VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum WettbewerbErläuterung:
Die Lieferlage bei großen Energiemengen für die kommenden Jahre ist derzeit bei allen angesprochenen Energielieferanten äußerst volatil und gerade für Grünstrom in der hier angefragten Menge gibt es nach einer umfangreichen Markterkundung keinerlei Angebote mit der angestrebten Preisbindung über auch nur ein Jahr. Eine erst kürzlich durchgeführte förmliche Ausschreibung der Stadt Düsseldorf für Strom vergleichbarer Qualität hat kein einziges Angebot ergeben und bei einer vergleichbaren Beschaffung eines großen Krankenhauses, welche durch den Rechtsberater der AG betreut wird, war ebenfalls einzig der örtliche für Haushaltskunden zuständige Ersatzversorger willens und in der Lage die erforderlichen großen Strommengen zur Verfügung zu stellen. Einzig der langjährige Lieferant der Auftraggeberin, die Stadtwerke Düsseldorf AG, der im Zweifelsfall auch hier für die AG der größtenteils zuständige Ersatzversorger wäre (auch wenn die AG mit ihrem Strombedarf der Mittelspannung keinen Anspruch auf Ersatzversorgung hätte), hat indiziert, entsprechende Mengen Grünstrom für einen neuen Auftrag zur Verfügung stellen zu können, doch selbst dort war es äußerst schwierig, eine verbindliche Lieferzusage zu erhalten. Nach all diesen Informationen scheint derzeit aus technischen Gründen die Lieferfähigkeit des Marktes für Grünstrom im Bereich derart großer Mengen mit Preisbindung über selbst ein Jahr völlig gestört zu sein. Aus diesem Grund scheint die Durchführung eines offenen Verfahrens eine bloße Formalie und der Auftrag soll direkt an die Stadtwerke Düsseldorf AG vergeben werden, um den Zeitraum bis zu einer Normalisierung der Energiemärkte zu überbrücken. Eine Ausschreibung der Belieferung ab 01.01.2025 wird vorbereitet und erfolgt, sobald Wettbewerbsangebote aufgrund positiver Rückmeldungen am Markt zu erwarten sind. Es wird davon ausgegangen, dass im Falle einer Veröffentlichung der Vergabe entweder der Tatbestand gem. § 13 Abs.2 Nr.1 SektVO erfüllt würde für ein anschließendes Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Teilnahmewettbewerb oder dass zumindest maximal eine Bewerbung/ein Angebot der Stadtwerke Düsseldorf AG eingehen würde. Da ein solcher Ausnahmetatbestand allerdings nicht analogiefähig ist, wird die Vergabe ohne Aufruf zum Teilnahmewettbewerb auf § 13 Abs.2 Nr. 3b) SektVO gestützt.