VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Nach §6i des GlüStV 2021 wird ein „…auf wissenschaftliches Erkenntnissen beruhendes, auf Algorithmen basierendes automatisiertes System zur Früherkennung glücksspielsuchtgefährdeten Spielern und von Glücksspielsucht“ benötigt. Die Neccton GmbH ist nach eingehender Marktrecherche derzeit der einzige Anbieter eines deutschsprachigen Spielsuchtfrüherkennungs-Softwareprogramms, welches insbesondere den Anforderungen des deutschen Glücksspielstaatsvertrags Rechnung trägt. Das Programm „ Mentor“ der Neccton GmbH ist bereits seit mehreren Jahren im Bundesland Schleswig-Holstein im Einsatz. Darüber hinaus ist es in mehreren europäischen Ländern in staatlich konzessionierten Internetcasinos Basis für Spielsuchtfrüherkennung und statistischen Auswertungen des Spielverhaltens. Neccton GmbH hat insbesondere für den deutschen Online-Gambling-Markt einen Wissensvorsprung, aufgrund der Zusammenarbeit mit dem Bundesland Schleswig-Holstein und dessen Aufsichtsbehörden. Dem Auftraggeber ist kein anderer Anbieter bekannt, der innerhalb des knapp bemessenen Zeitrahmens zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 ein deutschsprachiges, den Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrags genügendes Spielsuchtfrüherkennungs-Softwareprogramm liefern kann.
Es ist daher aus technischen Gründen derzeit kein Wettbewerb vorhanden.