Zusätzliche Angaben
Der Auftraggeber behält sich unter strikter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, Unterlagen, die nicht wie gefordert eingereicht wurden, gemäß § 56 VgV unter Setzung einer Frist von den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Sollten die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht werden, wird der entsprechende Teilnahmeantrag/das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Bewerber-/Bieterfragen werden zu den in den Bewerbungsbedingungen angegebenen Stichtagen beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, auch kurzfristig nach dem letzten Stichtag eingegangene Fragen zu beantworten. Es obliegt dem Bewerber/Bieter, sich bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote entsprechend zu informieren.