296143-2024 - Ergebnis
Deutschland – Schneeräumung – Projekt-Nr. PR 018524-21033
OJ S 97/2024 21/05/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMarkt Oberstdorf
E-Mailbauamt@markt-oberstdorf.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelProjekt-Nr. PR 018524-21033
BeschreibungWinterdienstleistungen (Teil 2) – in 3 Losen (Touren) im Gemeindegebiet des Marktes Oberstdorf - Laufzeit 2024 bis 2030
Kennung des Verfahrens16fcf109-f5fa-4689-911f-d0cc7d712ef3
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenMo., 12.02.2024, 12.00 Uhr: Fristende für Bieterfragen. Do., 15.02.2024: Spätester Termin für Beantwortung von Bieterfragen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 02 Oberstdorf West
BeschreibungRäum- und Streubezirk
Interne KennungLos 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMarkt Oberstdorf Postanschrift: Prinzregenten-Platz 1 87561 Markt Oberstdorf  
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2024
Enddatum der Laufzeit30/04/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern 80534 München Telefon +49 89 2176-2411 Telefax +49 89 2176-2847 vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Vergabenachprüfungsverfahren setzt zwingend eine vorhergehende Kommunikation mit dem öffentlichen Auftraggeber voraus. Diese Kommunikation muss eine sogenannte förmliche Rüge im Sinne des § 160 Absatz 3 GWB beinhalten. Darin ist eine Beanstandung an dem Verfahren und eine Betroffenheit in eigenen Rechten mit Darlegung einer ursächlichen, möglichen Verschlechterung der Chancen auf den Zuschlag vorzutragen. Nachfolgend weisen wir auf die entsprechenden gesetzlichen Ausschlussvorschriften hin. Wird nicht rechtzeitig und insgesamt nicht wirksam gerügt, so sind (grundsätzlich kostenpflichtige) Vergabenachprüfungsanträge vor der zuständigen Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, unzulässig. Anträge auf Nachprüfung von Vergabeverfahren, die unter die BayNpV fallen, sind an folgende Adresse zu richten: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern 80534 München Telefon +49 89 2176-2411 Telefax +49 89 2176-2847 vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Verfahren vor der Vergabekammer (§ 156 GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die weiteren Antragsvoraussetzungen sind insbes. dem § 161 GWB zu entnehmen. Im Übrigen wird verwiesen auf https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsver fahren/index.html
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetMarkt Oberstdorf
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
TitelMittelschule,Gymnasium, Rubingerstraße/Sc
BeschreibungRäum- und Streubezirk
Interne KennungLos 10
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMarkt Oberstdorf Postanschrift: Prinzregenten-Platz 1 87561 Markt Oberstdorf  
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMarkt Oberstdorf Prinzregenten-Platz 1 87561 Oberstdorf  
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2024
Enddatum der Laufzeit30/04/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern 80534 München Telefon +49 89 2176-2411 Telefax +49 89 2176-2847 vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Vergabenachprüfungsverfahren setzt zwingend eine vorhergehende Kommunikation mit dem öffentlichen Auftraggeber voraus. Diese Kommunikation muss eine sogenannte förmliche Rüge im Sinne des § 160 Absatz 3 GWB beinhalten. Darin ist eine Beanstandung an dem Verfahren und eine Betroffenheit in eigenen Rechten mit Darlegung einer ursächlichen, möglichen Verschlechterung der Chancen auf den Zuschlag vorzutragen. Nachfolgend weisen wir auf die entsprechenden gesetzlichen Ausschlussvorschriften hin. Wird nicht rechtzeitig und insgesamt nicht wirksam gerügt, so sind (grundsätzlich kostenpflichtige) Vergabenachprüfungsanträge vor der zuständigen Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, unzulässig. Anträge auf Nachprüfung von Vergabeverfahren, die unter die BayNpV fallen, sind an folgende Adresse zu richten: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern 80534 München Telefon +49 89 2176-2411 Telefax +49 89 2176-2847 vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Verfahren vor der Vergabekammer (§ 156 GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die weiteren Antragsvoraussetzungen sind insbes. dem § 161 GWB zu entnehmen. Im Übrigen wird verwiesen auf https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsver fahren/index.html
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetMarkt Oberstdorf
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
TitelBereich Grundschule
BeschreibungRäum- und Streubezirk
Interne KennungLos 33
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMarkt Oberstdorf Prinzregenten-Platz 1 87561 Oberstdorf  
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMarkt Oberstdorf Prinzregenten-Platz 1 87561 Oberstdorf  
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2024
Enddatum der Laufzeit30/04/2030
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur VerlängerungErweiterung auf den Bereich Therme nach Fertigstellung
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern 80534 München Telefon +49 89 2176-2411 Telefax +49 89 2176-2847 vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Vergabenachprüfungsverfahren setzt zwingend eine vorhergehende Kommunikation mit dem öffentlichen Auftraggeber voraus. Diese Kommunikation muss eine sogenannte förmliche Rüge im Sinne des § 160 Absatz 3 GWB beinhalten. Darin ist eine Beanstandung an dem Verfahren und eine Betroffenheit in eigenen Rechten mit Darlegung einer ursächlichen, möglichen Verschlechterung der Chancen auf den Zuschlag vorzutragen. Nachfolgend weisen wir auf die entsprechenden gesetzlichen Ausschlussvorschriften hin. Wird nicht rechtzeitig und insgesamt nicht wirksam gerügt, so sind (grundsätzlich kostenpflichtige) Vergabenachprüfungsanträge vor der zuständigen Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, unzulässig. Anträge auf Nachprüfung von Vergabeverfahren, die unter die BayNpV fallen, sind an folgende Adresse zu richten: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern 80534 München Telefon +49 89 2176-2411 Telefax +49 89 2176-2847 vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Verfahren vor der Vergabekammer (§ 156 GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die weiteren Antragsvoraussetzungen sind insbes. dem § 161 GWB zu entnehmen. Im Übrigen wird verwiesen auf https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsver fahren/index.html
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetMarkt Oberstdorf
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungARGE Geiger Rietzler
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Informationen zum Auftrag
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetMarkt Oberstdorf
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungARGE Geiger Rietzler
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Informationen zum Auftrag
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetMarkt Oberstdorf
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungFa. Thomas Boxler
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Informationen zum Auftrag
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetMarkt Oberstdorf
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungMarkt Oberstdorf
RegistrierungsnummerDE27E Oberallgäu
AbteilungBauamt
PostanschriftPrinzregenten-Platz 1
StadtOberstdorf
Postleitzahl87561
Land, Gliederung (NUTS)Oberallgäu (DE27E)
LandDeutschland
KontaktpersonBauamt
E-Mailbauamt@markt-oberstdorf.de
Telefon+49 83227007507
Fax+49 83227007509
Internetadressehttps://www.markt-oberstdorf.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungFa. Thomas Boxler
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummerentfällt
StadtOberstdorf
Postleitzahl87561
LandDeutschland
E-Mailoffice@metall-boxler.de
Telefon+4983226069901
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0003
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungARGE Geiger Rietzler
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummerentfällt
StadtOberstdorf
Postleitzahl87561
LandDeutschland
E-Mailforst-landschaftsbau-geiger@t-online.de
Telefon+4983229871233
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern 80534 München Telefon +49 89 2176-2411 Telefax +49 89 2176-2847 vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Registrierungsnummerentfällt
PostanschriftRegierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
StadtMünchen
Postleitzahl80534
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 89 2176-2411
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung43796348-04e4-4756-9e49-a81abd1d901d  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung17/05/2024 15:48:22 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung296143-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe97/2024
Datum der Veröffentlichung21/05/2024