297467-2023 - ErgebnisDeutschland-Hollfeld: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
OJ S 96/2023 19/05/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Gesamtschule Hollfeld
Postanschrift: Oberes Tor 18
Ort: Hollfeld
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 96142
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Marina Lang
E-Mail: marina.lang@lra-bt.bayern.de
Telefon: +49 921728115
Fax: +49 92172888115
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-bayreuth.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Zweckverband
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Planungsleistungen für die Leistungsphase 8 gemäß § 56 HOAI, Heizung-Lüftung-Sanitär
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Zweckverband Staatliche Gesamtschule Hollfeld beabsichtigt wegen beengter Verhältnisse ein neues MINT-Gebäude zu errichten.
Die Gesamtschule Hollfeld gewinnt dadurch zeitgemäße und technisch modernisierte Fachräume für die Naturwissenschaften und kann dadurch auch eine Doppelbelegung der Klassenräume, auf Grund der stetig steigenden Schülerzahlen, kompensieren.
Der Neubau soll durch einen Übergang im 1. OG mit dem bestehenden Schulgebäude verbunden werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 84 225,77 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Hollfeld
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Zweckverband Staatliche Gesamtschule Hollfeld beabsichtigt wegen beengter Verhältnisse ein neues MINT-Gebäude zu errichten.
Die Gesamtschule Hollfeld gewinnt dadurch zeitgemäße und technisch modernisierte Fachräume für die Naturwissenschaften und kann dadurch auch eine Doppelbelegung der Klassenräume, auf Grund der stetig steigenden Schülerzahlen, kompensieren.
Der Neubau soll durch einen Übergang im 1. OG mit dem bestehenden Schulgebäude verbunden werden.
Es handelt sich um ein zweigeschossiges Gebäude mit Flachdach. Die Grundfläche beträgt ca. 1250 m² und hat die Außenabmessungen von ca. 42 m x 30 m. Die Höhe des Gebäudes beträgt ca. 8,60 m. Innen ergibt sich eine lichte Raumhöhe je Geschoss von ca. 3,00 m. Neben den verschiedenen Klassenräumen beherbergt das Gebäude Hausanschlussräume, einen Aufzug und die erforderlichen Sanitär- und Technikbereiche.
Gegenstand der hier beschriebenen Aufgabe soll die Leistung der Leistungsphase 8 gemäß § 34 HOAI sein.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 050-144634
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: FB13_2023_09_FM-02
Bezeichnung des Auftrags:
Planungsleistung für die Leistungsphase 8 gemäß § 56 HOAI, Heizung/Lüftung/Sanitär
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Symto-Plan
Postanschrift: Bamberger Straße 64c
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 84 225,77 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer
2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/05/2023