Beschreibung der Beschaffung
Leistung Verkehrsanlagen gemäß § 47 Abs.1 HOAI 2013 in Verbindung mit Anlage 13
Honorarstufe III:
Leistungsphase 6
Vorbereitung der Vergabe
— Ermittlung von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter,
— Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigung der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen
— Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbesch,reibungen der an der Planung fachlich Beteiligten,
— Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen,
— Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse,
— Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung,
— Zusammenstellung der Vergabeunterlagen.
Leistungsphase 8
Objektüberwachung
— Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und mitwirken bei deren Freigabe,
— Veranlassen und Mitwirken daran, die ausführenden Unternehmen in Verzug zu setzen,
— Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme,
— Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme,
— Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran,
— Abrechnung / Rechnungsprüfung und Aufmaßerstellung.
Besondere Leistungen für Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2013 in Verbindung mit Anlage 13:
— Örtliche Bauüberwachung,
— Prüfen von Nachträgen.
Weitere besondere Leistungen für Verkehrsanlagen
— Mitwirkung bei der Erarbeitung des Fördermittelantrages zur Einreichung beim Zuschussgeber. Vor Einreichung des Antrages ist dieser mit der zuständigen Stelle beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung abzustimmen.