297307-2026 - Ergebnis
Deutschland – Stühle – Rahmenvertrag Sitzmöbel Los 2 Bürodrehstühle Ergonomie
OJ S 84/2026 30/04/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
E-Mailvergabestelle@rps.aok.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvertrag Sitzmöbel Los 2 Bürodrehstühle Ergonomie
BeschreibungDie AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt eine Rahmenvereinbarung "Sitzmöbel" mit ingesamt 4 Losen aus. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Anlieferung frei Verwendungsstelle, die Montage/Aufstellung von Bürodrehstühlen Ergonomie, Kopf- und Nackenstützen und einer Stuhlreinigung (Los 2).
Kennung des Verfahrens43a200d4-060d-4d07-a7b6-cb69211abe5b
Interne KennungAOK26005-990
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39112000 Stühle
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39130000 Büromöbel, 39111100 Drehsitze, 39111100 Drehsitze, 39113000 Verschiedene Sitze und Stühle
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftVirchowstraße 30  
StadtEisenberg
Postleitzahl67304
Land, Gliederung (NUTS)Donnersbergkreis (DEB3D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLieferung an aktuell insgesamt ca. 32 Standorte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. (Standortverzeichnis siehe Anlage 9 der Vergabeunterlagen)
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.58 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung69 600,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXMN95# 1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die unter Punkt 5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. 2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist. Die Bewerbungsbedingungen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland- die Gesundheitskasse sind den Vergabeunterlagen beigefügt und zu beachten.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRahmenvertrag Sitzmöbel Los 2 Bürodrehstühle Ergonomie
BeschreibungBei dieser Ausschreibung handelt es sich um eine Projektausschreibung. Die Auftraggeberin beabsichtigt langfristig eine einheitliche Ausstattung aller Standorte. Die Mengenangabe im Preisblatt (Anlage 4) von geschätzten 60 Bürodrehstühlen Ergonomie und 60 Kopf- und Nackenstüzten und 20 Bürdrehstühlen Ergonomie (zum Beispiel HAG Capisco oder gleichwertig) beruht auf einer Schätzung für die nächsten 4 Jahre. Wir weisen daraufhin, dass der Auftragnehmer keinen Anspruch auf die Beauftragung im vorgenannten Umfang hat.
Interne KennungAOK26005-990
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39112000 Stühle
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39130000 Büromöbel, 39111100 Drehsitze, 39111100 Drehsitze, 39113000 Verschiedene Sitze und Stühle
Optionen
Beschreibung der OptionenAngabe eines Rabattsatzes auf das gesamte Sortiment der Produktgruppe "Sitzmöbel" des angebotenen Herstellers. (siehe Einpreisblatt - Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftVirchowstraße 30  
StadtEisenberg
Postleitzahl67304
Land, Gliederung (NUTS)Donnersbergkreis (DEB3D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLieferung an aktuell insgesamt ca. 32 Standorte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. (Standortverzeichnis siehe Anlage 9 der Vergabeunterlagen)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenZur Bewertung der Qualität sind nachfolgende Unterlagen zwingend bis zum Ende der Angebotsfrist folgende Konzepte einzureichen: 1. Prozessbeschreibung vom Auftragseingang bis Abnahme 2. Reklamation 3. Einweisung / Schulung der Mitarbeiter 4. Stuhlreinigung Teststellung: Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Verifizierung der angebotenen Produkte entsprechende Muster/Bürodrehstühle zu verlangen. Hierzu werden nach Abschluss der Angebotswertung die 3 bis 5 bestplatzierten Bieter aufgefordert, die Muster kostenfrei an die AOK Bad Kreuznach zu liefern. Ferner behält sich die Auftraggeberin vor, für alle angebotenen Teile und Materialien Prüfzeugnisse amtlicher oder amtlich anerkannter Prüfinstitute zu verlangen (weitere Hinweise zu Zertifikaten und Mindestkriterien siehe Leistungsbeschreibung Anlage 2). Der Höchstwert der Ausschreibung Los 2 Bürodrehstühle Ergonomie wird auf 69.600 Euro festgelegt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer niedrigste Gesamtnettopreis erhält die volle Punktzahl. Alle weiteren Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis der Preise zueinander gestellt und mit Punkten entsprechend anteilmäßig bewertet (bis 2 Nachkommastellen).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität
BeschreibungBeim Kriterium Qualität wird die Gesamtpunktzahl (55) aus der Summe der Kriterien - Lieferzeit (5 Punkte), - Service [Auftragseingang bis Abnahme] (25 Punkte), - Service [Reklamation] (10 Punkte) - Service (Einweisung/Schulung) (5 Punkte) - Service (Stuhlreinigung) (5 Punkte) - Garantie (5 Punkte) gebildet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl55
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungNachhaltigkeit
BeschreibungBeim Kriterium "Nachhaltigkeit" werden die Nachhaltigkeit und die Recyclingfähigkeit gewertet. Beim Kriterium Nachhaltigkeit wird die Gesamtpunktzahl aus der Summe der Kriterien - Recyclingfähigkeit (maximal 5 Punkte), - Zertifikate Nachhaltigkeit (maximal 10 Punkte), gebildet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung64 417,38 EUR
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen58 561,25 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung64 417,38 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung58 561,25 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle Bezeichnungsumsum OfficeMöbility Kirstin Hoppelshäuser
Angebot
Kennung des AngebotsCX243CBD43CBD
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots58 561,25 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsAOK26005-990
TitelRahmenvertrag Sitzmöbel Los 2 Bürodrehstühle Ergonomie
Datum der Auswahl des Gewinners28/04/2026
Datum des Vertragsabschlusses28/04/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots58 561,25 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots71 294,75 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
RegistrierungsnummerDE271900642
PostanschriftVogelsang 3
StadtKusel
Postleitzahl66869
Land, Gliederung (NUTS)Donnersbergkreis (DEB3D)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle
E-Mailvergabestelle@rps.aok.de
Telefon+49 63511316-53307
Internetadressehttps://www.aok.de/fk/rps/tools/weitere-inhalte/ausschreibungen/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDie Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl55113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 22894990
Fax+49 2289499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnungsumsum OfficeMöbility Kirstin Hoppelshäuser
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE208910984
PostanschriftLindleystr. 7
StadtFrankfurt
Postleitzahl60314
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
E-Mailoffice@sumsum.de
Telefon+49 069 94143741
Fax+49 069 94143742
Internetadressehttp://www.sumsum.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungec41e9b9-e28e-4676-9db9-354b42cc3d23  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung29/04/2026 15:08:22 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung297307-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe84/2026
Datum der Veröffentlichung30/04/2026