Zusätzliche Angaben
1) Bindung des Auftraggebers
Als privat getragenes Haus ist der Auftraggeber kein Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Der Auftraggeber orientiert sich bei Überschreitung des Schwellenwertes freiwillig an den Vorschriften §§ 97 ff. GWB und der VgV.
2) Eigenerklärungen
Soweit zum Nachweis der Eignung zunächst nur Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, in angemessenem Umfang ergänzende Unterlagen zu verlangen, soweit dies nach seiner Einschätzung erforderlich erscheint.
3) Unterauftragnehmer / Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bewerber, Unterauftragnehmer einzubeziehen, hat er den Umfang der Leistungen des Unterauftragnehmers entsprechend dem als Anlage 6 beigefügten Formblatt „Verzeichnis Unterauftragnehmerleistungen“ anzugeben. Die mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Nachweise und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. der wirtschaftlichen und finanziellen und technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind – bezogen auf die für die Unterauftragnehmer vorgesehenen Leistungsbereiche – für diese Unternehmen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Unterauftragnehmer) in Anspruch, sind die Nachweise und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsaus-übung bzw. der wirtschaftlichen und finanziellen und technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
auch für diese Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, hat er die gemeinsame Haftung des Bewerbers
und des anderen Unternehmens für die gesamte Auftragsausführung nachzuweisen.
Darüber hinaus muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen gemäß
dem als Anlage 5 beigefügten Formblatt „Verpflichtungserklärung“ nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
4) Regeln für Bewerbergemeinschaften
Soweit sich aus den vorliegenden Unterlagen bzw. der Auftragsbekanntmachung nichts anderes ergibt, haben sämtliche Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft die vorstehend unter Ziffer III.1.1) bezeichneten Erklärungen beizubringen. Die als Anlage 2 beigefügte „Erklärung Bewerbergemeinschaft“ haben alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag gemeinsam abzugeben und den Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
5) Gesamtvergabe
Die im KHZG geforderte losweise Vergabe ist hier nicht anwendbar, da die Aktualisierung der Geräte sich ohne Eingriffe in die Betriebssicherheit der Bestandteile der Monitoranlage nur unter zu Hilfenahme eines Instandsetzungspools realisieren lassen. Zugleich muss die Kompatibilität der Anlagenkomponenten gewährleistet sein. Zusätzlich ist eine engmaschige Abstimmung der Gewerke Bau, Technik und IT erforderlich, die bei losweiser Vergabe an mehrere Anbieter nicht ohne Gefährdung der Betriebssicherheit der Überwachungsanlage umgesetzt werden kann.
Eine losweise Vergabe ist aus Gründen der Sicherstellung der Patientenversorgung nicht sinnvoll und zielführend.