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelInterimsvergabe rettungsdienstlicher Leistungen im Bereich des Loses 4
BeschreibungGegenstand des Verfahrens ist die Übertragung der Durchführung der nichtärztlichen Notfallversorgung im Regelrettungsdienst und der nichtärztlichen rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen, des Einsatzes von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) ohne ärztliche Besetzung (kurz auch: rettungsdienstliche Leistungen) für eine Übergangszeit von sieben Monaten nach einem gescheiterten Verfahren für Los 4 des ursprünglichen Auswahlverfahrens (Interimsvergabe Los 4). Der Auftraggeber stellt dem Leistungserbringer sowohl die Rettungswachen als auch die Rettungsmittel (Fahrzeuge mit Ausstattung) zur Verfügung. Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport der Rettungswachen: Rettungswache Jarmen, Rettungswache Loitz; Nichtärztliches Personal der Notarztstandorte: Jarmen.
Interne KennungRettungsdienst_Interim_Los_4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste
Optionen
Beschreibung der OptionenSollte das vom Auftraggeber neu durchzuführende neue Auswahlverfahren für die Vergabe des Loses 4 nicht so rechtzeitig abgeschlossen werden können, dass ein eventueller Wechsel des Leistungserbringers rechtzeitig zum 30.11.2025, 18.00 Uhr erfolgen kann, so werden die Parteien einvernehmlich und rechtzeitig vor dem Außerkrafttreten eine (möglichst kurze) weitere Interimsverlängerung vereinbaren.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtLandkreis Vorpommern-Greifswald
Land, Gliederung (NUTS)Vorpommern-Greifswald (DE80N)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenRettungsdienstbereich der Rettungswachen in Jarmen und Loitz
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/11/2025
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.916 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDer angebotene Preis wurde überprüft. Bei einem Verfahren mit nur einem Bieter war überdies eine Rangbildung nicht notwendig.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannPreis
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurdeDa es ein Verhandlungsverfahren mit nur einem Beiter war, musste keine Reihenfolge festgelegt werden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des Auftraggebers nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt. Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der Auftraggeber ausdrücklich einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Damit unterfällt der Vertrag dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLandkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLandkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge916 000,00 EUR
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Sonstige BegründungEs handelt sich um eine freiwillige Bekanntmachung, weil es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB handelt, so dass das Verfahren ein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV ist. Um die Leistungserbringung nach dem 30.04.2025, an dem die Altverträge von Gesetzes wegen auslaufen, auch im Bereich des Loses 4 sicherzustellen und ausreichend Zeit für die Neuvergabe in dem geplanten neuen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu haben (und für einen eventuellen danach erforderlichen Betriebsübergang), wollte und musste der Auftraggeber einen Vertrag für die Übergangszeit mit einem Leistungserbringer abschließen. Vergaberechtlich handelt es sich hier um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb aus äußerst dringlichen, zwingenden Gründen im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, die es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind; die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit dürfen dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen sein (§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV). Im Zusammenhang der verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren, die wegen der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB nur in Anlehnung an das Vergaberecht durchgeführt werden, muss dies daher ebenfalls möglich sein. Beabsichtigt war die Interimsvereinbarung mit dem Bestandsleistungserbringer, um nicht im schlimmsten Fall zwei Betriebsübergänge innerhalb eines guten halben Jahres (einmal zum Mai, einmal zum Dezember 2025) durchführen zu müssen, was für alle Beteiligten, vor allem aber für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den beiden betroffenen Rettungswachen, als große Belastung eingestuft wird. Diese Verhandlungen sind jedoch gescheitert. Da zwischen dem endgültigen Scheitern dieser Verhandlungen und dem Auslaufen der Altverträge nur noch sieben Wochen lagen, ein nun unausweichlicher Betriebsübergang aber auch die Monatsfrist aus § 613a Abs. 6 BGB für die möglichen Widersprüche der Arbeitnehmer berücksichtigen muss, waren schlussendlich nur noch zweieinhalb Wochen Zeit bis zum 31.03.2025 (spätester Beginn der Monatsfrist) für die Auswahl eines neuen Leistungserbringers. Letztendlich hat sich der Auftraggeber dafür entschieden, mit einem der bereits beauftragten Leistungserbringer aus den anderen Losen diese Verhandlungen zu führen. Der Zuschlag wurde am 11.04.2025 erteilt; die Informationen gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgten parallel zu den Verhandlungen.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDRK-Kreisverband Ostvorpommern-Greifswald e.V.
Angebot
Kennung des AngebotsInterim Los 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots916 000,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsInterimsvertrag Los 4
TitelInterimsvertrag Los 4
Datum der Auswahl des Gewinners11/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses11/04/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLandkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungLandkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat
Registrierungsnummer73135e4d-1520-4fd6-b39a-d8dd81704152
PostanschriftFeldstraße 85a
StadtGreifswald
Postleitzahl17489
Land, Gliederung (NUTS)Vorpommern-Greifswald (DE80N)
LandDeutschland
KontaktpersonRechtsamt | Sachgebiet Zentrale Vergabestelle
E-Mailzentralevergabestelle@kreis-vg.de
Telefon+49383487601211
Fax+49876091211
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Registrierungsnummerc45de73c-b4b4-416d-aff8-7b15923f9866
PostanschriftJohannes-Stelling-Straße 14
StadtSchwerin
Postleitzahl19053
Land, Gliederung (NUTS)Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon+4938558815164
Fax+49 38558848515817
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVerwaltungsgericht Greifswald
Registrierungsnummer3cfb0a15-6c03-494d-9c30-acf960a14873
PostanschriftDomstraße 7a
StadtGreifswald
Postleitzahl17489
Land, Gliederung (NUTS)Vorpommern-Greifswald (DE80N)
LandDeutschland
E-Mailverwaltung@vg-greifswald.mv-justiz.de
Telefon+49383489050
Fax+493834890528
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDRK-Kreisverband Ostvorpommern-Greifswald e.V.
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer6d297ac3-25c8-4e1d-a2a6-15fc5d63b924
PostanschriftRavelinstraße 17
StadtAnklam
Postleitzahl17389
Land, Gliederung (NUTS)Vorpommern-Greifswald (DE80N)
LandDeutschland
E-Mailkreisverband@drk-ovp-hgw.de
Telefon+49397120030
Fax+493971240004
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung1b5ada70-966b-44e2-a7ea-017326fe959a  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung05/05/2025 19:10:40 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung294046-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe88/2025
Datum der Veröffentlichung07/05/2025