299447-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste – Gestellung von Containern, Transport und Verwertung verschiedener Abfallfraktionen
OJ S 84/2026 30/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungEigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
E-MailChristian.Stoermer@rheingau-taunus.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelGestellung von Containern, Transport und Verwertung verschiedener Abfallfraktionen
BeschreibungGestellung von Containern, Transport und Verwertung verschiedener Abfallfraktionen der Wertstoffhöfe im Rheingau-Taunus-Kreis ab 01.01.2027
Kennung des Verfahrensc8398807-ed46-427f-9dd9-880cd681f280
Interne Kennung01 VGV 2026
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenMit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen: - Angebotsschreiben mit Anlagen (einschl. Erklärungen zur Einhaltung HVTG und Einsatz von Fahrzeugen) - Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis - Urkalkulation nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Hinweise zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen: - Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren haben ausschließlich mittels Kommunikation über die Vergabeplattform des Hessischen Ausschreibungsdatenbank (eHAD) zu erfolgen; - Die Antworten der Vergabestelle werden in Form von Bieterinformationen im für dieses Verfahren eingerichteten Kommunikationsbereich der eHAD veröffentlicht und können bis zum Abschluss des Verfahrens eingesehen werden; - Sobald die Vergabestelle eine Bieterinformation neu einstellt, erfolgt über die eHAD eine automatisierte Benachrichtigung an alle für das Verfahren registrierten Unternehmen. Eine gesonderte Benachrichtigung durch die Vergabestelle erfolgt nicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen andernfalls das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vertragsunterlagen enthalten kann. Allgemeine Hinweise: - Es wird darauf hingewiesen, dass ein Angebot für ein Los oder mehrere Lose abgegeben werden kann; - auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist der Nachweis der Vertretungsbefugnis der Person, die das Angebot abgegeben hat, vorzulegen; - die Vorlage eingescannter Nachweise ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern; - Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und der Verbotstatbestände nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2026/124 der Kommission vom 14.01.2026 sowie die Einhaltung der Vorgaben des HVTG müssen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d.h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet; - Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen; - Die Vergabestelle wird nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG vor der Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gespeichert sind. Die Vergabestelle wird zudem vor Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern und nach Maßgabe von § 17 Abs. 7 HVTG bei der im Land Hessen eingerichteten Informationsstelle bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main anfragen, ob der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann6
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können6
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachungAuftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenFaktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
KorruptionZwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsFaktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenFaktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
BetrugZwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
ZahlungsunfähigkeitFaktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenFaktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterFaktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenFaktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenFaktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensFaktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenFaktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenFaktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenFaktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenFaktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitFaktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernFaktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenEs gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelAltholz A I-III
BeschreibungGegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Altholz AI-III auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis, der Transport der Container und die Verwertung der Abfälle ab 01.01.2027.
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2034
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagen
KriteriumSupply-Chain-Management
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2026/124 der Kommission vom 14.01.2026; - Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB; - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; - Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV. - Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV). - Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v. § 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen - ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben, die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden; - ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben aus der Präqualifizierung.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): Angabe von mindestens zwei Referenzen in Bezug auf mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Containergestellungs- und Transportleistungen sowie - für die Lose 1 bis 4 und 6 - Verwertungsleistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei Jahren vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter (noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen verfügt ("Newcomer"), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in vergleichbarer Weise ergibt. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer) - Beschreibung des Leistungsumfanges - Auftragssumme (netto) - Ausführungszeitraum Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen.

KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Vergabeunterlagen; - ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden. - Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Nachweis der Zertifizierung gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb in Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDie nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Nachweis eines Versicherers, im Zuschlagsfall mit dem Auftragnehmer für den Leistungszeitraum eine Betriebs- und eine Umwelthaftpflichtversicherung sowie für die Lose 1 bis 4 sowie Los 6 Sachversicherungen mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen abzuschließen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.

KriteriumFinanzkennzahlen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV; - Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsAuf Aufforderung vorzulegende Angaben und Nachweise:Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6 Monate (§ 44 Abs. 1 VgV).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungNach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag getrennt für das jeweilige Los nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis, § 58 Abs. 2 Satz 1 VgV). Das wirtschaftlichste Angebot wird vorliegend allein anhand des niedrigsten Leistungsentgelts ermittelt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c51f16621-28ef309b83288d58
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.had.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAllgemeine Hinweise: Ein Bieter kann sich - ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft -der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen MIttel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer / Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird. Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service GmbH oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben (siehe § 15 Abs. 2 HVTG) anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen. Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungDie Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Vertreter des EAW (einschl. Niederschrift). Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags-Die Vorgaben zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) sind einzuhalten. - Die für den Transport eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens EURO-Norm 6 erfüllen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltEigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtEigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
5.1.
LosLOT-0002
TitelAltholz A IV
BeschreibungGegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Altholz AIV auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis, der Transport der Container und die Verwertung der Abfälle ab 01.01.2027.
Interne KennungLOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2034
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagen
KriteriumSupply-Chain-Management
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2026/124 der Kommission vom 14.01.2026; - Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB; - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; - Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV. - Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV). - Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v. § 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen - ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben, die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden; - ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben aus der Präqualifizierung.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): Angabe von mindestens zwei Referenzen in Bezug auf mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Containergestellungs- und Transportleistungen sowie - für die Lose 1 bis 4 und 6 - Verwertungsleistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei Jahren vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter (noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen verfügt ("Newcomer"), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in vergleichbarer Weise ergibt. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer) - Beschreibung des Leistungsumfanges - Auftragssumme (netto) - Ausführungszeitraum Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen.

KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Vergabeunterlagen; - ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden. - Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Nachweis der Zertifizierung gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb in Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDie nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Nachweis eines Versicherers, im Zuschlagsfall mit dem Auftragnehmer für den Leistungszeitraum eine Betriebs- und eine Umwelthaftpflichtversicherung sowie für die Lose 1 bis 4 sowie Los 6 Sachversicherungen mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen abzuschließen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.

KriteriumFinanzkennzahlen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV; - Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsAuf Aufforderung vorzulegende Angaben und Nachweise:Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6 Monate (§ 44 Abs. 1 VgV).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungNach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag getrennt für das jeweilige Los nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis, § 58 Abs. 2 Satz 1 VgV). Das wirtschaftlichste Angebot wird vorliegend allein anhand des niedrigsten Leistungsentgelts ermittelt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c51f16621-28ef309b83288d58
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.had.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAllgemeine Hinweise: Ein Bieter kann sich - ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft -der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen MIttel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer / Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird. Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service GmbH oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben (siehe § 15 Abs. 2 HVTG) anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen. Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungDie Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Vertreter des EAW (einschl. Niederschrift). Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags-Die Vorgaben zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) sind einzuhalten. - Die für den Transport eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens EURO-Norm 6 erfüllen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltEigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtEigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
5.1.
LosLOT-0003
TitelAltpapier
BeschreibungGegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Altpapier auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis, der Transport der Container und die Verwertung der Abfälle ab 01.01.2027.
Interne KennungLOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2034
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagen
KriteriumSupply-Chain-Management
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2026/124 der Kommission vom 14.01.2026; - Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB; - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; - Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV. - Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV). - Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v. § 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen - ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben, die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden; - ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben aus der Präqualifizierung.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): Angabe von mindestens zwei Referenzen in Bezug auf mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Containergestellungs- und Transportleistungen sowie - für die Lose 1 bis 4 und 6 - Verwertungsleistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei Jahren vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter (noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen verfügt ("Newcomer"), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in vergleichbarer Weise ergibt. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer) - Beschreibung des Leistungsumfanges - Auftragssumme (netto) - Ausführungszeitraum Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen.

KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Vergabeunterlagen; - ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden. - Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Nachweis der Zertifizierung gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb in Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDie nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Nachweis eines Versicherers, im Zuschlagsfall mit dem Auftragnehmer für den Leistungszeitraum eine Betriebs- und eine Umwelthaftpflichtversicherung sowie für die Lose 1 bis 4 sowie Los 6 Sachversicherungen mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen abzuschließen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.

KriteriumFinanzkennzahlen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV; - Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsAuf Aufforderung vorzulegende Angaben und Nachweise:Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6 Monate (§ 44 Abs. 1 VgV).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungNach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag getrennt für das jeweilige Los nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis, § 58 Abs. 2 Satz 1 VgV). Das wirtschaftlichste Angebot wird vorliegend allein anhand des niedrigsten Leistungsentgelts ermittelt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c51f16621-28ef309b83288d58
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.had.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAllgemeine Hinweise: Ein Bieter kann sich - ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft -der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen MIttel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer / Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird. Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service GmbH oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben (siehe § 15 Abs. 2 HVTG) anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen. Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungDie Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Vertreter des EAW (einschl. Niederschrift). Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags-Die Vorgaben zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) sind einzuhalten. - Die für den Transport eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens EURO-Norm 6 erfüllen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltEigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtEigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
5.1.
LosLOT-0004
TitelAltmetall
BeschreibungGegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Altmetall auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis, der Transport der Container und die Verwertung der Abfälle ab 01.01.2027. Es handelt sich hierbei um nicht beraubtes Altmetall.
Interne KennungLOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2034
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagen
KriteriumSupply-Chain-Management
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2026/124 der Kommission vom 14.01.2026; - Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB; - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; - Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV. - Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV). - Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v. § 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen - ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben, die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden; - ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben aus der Präqualifizierung.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): Angabe von mindestens zwei Referenzen in Bezug auf mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Containergestellungs- und Transportleistungen sowie - für die Lose 1 bis 4 und 6 - Verwertungsleistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei Jahren vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter (noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen verfügt ("Newcomer"), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in vergleichbarer Weise ergibt. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer) - Beschreibung des Leistungsumfanges - Auftragssumme (netto) - Ausführungszeitraum Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen.

KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Vergabeunterlagen; - ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden. - Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Nachweis der Zertifizierung gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb in Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDie nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Nachweis eines Versicherers, im Zuschlagsfall mit dem Auftragnehmer für den Leistungszeitraum eine Betriebs- und eine Umwelthaftpflichtversicherung sowie für die Lose 1 bis 4 sowie Los 6 Sachversicherungen mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen abzuschließen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.

KriteriumFinanzkennzahlen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV; - Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsAuf Aufforderung vorzulegende Angaben und Nachweise:Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6 Monate (§ 44 Abs. 1 VgV).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungNach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag getrennt für das jeweilige Los nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis, § 58 Abs. 2 Satz 1 VgV). Das wirtschaftlichste Angebot wird vorliegend allein anhand des niedrigsten Leistungsentgelts ermittelt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c51f16621-28ef309b83288d58
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.had.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAllgemeine Hinweise: Ein Bieter kann sich - ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft -der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen MIttel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer / Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird. Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service GmbH oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben (siehe § 15 Abs. 2 HVTG) anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen. Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungDie Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Vertreter des EAW (einschl. Niederschrift). Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags-Die Vorgaben zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) sind einzuhalten. - Die für den Transport eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens EURO-Norm 6 erfüllen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltEigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtEigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
5.1.
LosLOT-0005
TitelBaurestabfall
BeschreibungGegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Baurestabfall auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis und der Transport der Container zum Abfallwirtschaftszentrum Singhofen im Rhein-Lahn-Kreis ab 01.01.2027.
Interne KennungLOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2034
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagen
KriteriumSupply-Chain-Management
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2026/124 der Kommission vom 14.01.2026; - Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB; - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; - Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV. - Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV). - Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v. § 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen - ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben, die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden; - ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben aus der Präqualifizierung.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): Angabe von mindestens zwei Referenzen in Bezug auf mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Containergestellungs- und Transportleistungen sowie - für die Lose 1 bis 4 und 6 - Verwertungsleistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei Jahren vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter (noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen verfügt ("Newcomer"), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in vergleichbarer Weise ergibt. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer) - Beschreibung des Leistungsumfanges - Auftragssumme (netto) - Ausführungszeitraum Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen.

KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Vergabeunterlagen; - ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden. - Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Nachweis der Zertifizierung gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb in Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDie nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Nachweis eines Versicherers, im Zuschlagsfall mit dem Auftragnehmer für den Leistungszeitraum eine Betriebs- und eine Umwelthaftpflichtversicherung sowie für die Lose 1 bis 4 sowie Los 6 Sachversicherungen mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen abzuschließen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.

KriteriumFinanzkennzahlen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV; - Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsAuf Aufforderung vorzulegende Angaben und Nachweise:Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6 Monate (§ 44 Abs. 1 VgV).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungNach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag getrennt für das jeweilige Los nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis, § 58 Abs. 2 Satz 1 VgV). Das wirtschaftlichste Angebot wird vorliegend allein anhand des niedrigsten Leistungsentgelts ermittelt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c51f16621-28ef309b83288d58
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.had.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAllgemeine Hinweise: Ein Bieter kann sich - ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft -der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen MIttel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer / Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird. Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service GmbH oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben (siehe § 15 Abs. 2 HVTG) anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen. Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungDie Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Vertreter des EAW (einschl. Niederschrift). Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags-Die Vorgaben zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) sind einzuhalten. - Die für den Transport eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens EURO-Norm 6 erfüllen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltEigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtEigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
5.1.
LosLOT-0006
TitelBauschutt
BeschreibungGegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Bauschutt auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis (mit Aus-nahme der Standorte Taunusstein-Orlen, Idstein und dem neuen Wertstoffhof in Oestrich-Winkel), der Transport der Container und die Verwertung der Abfälle ab 01.07.2027.
Interne KennungLOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2034
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagen
KriteriumSupply-Chain-Management
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2026/124 der Kommission vom 14.01.2026; - Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB; - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; - Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV. - Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV). - Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v. § 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen - ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben, die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden; - ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben aus der Präqualifizierung.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): Angabe von mindestens zwei Referenzen in Bezug auf mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Containergestellungs- und Transportleistungen sowie - für die Lose 1 bis 4 und 6 - Verwertungsleistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei Jahren vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter (noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen verfügt ("Newcomer"), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in vergleichbarer Weise ergibt. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer) - Beschreibung des Leistungsumfanges - Auftragssumme (netto) - Ausführungszeitraum Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen.

KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Vergabeunterlagen; - ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden. - Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Nachweis der Zertifizierung gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb in Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDie nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Nachweis eines Versicherers, im Zuschlagsfall mit dem Auftragnehmer für den Leistungszeitraum eine Betriebs- und eine Umwelthaftpflichtversicherung sowie für die Lose 1 bis 4 sowie Los 6 Sachversicherungen mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen abzuschließen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.

KriteriumFinanzkennzahlen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV; - Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsAuf Aufforderung vorzulegende Angaben und Nachweise:Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6 Monate (§ 44 Abs. 1 VgV).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungNach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag getrennt für das jeweilige Los nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis, § 58 Abs. 2 Satz 1 VgV). Das wirtschaftlichste Angebot wird vorliegend allein anhand des niedrigsten Leistungsentgelts ermittelt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c51f16621-28ef309b83288d58
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.had.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAllgemeine Hinweise: Ein Bieter kann sich - ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft -der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen MIttel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer / Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird. Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service GmbH oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben (siehe § 15 Abs. 2 HVTG) anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen. Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungDie Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Vertreter des EAW (einschl. Niederschrift). Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags-Die Vorgaben zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) sind einzuhalten. - Die für den Transport eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens EURO-Norm 6 erfüllen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltEigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtEigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungEigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
Registrierungsnummert:06124510443
PostanschriftScheidertalstraße 1
StadtAarbergen
Postleitzahl65326
Land, Gliederung (NUTS)Rheingau-Taunus-Kreis (DE71D)
LandDeutschland
E-MailChristian.Stoermer@rheingau-taunus.de
Telefon+49 6124510393
Fax+49 6124510300
Internetadressehttps://www.eaw-rheingau-taunus.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummert:06151126603
PostanschriftLuisenplatz 2
StadtDarmstadt
Postleitzahl64283
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon+49 615112-6603
Fax+49 611 327 648534
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungcdc11e81-a319-46b1-97b9-65a7999242e4-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungVerlängerung der Angebotsfrist
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0001
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0002
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0003
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0004
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0005
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0006
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung0fbea917-3a00-4034-a685-60ebca61bdb4  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung28/04/2026 16:24:57 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung299447-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe84/2026
Datum der Veröffentlichung30/04/2026