295423-2021 - ErgebnisDeutschland-Koblenz: Gelegenheitsflugverkehr
OJ S 112/2021 11/06/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Lieferungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BAAINBw L2.3
E-Mail: BAAINBwL2.3@bundeswehr.org
Fax: +49 261-40016578
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.baainbw.org
I.2.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3.
Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4.
Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1.
Beschreibung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stundenweise Anmietung eines Hubschraubers H145 Laupheim
II.1.2.
Art des Auftrags und Ort der Ausführung bzw. Lieferung
Lieferauftrag
Hauptort der Ausführung: Laupheim
NUTS-Code DE146 Biberach
II.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4.
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Stundenweise Anmietung eines zivilen Hubschraubers H145.
II.1.5.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60420000 Gelegenheitsflugverkehr
II.2.
Gesamtwert des Auftrags/Loses
II.2.1.
Gesamtwert des Auftrags/Loses

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Auftragsbekanntmachung

IV.2.
Zuschlagskriterien
IV.2.1.
Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. gemäß Bewertungsmatrix. Gewichtung 100
IV.2.2.
Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3.
Verwaltungsangaben
IV.3.1.
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
Q/L2CD/KA175/BA063
IV.3.2.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Auftragsbekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 247-611086 vom 19.12.2019

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Q/L2CD/KA175/BA063
Bezeichnung: Stundenweise Anmietung eines zivilen Hubschraubers H145
V.1.
Tag des Vertragsabschlusses
9.12.2020
V.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1

V.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: NVH NV
Postanschrift: Kalkaertstraat 101
Ort: Oostende
Postleitzahl: 8400
Land: Belgien
V.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
VI.2.
Zusätzliche Angaben
VI.3.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.3.2.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.3.3.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de
VI.4.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
8.6.2021