299402-2021 - ErgebnisDeutschland-Hamburg: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 114/2021 15/06/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Inneres und Sport – Polizei
Postanschrift: Mexikoring 33
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
E-Mail: DataportVergabe15092@dataport.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/innenbehoerde/
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Fuhrparkmanagement-Software
Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2020000066
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Fuhrparkmanagement der Polizei Hamburg, Referat VT22, sucht ein Produkt zur Ablösung der veralteten und technisch abgängigen Eigenentwicklung „AdCo Fuhrparkverwaltung“.
Maßgeblich unterstützt die derzeit eingesetzte Softwarelösung das vollumfängliche Management des gesamten Fuhrparks mit deutlich mehr als 2 000 aktiven und inaktiven Einheiten über den kompletten Lebenslauf, von der Planung, der Beschaffung bis hin zur Aussonderung, der Datenarchivierung und dem Controlling. Dabei sind für jedes Fahrzeug die vollständige Historie und alle Kosten, beispielsweise aus Betankungen oder Instandhaltungsaufträgen jeglicher Art, hinterlegt. Sämtliche Daten werden übersichtlich dargestellt und erlauben durch zeitgemäße Auswertungen eine Kosten- sowie Bestandssteuerung.
Künftig soll eine neue Fuhrparkmanagement-Software die bisherige Software ablösen und zugleich die spezialisierten Bedarfe an ein modernes, zukunftsfähiges Flottenmanagement und die spezifischen Anforderungen der Polizei Hamburg decken, beispielsweise in Bezug auf die notwendige Digitalisierung sowie Automatisierung von Prozessen, Verwaltungsfunktionen oder Kommunikationswegen und diverser zukunftsorientierter Lösungen im Bereich der Fuhrparksteuerung samt aussagekräftigem Controlling.
Die Software wird über das Dataport-Rechenzentrum betrieben werden, sodass entsprechende technische Anforderungen zu beachten sind.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf das Dokument „Teil B – Anforderungen Fuhrparkmanagement-Software TNW“ verwiesen.
Vertragliche Grundlage der Leistung wird ein EVB-IT-Systemvertrag mit voraussichtlich folgenden Leistungsinhalten sein:
— Überlassung von Standardsoftware ENTWEDER gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) ODER auf Zeit (Vermietung),
— Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft (insbesondere Customizing und/oder Anpassungen),
— Schulung,
— Projektmanagement,
— Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen (Optional),
— Systemservice nach Abnahme (Mindestlaufzeit 2 Jahre),
— Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems (Optional).
Ein entsprechender Vertragsentwurf wird in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen des Teilnahmewettbewerbs enthalten zunächst nur die EVB-IT-System-AGB zur ersten Orientierung.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Es wird auf Abschnitt II.1.4 sowie den Beschreibungen in den Vergabeunterlagen (insbesondere im Dokument „Teil B – Anforderungen Fuhrparkmanagement-Software TNW“) verwiesen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Leistung / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
— Verlängerungsoption (s. Abschnitt II.2.7),
— Optionale Migration des aktuellen Datenbestandes aus dem aktuellen Fuhrparkmanagement-System in die neue Fuhrparkmanagement-Software (s. Abschnitt II.1.4),
— Optionale Anbindung weiterer Systeme /Schnittstellen (s. Abschnitt II.1.4),
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 251-628075
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Fuhrparkmanagement-Software
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
02/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: community4you AG
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Bewertung erfolgte anhand der einfachen Richtwertmethode, lediglich aus technischen Gründen wurde oben eine 50 %-Gewichtung je Kriterium (Preis und Qualität) angegeben.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de
Telefon: +49 40428231690
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11354549/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/06/2021