297180-2022 - ErgebnisDeutschland-Duisburg: Kranwagen und Muldenkipper
OJ S 107/2022 03/06/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
Postanschrift: Schifferstr. 190
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: r.dumzlaff@wb-duisburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wirtschaftsbetriebe-duisburg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Entsorgungswirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
2022-58 Lieferung zum Kauf von 1 Stück Vorführ- oder Neufahrzeug des Typs 3-Achs Muldenfahrzeug mit Heckladekran unkl. Fällgreifer und einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,0 t
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-58 WBD
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34142000 Kranwagen und Muldenkipper
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung zum Kauf von 1 Stück Vorführ- oder Neufahrzeug des Typs 3-Achs Muldenfahrzeug mit Heckladekran inkl. Fällgreifer und einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,0 t
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
16600000 Maschinen für besondere land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Betriebshof Hamborn Schlachthofstr. 8 47167 Duisburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung zum Kauf von
1 Stück Vorführ- oder Neufahrzeug des Typs 3-Achs Muldenfahrzeug mit Heckladekran inkl. Fällgreifer und einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,0 t, das unter anderem folgende Anforderungen erfüllen muss:
- Zul. Gesamtgewicht ca. 27,0 t (+/- 10 %)
- Dieselmotor mit einer Leistung von ca. 375 kW (+/- 10 %)
- Radstand ca. 4.800 mm (+/- 10 %)
- Abgasnorm Euro 6 oder besser
- Achslastmesseinrichtung
- Holztransporter Aufbau
- Spezial-Stahl-Muldenbehälter mit hydraulisch betriebenen
Klappdeckeln
- Behälterinhalt ca. 41 cbm (+/- 10 %)
- Behälterlänge 6.200 mm
- Behälterrückwandhöhe 1.600 mm
- Stärke des Behälterbodenblechs 5 mm
- Stärke des Behälter-Stirn- und der Behälter-Seitenbleche 4 mm
- Doppelteleskop-Holzladekran mit Kabine und einer Reichweite
von 11,5 m
- Doppelschwenkwerk mit einem Schwenkbereich des Ladekrans
von 425 Grad
- Abstützausleger mit einer Maximalweite von 4,7 m
- Rückraumvideosystem mit Farbmonitor in der Krankabine
- Dieselheizung in der Krankabine
- Holzgreifer mit einer Öffnungsweite von ca. 2.000 mm (+/- 10 %)
und einer Tragfähigkeit von ca. 5.000 kg (+/- 10 %)
- Fällgreifer mit TTC (Total Tree Control) Funktion, einer Öffnungsweite
von ca. 1.200 mm (+/- 10 %), einer Tragfähigkeit von
ca. 2.500 kg (+/- 10 %), einer Schwertlänge von ca. 650 mm
(+/- 10 %) und einem maximalen Fälldurchmesser von ca. 500 mm
(+/- 10 %)
Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen für das Fahrzeug und die Anbaugeräte ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, das diese Ausschreibungsunterlagen beinhalten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Nutzlast des kompletten Fahrzeugsystems / Gewichtung: 5%
Qualitätskriterium - Name: Hubkraft des Ladekrans / Gewichtung: 5%
Qualitätskriterium - Name: Durchmesser des äußeren Fahrzeug-Wendekreises / Gewichtung: 5%
Qualitätskriterium - Name: Getriebeausführung / Gewichtung: 5%
Qualitätskriterium - Name: Art der Fahrzeuglackierung / Gewichtung: 5%
Qualitätskriterium - Name: Lärmemissionen des Fahrgestells bei laufendem Motor im Leerlauf / Gewichtung: 5%
Qualitätskriterium - Name: Lärmemissionen des Fahrgestells bei maximaler Motorleistung / Gewichtung: 5%
Kostenkriterium - Name: Preisliche Aspekte / Gewichtung: 60%
Kostenkriterium - Name: Entfernung der nächsten Service-Station / Gewichtung: 2,5%
Kostenkriterium - Name: Garantieleistungen / Gewichtung: 1%
Kostenkriterium - Name: Zusätzliche, kostenlose Service-Leistungen ohne Bedingung / Gewichtung: 1%
Kostenkriterium - Name: Geschäftstyp der nächsten Service-Station / Gewichtung: 0,5%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 075-199645
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBD47B
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045/+49 2211473053
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragsteller*in und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der / Die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeber*in nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des / der Auftraggeber*in, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/05/2022