297770-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Kantinen- und Verpflegungsdienste – Gastronomische Bewirtschaftung des Konzerthaus Stadthalle Heidelberg
OJ S 89/2025 08/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungHeidelberger Kultur- und Kongressgesellschaft mbH
E-Mailwolf@heidelberg-congress.com
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des AuftraggebersPostdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelGastronomische Bewirtschaftung des Konzerthaus Stadthalle Heidelberg
BeschreibungDie Heidelberger Kultur- und Kongressgesellschaft mbH (im folgenden „HKK“ genannt) ist als 100%iges Tochterunternehmen der Stadt Heidelberg Betreiber der sich in Bau bzw. Sanierung befindlichen Versammlungsstätte der Konzerthaus Stadthalle Heidelberg (im folgenden „KSH“ genannt). Die HKK sucht einen kompetenten und leistungsstarken, modernen Partner aus der Privatwirtschaft (im folgenden „Caterer“ genannt) zur gastronomischen Bewirtschaftung der in der Veranstaltungsstätte (im Folgenden Text „Location“ genannt) KSH stattfindenden Veranstaltungen (B2B). Geschlossen werden soll ein Konzessionsvertrag über das weitgehend exklusive Recht und die Verpflichtung für die gastronomische Bewirtschaftung der verschiedenen, in der Location stattfindenden Veranstaltungen, (Kulturveranstaltungen, Empfänge, private Feiern, etc.) auf Basis einer Umsatzbeteiligung durch die HKK. Der Vertragszeitraum beginnt bei Schlüsselübergabe an den Caterer, bisher geplant ist Winter 2025 mit Gebäudeinbetriebnahme. Ab dem Beginn des Regelbetriebs gehen die Nebenkosten auf den Caterer über. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 5 Jahre mit Option zur Verlängerung um weitere 2 Jahre. Diese Optionsverlängerung muss der Caterer durch schriftliche Erklärung bei der HKK spätestens 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit beantragen. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 7 Jahre.
Kennung des Verfahrensafb79fc9-804c-4b18-bac3-2a66fb22d9fc
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftNeckarstaden 24, 69117 Heidelberg  
StadtHeidelberg
Postleitzahl69117
Land, Gliederung (NUTS)Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenKonzerthaus Stadthalle Heidelberg
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.1 388 788,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen1. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung "Sonderformular Russland Embargo“ auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. 2. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. 3. Dieser Beschaffungsvorgang wird, obgleich der hierfür maßgebliche EU-Schwellenwert gem. § 2 KonzVgV im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/23/EU in Höhe von netto 5.382.000,00 € nicht erreicht ist, europaweit bekanntgemacht. Dies dient insb. der erhöhten Sichtbarkeit des Beschaffungsvorgangs und ändert nichts daran, dass es sich bei diesem Beschaffungsvorgang wegen des nicht erreichten Schwellenwertes um eine Unterschwellenvergabe bzw. einen rein nationalen Beschaffungsvorgang im Unterschwellenbereich handelt. 4. Aufgrund der zwingenden Angaben unter "BT-610-Procedure-Buyer" musste ebendort eine unzutreffende Tätigkeit des Auftraggebers ausgewählt werden. 5. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf die Erstangebote ausdrücklich vor. Die Bieter werden daher ausdrücklich dazu aufgefordert, verbindliche und zuschlagsfähige Erstangebote einzureichen. 6. Es wird höflich darum gebeten etwaige Aufklärungsfragen bis spätestens Freitag, dem 30. Mai 2025 (12:00 Uhr) einzureichen. 7. Vorsicht: Im Rahmen des vorangeschalteten Teilnahmewettbewerbs sind keine Preisangebote einzureichen. Zur Abgabe eines Preisangebots werden die Bewerber gesondert aufgefordert.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv - Vergabe, angelehnt an § 12 Abs. 1 KonzVgV und ausgerichtet an der Vergabeordnung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb. HINWEIS: Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf die Erstangebote ausdrücklich vor. Die Bieter werden daher ausdrücklich dazu aufgefordert, verbindliche und zuschlagsfähige Erstangebote einzureichen.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenEs gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelGastronomische Bewirtschaftung des Konzerthaus Stadthalle Heidelberg
BeschreibungDie Heidelberger Kultur- und Kongressgesellschaft mbH (im folgenden „HKK“ genannt) ist als 100%iges Tochterunternehmen der Stadt Heidelberg Betreiber der sich in Bau bzw. Sanierung befindlichen Versammlungsstätte der Konzerthaus Stadthalle Heidelberg (im folgenden „KSH“ genannt). Die HKK sucht einen kompetenten und leistungsstarken, modernen Partner aus der Privatwirtschaft (im folgenden „Caterer“ genannt) zur gastronomischen Bewirtschaftung der in der Veranstaltungsstätte (im Folgenden Text „Location“ genannt) KSH stattfindenden Veranstaltungen (B2B). Geschlossen werden soll ein Konzessionsvertrag über das weitgehend exklusive Recht und die Verpflichtung für die gastronomische Bewirtschaftung der verschiedenen, in der Location stattfindenden Veranstaltungen, (Kulturveranstaltungen, Empfänge, private Feiern, etc.) auf Basis einer Umsatzbeteiligung durch die HKK. Der Vertragszeitraum beginnt bei Schlüsselübergabe an den Caterer, bisher geplant ist Winter 2025 mit Gebäudeinbetriebnahme. Ab dem Beginn des Regelbetriebs gehen die Nebenkosten auf den Caterer über. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 5 Jahre mit Option zur Verlängerung um weitere 2 Jahre. Diese Optionsverlängerung muss der Caterer durch schriftliche Erklärung bei der HKK spätestens 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit beantragen. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 7 Jahre.
Interne KennungLOT-0001 0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Vertragslaufzeit beträgt zunächst 5 Jahre mit Option zur Verlängerung um weitere 2 Jahre. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 7 Jahre.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDiese Optionsverlängerung muss der Caterer durch schriftliche Erklärung bei der HKK spätestens 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit beantragen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsAlle geforderten Erklärungen und zugehörigen Bescheinigungen / Nachweise sind vom Bieter / Bewerber anzugeben. Nachweis: Handelsregisterauszug; Eintragung im Handelsregister als Veranstaltungscaterer bzw. Catering-Unternehmen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAlle geforderten Erklärungen und zugehörigen Bescheinigungen / Nachweise sind vom Bieter / Bewerber anzugeben. Rechtliche Leistungsfähigkeit - Nachweis: Aktuell vorhandene Gaststättenkonzession.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAlle geforderten Erklärungen und zugehörigen Bescheinigungen / Nachweise sind vom Bieter / Bewerber anzugeben. Gefordert wird der Nachweis von Erfahrungen des Bieters / Bewerbers im Veranstaltungscatering. Vorzulegen sind hierzu mindestens drei Referenzen aus den letzten 3 Jahren. Aus den vorgelegten Referenzen muss erkennbar sein, dass die Referenz-Catering-Leistungen über einen Leistungszeitraum von mindestens zwei Jahren erbracht wurden. Die Referenzen haben zu enthalten: - Kurzbeschreibung des Referenzauftrags inkl. Gegenstand der Leistungserbringung - Dauer / Länge der Zusammenarbeit - Angaben über den Referenzauftraggeber - Kontaktdaten des Referenzgebers unter Nennung eines Ansprechpartners des Referenzgebers

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAlle geforderten Erklärungen und zugehörigen Bescheinigungen / Nachweise sind vom Bieter / Bewerber anzugeben. Gefordert wird der Nachweis von Erfahrungen des Bieters / Bewerbers im Veranstaltungscatering. Nachzuweisen ist hierzu der eigene Betrieb einer weiteren und mit der in der Leistungsbeschreibung in Fläche und Größe vergleichbaren Veranstaltungslocation im Zeitraum der letzten sechs Jahre.

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsAlle geforderten Erklärungen und zugehörigen Bescheinigungen / Nachweise sind vom Bieter / Bewerber anzugeben. Gefordert wird der Nachweis eines Mindestumsatzes in Höhe von mindestens 750.000,00 € des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Zum Nachweis kann auch der jeweilige Jahresabschluss oder ein entsprechender Auszug aus den jeweiligen Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, vorgelegt werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungFür die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 15 Punkte festgelegt. 15 Punkte erhält das Angebot mit der höchsten Prozentangabe bei der Umsatzpacht gem. Ziff. 6.1 und des Konzessionsvertrags. 0 Punkte erhält ein Angebot mit der niedrigsten Prozentangabe gem. Ziff. 6.1. des Konzessionsvertrags. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass eine Umsatzpacht in Höhe von 19 % gem. § 6.1 des Konzessionsvertrags angemessen ist und als unverbindlicher Richtwert angesehen werden kann. Für die Angebotswertung wird eine weitere Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der höchsten Prozentangabe bei der Umsatzprovision gem. Ziff. 6.2 des Konzessionsvertrags. 0 Punkte erhält ein Angebot mit der niedrigsten Prozentangabe gem. Ziff. 6.2. des Konzessionsvertrags. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in der Bekanntmachung und Vergabeunterlagen aufgeführt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl25
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungAngebot und Qualität der Speisen, Qualitätskontrolle: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Gem. § 2.6 des Konzessionsvertrags ist die Einhaltung von Lebensmittel- und Hygienestandards verpflichtend. Bewertet wir hier das Konzept zur Qualitätskontrolle der angebotenen Speisen (Anzahl und Dichte der Kontrollen, Einsatz externer Firmen zur Qualitätssicherung usw.). Das Konzept soll dabei insb. auf folgende Themen eingehen: - Welche Abläufe liegen bei der Verarbeitung der Lebensmittel vor Ort vor - insb. welche Schnittstellen bestehen dabei zu Drittunternehmen? - Welche Maßnahmen werden zum Schutz, zur Überwachung, zur Kontrolle und der Integrität der Lebensmittel ergriffen? Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 3 Punkte festgelegt. 3 Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag bei der Qualitätskontrolle. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl3
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungAngebot und Qualität der Speisen, Bezug zur Region und zur Stadt Heidelberg: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Das Angebot und die Qualität der Speisen werden bewertet - hier die Regionalität der angebotenen Speisen (Einsatz regionaler und saisonaler Produkte usw.). Gem. § 9.8 des Konzessionsvertrags sollen regionale und saisonale Produkte verwendet werden. Das Konzept soll dabei insb. auf folgende Themen eingehen: - Welche Lebensmittel des Speisenangebots werden hierbei aus welchen Quellen bezogen? - Welche Abläufe und Listungen von Lieferanten sind geplant? - Welche Qualität haben die bezogenen Lebensmittel? - Welche Abläufe liegen bei der Beschaffung der Lebensmittel vor - insb. welche Schnittstellen bestehen dabei zu Drittunternehmen? - Welche Maßnahmen werden zum Schutz und der Integrität der Lebensmittel ergriffen? - Wie reagieren Sie bei F&B Sponsoring bei einzelnen Veranstaltungen? Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 12 Punkte festgelegt. Regionale Produkte von hoher Qualität mit zuverlässiger Versorgungssicherheit werden besser bewertet. 12 Punkte erhält das Konzept mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl12
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungAngebot und Qualität der Speisen, Fair Trade: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Das Angebot und die Qualität der Speisen werden bewertet - hier der Einsatz von fair gehandelten Produkten (d.h. Produkten mit einem Faitrade-Siegel). Gem. § 9.5 des Konzessionsvertrags muss das Speisenangebot auch fair gehandelte Produkte umfassen. Das Konzept soll dabei insb. auf folgende Themen eingehen: - Welche Lebensmittel des Speisenangebots werden hierbei aus welchen Quellen bezogen? - Welche Abläufe und Listungen von Lieferanten sind geplant? - Welche Qualität und welche Siegel haben die bezogenen Lebensmittel? - Welche Abläufe liegen bei der Beschaffung der Lebensmittel vor - insb. welche Schnittstellen bestehen dabei zu Drittunternehmen? - Welche Maßnahmen werden zum Schutz und der Integrität der Lebensmittel ergriffen? Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkte festgelegt. Der Einsatz von ökologisch und fair gehandelten Lebensmitteln hoher Qualität mit zuverlässiger Versorgungssicherheit werden besser bewertet. 4 Punkte erhält das Konzept mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Konzept mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl4
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungAngebot und Qualität der Speisen, Einkaufskonzept: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Das Angebot und die Qualität der Speisen werden bewertet - hier das Einkaufskonzept der angebotenen Speisen. Gem. § 9.7 des Konzessionsvertrags sollen Speisen mit möglichst geringem Convenience-Graden angeboten werden. Das Konzept soll dabei insb. auf folgende Themen eingehen: - Welche Lebensmittel werden aus welchen Quellen bezogen? - Welche Abläufe und Leistungen von Lieferanten sind geplant? - Welche Qualität haben die bezogenen Lebensmittel? - Welche Abläufe liegen bei der Beschaffung der Lebensmittel vor - insb. welche Schnittstellen bestehen dabei zu Drittunternehmen? - Welche Maßnahmen werden zum Schutz und der Integrität der Lebensmittel ergriffen? Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkte festgelegt. 5 Punkte erhält das Konzept mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Konzept mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. 0 Punkte erhält ein Konzept mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungGastronomisches Konzept im Allgemeinen: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Der veranstaltungsbezogene Aufbau des Caterings wird bewertet - hier das Gesamtkonzept der Speisen, Getränke, Dekoration, des eingesetzten Servicepersonals und des Personalschlüssels. Gem. § 5.1 erfolgt die Bewirtschaftung nach einem Betriebskonzept des Caterers, das den Maßgaben der Leistungsbeschreibung entspricht. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 7 Punkte festgelegt. 7 Punkte erhält das Konzept mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Konzept mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl7
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungGastronomisches Konzept für einen Abiturball mit 400 Gästen: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Das veranstaltungsbezogene Konzept des Caterers wird bewertet - hier das Veranstaltungskonzept für einen Abiturball mit 400 Gästen hinsichtlich der Speisen, Getränke, Dekoration, des eingesetzten Servicepersonals und des Personalschlüssels. Gem. § 5.1 erfolgt die Bewirtschaftung nach einem Betriebskonzept des Caterers, das den Maßgaben der Leistungsbeschreibung entspricht. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 6 Punkte festgelegt. 6 Punkte erhält das Konzept mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Konzept mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl6
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungGastronomisches Konzept für einen Gala-/Abendball mit 250 Gästen: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Das veranstaltungsbezogene Konzept des Caterers wird bewertet - hier das Veranstaltungskonzept für einen Gala-/Abendball mit 250 Gästen hinsichtlich der Speisen, Getränke, Dekoration, des eingesetzten Servicepersonals und des Personalschlüssels. Gem. § 5.1 erfolgt die Bewirtschaftung nach einem Betriebskonzept des Caterers, das den Maßgaben der Leistungsbeschreibung entspricht. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 8 Punkte festgelegt. 8 Punkte erhält das Konzept mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Konzept mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl8
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungGastronomisches Konzept für ein Konzert mit 500 Gästen: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Das veranstaltungsbezogene Konzept des Caterers wird bewertet - hier das Veranstaltungskonzept für ein Konzert mit 500 Gästen hinsichtlich der Speisen, Getränke, Dekoration, des eingesetzten Servicepersonals und des Personalschlüssels. Gem. § 5.1 erfolgt die Bewirtschaftung nach einem Betriebskonzept des Caterers, das den Maßgaben der Leistungsbeschreibung entspricht. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 6 Punkte festgelegt. 6 Punkte erhält das Konzept mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Konzept mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl6
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungBankettmappe: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Gem. § 5.1 erfolgt die Bewirtschaftung nach einem Betriebskonzept des Caterers, das den Maßgaben der Leistungsbeschreibung entspricht. Bewertet wird hier die Bankettmappe. Die Bankettmappe soll mindestens vier Produkte je Kategorie (alkoholische Getränke, nicht alkoholische Getränke, Vorspeisen, Hauptgerichte, Nachspeisen) enthalten. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 3 Punkte festgelegt. 3 Punkte erhält das Konzept mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Konzept mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl3
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungPersonalkonzept Teil 1 - Festangestelltes Personal vor Ort: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Gem. § 8 des Konzessionsvertrags hat der Caterer die Leistungen des Vertrags grds. selbst durchzuführen und eigenes Personal einzusetzen, welches den Maßgaben des SLA entspricht. Das Personalkonzept des Caterers wird bewertet - hier das eingesetzte Stammpersonal vor Ort. Das Konzept soll dabei insb. auf Folgendes eingehen: - Welches Stammteam soll vor Ort eingesetzt werden? - Das Konzept soll ein Organigramm umfassen, anhand dessen die vor Ort eingesetzten eigenen und externen Mitarbeiter ergeben. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 2 Punkte festgelegt. 2 Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl2
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungPersonalkonzept Teil 2 - Service-Fachpersonal vor Ort: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Gem. § 8 des Konzessionsvertrags hat der Caterer die Leistungen des Vertrags grds. selbst durchzuführen und Personal einzusetzen, welches den Maßgaben des SLA entspricht. Das Personalkonzept des Caterers wird bewertet. Das Konzept soll dabei insb. auf folgende Themen eingehen: - Welches Fachpersonal wird vor Ort eingesetzt? - Welche fachlichen Qualifikationen hat das vor Ort eingesetzte Fachpersonal? Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 2 Punkte festgelegt. 2 Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl2
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungPersonalkonzept Teil 3 – Ausbildungsbetrieb: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Gem. § 8 des Konzessionsvertrags hat der Caterer die Leistungen des Vertrags grds. selbst durchzuführen und Personal einzusetzen, welches den Maßgaben des SLA entspricht. Das Personalkonzept des Caterers wird bewertet - hier ob es sich um einen Ausbildungsbetrieb handelt (z.B. nach der IHK). Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 1 Punkte festgelegt. 1 Punkt erhält ein Ausbildungsbetrieb.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungPersonalkonzept Teil 4 - Fort- und Weiterbildungen: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Gem. § 8 des Konzessionsvertrags hat der Caterer die Leistungen des Vertrags grds. selbst durchzuführen und Personal einzusetzen, welches den Maßgaben des SLA entspricht. Das Personalkonzept des Caterers wird bewertet - hier ob und wie die Fort- und Weiterbildung des Personals erfolgt. Das Konzept soll dabei insb. auf folgende Themen eingehen: - Welche Schulungsmaßnahmen sind vorgesehen und mit welchem Inhalt? - In welchen Abständen sind Schulungen vorgesehen? - Interne Schulungen, externe Schulungen? Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 1 Punkte festgelegt. 1 Punkt erhält das Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungPersonalkonzept Teil 5 - Personalausfall / Hoher Auslastungsgrad: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Gem. § 8 des Konzessionsvertrags hat der Caterer die Leistungen des Vertrags grds. selbst durchzuführen und Personal einzusetzen, welches den Maßgaben des SLA entspricht. Das Personalkonzept des Caterers wird bewertet im Hinblick auf seine Belastbarkeit. Das Konzept soll dabei insb. auf folgende Themen eingehen: - Bearbeitungsschritte und -Abläufe zur Detektion von Krisensituationen. - Strategien und Maßnahmen im Umgang mit Krisensituationen. - Vorkehrungen für den Fall kurzfristiger und unerwarteter Ausfälle von Mitarbeitern. - Wie ist sichergestellt, dass bei jeder Veranstaltung eine Führungskraft aus dem Stammteam vor Ort ist. - Wie ist sichergestellt, dass eine Person aus der Führungsebene des (Gesamt-)Unternehmens im Krisenfall unverzüglich und physisch oder auf eine zu nennende vergleichbare Art und Weise vor Ort sein kann. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 7 Punkte festgelegt. 7 Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl7
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungNachhaltigkeit Teil 1 - Ökologie, Abfallkonzept: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Gem. § 17 des Konzessionsvertrags obliegt dem Caterer die Entsorgung. Das Abfallkonzept des Caterers wird bewertet. Das Konzept soll dabei insb. auf folgende Themen eingehen: - Die Art des zu erwartenden Mülls. - Strategien und Maßnahmen zur Müllvermeidung und zur Mülltrennung. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 6 Punkte festgelegt. 6 Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl6
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungNachhaltigkeit Teil 2 - Ökologie, vegetarische und vegane Speisen: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Das Angebot und die Qualität der Speisen werden bewertet - hier das prozentuale Verhältnis an vegetarischen und veganen Speisen im Speisenangebot. Gem. § 9.6 des Konzessionsvertrags sollen vegetarische und vegane Speisen aus regionalem Bezug/Anbau angeboten werden. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 2 Punkte festgelegt. 2 Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl2
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E76421117
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E76421117
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
VariantenZulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge10/06/2025 15:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenUnterlagen werden im Rahmen des § 56 VgV nachgefordert.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformEine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleHeidelberger Kultur- und Kongressgesellschaft mbH
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wurde bereits unter "Zusätzliche Informationen (BT-300-Procedure)" darauf hingewiesen, dass es sich um eine Beschaffung unterhalb des maßgeblichen Schwellenwertes handelt und daher kein Primärrechtschutz nach dem EU-Kartellvergaberecht besteht. Die nachfolgende Rechtsbehelfsbelehrung ist daher lediglich - hilfsweise - und vorsorglich in die Bekanntmachung aufgenommen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltHeidelberger Kultur- und Kongressgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltHeidelberger Kultur- und Kongressgesellschaft mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtHeidelberger Kultur- und Kongressgesellschaft mbH
Organisation, die Angebote bearbeitetHeidelberger Kultur- und Kongressgesellschaft mbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungHeidelberger Kultur- und Kongressgesellschaft mbH
RegistrierungsnummerDE321397354
PostanschriftGoeppert-Mayer-Straße 2
StadtHeidelberg
Postleitzahl69115
Land, Gliederung (NUTS)Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
LandDeutschland
E-Mailwolf@heidelberg-congress.com
Telefon+49 15 22 46 67 79 5
Internetadressehttps://heidelberg-congress.com/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung466c1e27-4361-4dc6-b5b3-01e1aef710c9  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung06/05/2025 15:20:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung297770-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe89/2025
Datum der Veröffentlichung08/05/2025