300272-2021 - ErgebnisDeutschland-Hamburg: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
OJ S 114/2021 15/06/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DZ EM, Ü32.02.10
E-Mail: DZEM@tk.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Mindmom
Referenznummer der Bekanntmachung: 20-04994
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Zur Verringerung von Geburtsangst und psychischen Belastungen von Schwangeren und der Reduktion von unmittelbar mit psychischer Belastung assoziierten Folgen wie Kaiserschnitte, Frühgeburten und postpartalen Depressionen sowie deren Spätfolgen auf mütterliche und kindliche Gesundheit und damit verbundener Versorgungskosten plant die Techniker Krankenkasse (TK) eine besondere Versorgung nach § 140a SGB V ihrer Versicherten mit der App „mindmom“.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Bundesweit
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Zur Verringerung von Geburtsangst und psychischen Belastungen von Schwangeren und der Reduktion von unmittelbar mit psychischer Belastung assoziierten Folgen wie Kaiserschnitte, Frühgeburten und postpartalen Depressionen sowie deren Spätfolgen auf mütterliche und kindliche Gesundheit und damit verbundener Versorgungskosten plant die TK eine besondere Versorgung nach § 140a SGB V ihrer Versicherten mit einem digitalen Versorgungsangebot. Es umfasst die App „mindmom“ – ein modular aufgebautes Interventionsprogramm zur Stärkung der Selbstwirksamkeit, das je nach digital zu erhebender Belastung nach der Edinburgh Postnatale Depression Skala (EDPS) um ein TeleCoaching ergänzbar ist. Für die selektivvertragliche Versorgung ist das in einem vom Innovationsfonds geförderten Projekt entwickelte Interventionskonzept auf Basis der bislang vorliegenden Nutzerevaluation und mit Blick auf die aktuellen rechtlichen Anforderungen der selektivvertraglichen Versorgung nach § 140a SGB V Abs. 3 Ziffer 6 einschließlich der Sicherheitsanforderungen an digitale Gesundheitsanwendungen gem. der Technischen Richtlinie BSI TR – 03161 zu adaptieren. Gefordert ist zudem die Umsetzung einer Schnittstelle für die digitale Teilnahmeerklärung und -verwaltung, einer Schnittstelle zur psychotherapeutischen Regelversorgung für Versicherte mit akutem Versorgungsbedarf sowie die Sicherstellung einer Beratungshotline und des technischen Supports sowie der für die Qualitätssicherung geforderten Dokumentation.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Es handelt sich um ein Hauseigenes Verfahren im Sinne von 69 Abs. 4 SGB V.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Gemäß § 69 Abs. 4 SGB V in Verbindung mit § 14 Abs. 4 Nr. 4 lit 2 b) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Dies ist hier der Fall. Eine wettbewerbliche Veröffentlichung des Auftrags hätte vorliegend nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen geführt, weil objektiv nur ein einziger Wirtschaftsteilnehmer in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.
Für die geplante Versorgung gelten – um der unbedingt notwendigen Akzeptanz und Wirksamkeit der Versorgung gerecht zu werden – folgende zwingende Anforderungen:
— Qualität aus Kundensicht:
—— Nachweis über Akzeptanz insbesondere bei Schwangeren mit Bedarf,
—— Überwinden bekannter Hürden der Inanspruchnahme,
— Kriterien für die Zulassung als Medizinprodukt.
— Evidenz über Wirksamkeit der App auf die Ziele:
—— Förderung einer gesunden Schwangerschaft durch Gesundheits- und ressourcenorientierte Bewältigungsstrategien,
—— Erhöhung des Anteils interventionsarmer Geburten,
—— Reduktion der Kaiserschnittrate,
—— Vermeidung post-partaler Depressionen („gesundes Wochenbett“) sowie
—— Vermeidung und Verringerung entsprechender Folgeschäden beim Kind.
Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, können die mit der Versorgung verfolgten Ziele — insbesondere die angestrebten Kosteneinsparungen durch die Förderung einer physiologischen Geburt, der Gesundheit des Kindes und der Vermeidung von postpartalen Depressionen bei der Mutter — aus fachlicher Sicht nicht realisiert werden.
Eine intensive europaweite Recherche hat ergeben, dass es zwar grundsätzlich sehr viele Gesundheits- und Medizin-Apps gibt, auch für Schwangere. Apps bzw. sonstige Programme/Konzepte zur Förderung einer physiologischen Geburt mittels Stärkung der psychischen Stabilität gibt es jedoch — mit Ausnahme der App „mindmom“ – derzeit nicht. Auch Studien über die Evidenz der Wirksamkeit anderer entsprechender Apps/Programme mit identischer Zielsetzung gibt es derzeit nach Recherche der TK nicht. Nur wenn tatsächlich auch eine Evidenz der Wirksamkeit – wie bei dem vorgesehenen Vertragspartner – nachgewiesen werden kann, ist die Versorgung für die TK sinnvoll, weil nur dann Einsparungen durch die Verringerung von komplizierten Geburten bzw. der Kaiserschnittrate erzielt werden können.
Daher kommt für die Übergangszeit bis zum Abschluss der Evaluation des Innovationsfondsprojekts und der potentiellen Übernahme in die Regelversorgung alleine ein Vertragsschluss mit dem genannten Unternehmen in Betracht. Für andere potentielle Bieterunternehmen bestehen wie oben dargestellt unüberwindbare technische Hindernisse, die auftragsnotwendigen Fähigkeiten und Ausstattungen zum Anbieten der Versorgung rechtzeitig zu erwerben.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 092-239526
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Mindmom
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
25/05/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Institut für Digitale Frauengesundheit GmbH
Postanschrift: Rohrbacher Str. 77
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Hinweise zu Ziffer IV.1.1.) Der Vertragsschluss erfolgte im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach § 69 Abs. 4 SGB V.
Dem Vertragsschluss ging eine freiwillige ex-ante Transparenzbekanntmachung (Nr. 2021/S 092-239526; Veröffentlichung am 12.5.2021) voraus.
Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDBE
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/06/2021