297618-2021 - ErgebnisDeutschland-Prenzlau: Berufsausbildung
OJ S 113/2021 14/06/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Uckermark, Rechtsamt
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 1
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@uckermark.de
Fax: +49 3984-703099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uckermark.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Durchführung einer Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen Angermünde/Schwedt
Referenznummer der Bekanntmachung: 521-EU-1-21-5-VgV
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
80530000 Berufsausbildung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III im Landkreis Uckermark (Angermünde/Schwedt).
Ausbildungsuchende, die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes nach dem SGB II erhalten und nicht in einer betrieblichen Berufsausbildung einen anerkannten Beruf erlernen können erhalten die Möglichkeit, in einer außerbetrieblichen Einrichtung unter Einbeziehung von Kooperationsunternehmen (welche die Eignung nach §§ 27 ff. BBiG bzw. §§ 21 ff. HwO besitzen) zu absolvieren.
Die Aufnahme, Fortsetzung bzw. Beendigung einer Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen wird vorrangig jungen Menschen gewährt, die besondere Hilfen beim fachtheoretischen und fachpraktischen Wissenserwerb oder beim sozialen Integrationsprozess benötigen. Dazu zählen bspw. auch junge Menschen mit Migrationshintergrund, die aufgrund von Sprachdefiziten oder bestehender sozialer Eingewöhnungsschwierigkeiten in einem fremden soziokulturellen Umfeld besondere Unterstützung brauchen.
Die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung führt auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung i. V. m. den einschlägigen Verordnungen zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss. Im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages wird die Ausbildung zwischen dem jungen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und dem Träger der Berufsausbildung durchgeführt. Während der Durchführung der Berufsausbildung sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang des Auszubildenden in eine betriebliche Berufsausbildung, möglichst bei den Kooperationsunternehmen, zu fördern bzw. zu erzielen.
Der Auftragnehmer ist neben der Gewinnung von Kooperationsunternehmen für die Koordinierung der Ausbildung mit allen beteiligten Akteuren verantwortlich und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung, insbesondere durch die fachtheoretische Wissensvermittlung und sozialpädagogische Begleitung. Die fachpraktische Wissensvermittlung wird durch die Kooperationsunternehmen durchgeführt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 396 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
80530000 Berufsausbildung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Hauptort der Ausführung: Angermünde oder Schwedt Der Auftragnehmer hat die ausgeschriebene Berufsausbildung, insbesondere den fachtheoretischen Teil, welcher nicht oder nicht im erforderlichen Umfang durch die Berufsschule erfolgt, an dem Geschäftsstellenstandort Schwedt/Oder oder Angermünde des Jobcenters Uckermark durchzuführen.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die 8 Ausbildungsplätze sind für den gesamten Einzugsbereich des Jobcenters Uckermark (Geschäftsstellen: Angermünde, Prenzlau, Schwedt/Oder und Templin) vorzuhalten. Vorrangig werden die Auszubildenden aus den Geschäftsstellen Schwedt/Oder und Angermünde zugesteuert. Es können auch aus den anderen Geschäftsstellen (Prenzlau und Templin) Auszubildende zugewiesen werden.
Die Ausbildungsplätze sind für 2-jährige, 3-jährige oder 3 1/2-jährige Berufsausbildungen durch den Auftragnehmer für den gesamten Durchführungszeitraum uneingeschränkt vorzuhalten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Aktivierungs- und Stabilisierungsstrategie / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Individuelle Förderplanung / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Stütz- und Förderunterricht / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Integrationsstrategie und Integrationschancen / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatz und Umsetzungsmodell / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber kann bei Bedarf eine Erhöhung der Zahl der Auszubildenden um bis zu 8 Teilnehmerplätze vereinbaren. Die Vergütung jedes zusätzlichen Teilnehmerplatzes erfolgt gemäß dem im Angebotsschreiben (Anlage 2) ermittelten monatlichen Festpreises je Teilnehmerplatz. Voraussetzung hierfür ist, dass die Betreuung der Auszubildenden entsprechend dem Betreuerschlüssel angepasst wird.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 033-082583
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 0
Bezeichnung des Auftrags:
BaE Angermünde, Schwedt
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
04/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ABW GmbH
Ort: Angermünde
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16278
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 411 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 396 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH1R011
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWE)
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09/06/2021