Zusätzliche Angaben
a) Für die Abgabe der Teilnahmeanträge sollen Bewerber/Bewerbergemeinschaften die von den Auftraggeberinnen vorbereiteten Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb verwendet werden. Die Vorlage und die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden:
https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off. Soweit dies in den Formblättern oder Bewertungsblättern (etwa bei Nachweisen oder Referenzen) vermerkt ist, können ergänzende Unterlagen eingereicht werden. Bewerber, welche die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) verlangten Erklärungen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, fehlende Nachweise oder Erklärungen – soweit dies vergaberechtlich zulässig ist – nachzufordern. Die Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
b) Die Bewerber können bis zum 19. März 2021, 12.00 Uhr Fragen und Hinweise an die Vergabestelle richten. Fragen dürfen ausschließlich über die Fragefunktion der Vergabeplattform gestellt werden. Mündliche oder in anderer Form gestellte Fragen werden nicht beantwortet. Ebenfalls keine Gültigkeit haben Auskünfte, die von Mitarbeitern der BG RCI am Telefon erteilt werden. Die Vergabestelle wird Fragen und die entsprechenden Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung grundsätzlich allen Bewerbern anonymisiert zur Verfügung stellen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, Fragen bzw. Antworten, die sachlich nur einen einzelnen Bewerber und/oder dessen Geschäftsgeheimnisse betreffen, unter strikter Wahrung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung, nur diesem Bewerber zur Verfügung zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrags erforderlich sind. Detailfragen zur Leistungsbeschreibung werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beantwortet. Die den Bewerbern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb.
Fragen und Hinweise, die nicht bis zum 19. März 2021, 12.00 Uhr eingegangen sind, werden nicht beantwortet.
c) Der Teilnahmeantrag ist über die Vergabeplattform einzureichen. Für den Teilnahmeantrag ist die Textform im Sinne des § 126b BGB ausreichend, so dass eingescannte oder gefaxte Unterschriften dem Formerfordernis genügen. Der Teilnahmeantrag muss der Vergabestelle bis zum 30. März 2021, 12.00 Uhr zugehen. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Teilnahmeanträge, die nach dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Das Original des Teilnahmeantrags ist der Vergabestelle auf Verlangen vorzulegen.
d) Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber/Bieter sind ausgeschlossen.