300053-2023 - ErgebnisDeutschland-Braunschweig: Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
OJ S 96/2023 19/05/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Niedersachsen, vertreten durch die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Postanschrift: Petzvalstr. 18
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 38104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Hauptsitz
E-Mail: Justiziariat@lab.niedersachsen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lab.niedersachsen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Vertrag über die Leistungen der Med. Versorgung, des Sozialen Dienstes u. der Sprachmittlung in der Notunterkunft Wangerland
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Vertrag über die Leistung der Medizinischen Betreuung, des Sozialen Dienstes und der Sprachmittlung in der Notunterkunft Dorf Wangerland der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen mit einer Unterbringungskapazität von ca. 400 Plätzen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Wangerland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Die Hauptaufgabe der LAB NI ist die Aufnahme und Versorgung Asylbegehrender gem. § 44 Asylgesetz sowie die Aufnahme und Versorgung unerlaubt eingereister Ausländerinnen und Ausländer gem. § 15 a Aufenthaltsgesetz. Daneben ist die LAB NI seit dem russischen Angriff auf die Ukraine für die Verteilung der aus der Ukraine geflüchteten Vertriebenen auf die kommunalen Gebietskörperschaften verantwortlich.
Angesichts insgesamt erhöhter Zugänge von geflüchteten Menschen nach Niedersachsen sind die regulären Aufnahmekapazitäten der LAB NI nahezu erschöpft und es besteht die dringende Notwendigkeit, die Kapazitäten der LAB NI zu erweitern. Aus diesem Grund hat die LAB NI die Liegenschaft in Wangerland, Jeversche Str. 100, angemietet. Ein Großteil der erforderlichen Dienstleistungen werden vom Eigentümer der Notunterkunft selbst erbracht, da es sich bei der Notunterkunft um einen ehemaligen Hotelbetrieb handelt und der Eigentümer nur ein Interesse an der Vermietung der Notunterkunft hatte, wenn sein eigenes Personal weiter beschäftigt werden kann.
Lediglich die Dienstleistungen Sprachmittler, medizinische Versorgung und soziale Dienste können vom Eigentümer nicht erbracht werden und waren daher separat zu vergeben.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Aufgrund äußerster Dringlichkeit wurden diese Dienstleistungen im Dorf Wangerland im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV i.V.m. dem Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine vom 13.04.2022 vergeben und von der engen Ausnahmeregelung einer Direktvergabe Gebrauch gemacht, indem nach vorheriger Abfrage von Interessenbekundungen das einzig verbliebende Unternehmen, welches sein Interesse am Betrieb aufrechterhielt, zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde.
In der oben geschilderten Situation konnte die Beschaffung der notwendigen Dienstleistungen zum Betrieb der Notunterkunft im Dorf Wangerland wegen der vorliegenden Dringlichkeit nur über eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb und wegen der unmittelbar bevorstehenden Inbetriebnahme des Dorfes Wangerland als Notunterkunft nicht über das offene Verfahren mit Verkürzung der Mindestfristen nach § 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 15 Abs. 3 VgV erfolgen.
Der völlige Verzicht auf einen Wettbewerb begründet sich vorliegend daraus, dass aufgrund der Dringlichkeit und Kurzfristigkeit des Bedarfs letztlich nur eine im Landesbeirat vertretene Hilfsorganisation nach einer telefonischen Abfrage am 13.04.2023 ihr Interesse an der unmittelbar bevorstehenden Inbetriebnahme der Notunterkunft im Dorf Wangerland bekundet hat und damit nur dieses Unternehmen die Unterbringung und Versorgung der Vertriebenen aus der Ukraine und der Asylbegehrenden sicherstellen konnte. Eine darüberhinausgehende tatsächliche und konkrete Aufforderung der Hilfsorganisationen zur Angebotsabgabe hätte zu keinem anderen Ergebnis geführt und aufgrund der durch die extreme Dringlichkeit auferlegten zeitlichen Zwängen, den sehr kurzfristig sicherzustellenden Betrieb der Notfallunterkunft, auch nicht fristgerecht realisiert werden können.
Die kurzfristige Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten im Dorf Wangerland, deren Herrichtung und Betrieb war unerlässlich, um die mit einer Unterbringung von Vertriebenen und Asylbegehrenden bezweckte im Allgemeininteresse liegende Abwendung von Obdachlosigkeit sicherzustellen und damit insbesondere für die nächsten Winterwochen letztlich der staatlichen Schutzpflicht für Leib und Leben dieser Personen nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG nachkommen zu können. In dieser Situation war nur der aktuelle Betreiber in der Lage, den Auftrag unter den gegebenen zeitlichen Anforderungen zu erfüllen und die sehr kurzfristig benötigten Dienstleistungen sowie die erforderlichen Materialien zum Betrieb einer Notfallunterkunft für Asylbegehrende und Vertriebene anzubieten.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
14/04/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: DRK Landesverband Oldenburg e.V.
Postanschrift: Maria-von-Jever-Str. 2
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 26125
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft, Arbeit, Verkehr u. Digitalisierung
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16/05/2023