299648-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-München: Branchenspezifisches Softwarepaket
OJ S 114/2021 15/06/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung
Postanschrift: Theresienhöhe 11
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Veronika Brandner
E-Mail: veronika.brandner@lotto-bayern.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lotto-bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.auftraege.bayern.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landeslotteriegesellschaft
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Landeslotteriegesellschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Spielsuchtfrüherkennungssoftware
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beschafft werden soll eine Software für Spielsuchtfrüherkennung, die den Anforderungen des deutschen Glücksspielstaatsvertrages 2021 entspricht und entsprechende Dienstleistungen zu dieser Software und zur Spielsuchtfrüherkennung.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72268000 Bereitstellung von Software, 72266000 Software-Beratung, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung Theresienhöhe 11 803311 München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die SLSV plant entsprechend §6i Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) ein „…auf wissenschaftliches Erkenntnissen beruhendes, auf Algorithmen basierendes automatisiertes System zur Früherkennung glücksspielsuchtgefährdeten Spielern und von Glücksspielsucht“ einzuführen.
Beschafft werden soll eine Software für Spielsuchtfrüherkennung, die den Anforderungen des deutschen Glücksspielstaatsvertrages 2021 entspricht und entsprechende Dienstleistungen zu dieser Software und zur Spielsuchtfrüherkennung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Nach §6i des GlüStV 2021 wird ein „…auf wissenschaftliches Erkenntnissen beruhendes, auf Algorithmen basierendes automatisiertes System zur Früherkennung glücksspielsuchtgefährdeten Spielern und von Glücksspielsucht“ benötigt. Die Neccton GmbH ist nach eingehender Marktrecherche derzeit der einzige Anbieter eines deutschsprachigen Spielsuchtfrüherkennungs-Softwareprogramms, welches insbesondere den Anforderungen des deutschen Glücksspielstaatsvertrags Rechnung trägt. Das Programm „ Mentor“ der Neccton GmbH ist bereits seit mehreren Jahren im Bundesland Schleswig-Holstein im Einsatz. Darüber hinaus ist es in mehreren europäischen Ländern in staatlich konzessionierten Internetcasinos Basis für Spielsuchtfrüherkennung und statistischen Auswertungen des Spielverhaltens. Neccton GmbH hat insbesondere für den deutschen Online-Gambling-Markt einen Wissensvorsprung, aufgrund der Zusammenarbeit mit dem Bundesland Schleswig-Holstein und dessen Aufsichtsbehörden. Dem Auftraggeber ist kein anderer Anbieter bekannt, der innerhalb des knapp bemessenen Zeitrahmens zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 ein deutschsprachiges, den Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrags genügendes Spielsuchtfrüherkennungs-Softwareprogramm liefern kann.
Es ist daher aus technischen Gründen derzeit kein Wettbewerb vorhanden.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
10/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Neccton GmbH
Postanschrift: Davidgasse 5
Ort: Müllendorf
NUTS-Code: AT112 Nordburgenland
Postleitzahl: 7052
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung wird auf § 135 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/06/2021