300298-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Sicherheitsbarrieren – Beschaffung eines Einfahrtsschutzsystems
OJ S 90/2025 12/05/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungWiesbaden Congress & Marketing GmbH
E-Mailvergabestelle@goerg.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeschaffung eines Einfahrtsschutzsystems
BeschreibungBeschaffung eines Einfahrtsschutzsystems
Kennung des Verfahrensd1512105-74f7-4246-9f5f-f29bec823e66
Interne Kennung60300-25
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34928300 Sicherheitsbarrieren
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtWiesbaden
Land, Gliederung (NUTS)Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4Y0S5KBM Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenz Bekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die unter Abschnitt 2.1 und 5.1 der Bekanntmachung dargestellten Lieferleistungen ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden können. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, der Consel Group AG zu erteilen. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass es sich bei in dieser Bekanntmachung angegebenen Euro-Werte um fiktive Werte handelt. Der tatsächliche Auftragswert unterfällt dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und ist daher nicht offenzulegen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBeschaffung eines Einfahrtsschutzsystems
BeschreibungDie Auftraggeberin beabsichtigt, die Lieferung von 60 zertifizierten Zufahrtssperren mit Zufahrtsmöglichkeiten zu vergeben. Aufgrund der neuen Empfehlung des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (nachfolgend: "HMdI") entspricht die Aufstellung nicht zertifizierter Einfahrtsschutzsysteme nicht mehr dem aktuellen technischen Standard. Da die Outdoor-Veranstaltungssaison bereits begonnen hat, benötigt die Auftraggeberin äußerst kurzfristig ein zertifiziertes Einfahrtsschutzsystem, das den Empfehlungen des HMdI und den besonderen Gegebenheiten vor Ort entspricht. Das zertifizierte Einfahrtsschutzsystem besteht aus mehreren Modulen, wovon ein Modul Zufahrtssperren mit Zufahrtsmöglichkeit umfasst.
Interne Kennung60300-25
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34928300 Sicherheitsbarrieren
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtWiesbaden
Land, Gliederung (NUTS)Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierungspräsidium Darmstadt, Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gem. § 135, §§ 155 ff. GWB. Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind. § 135 Abs. 1, 3 GWB lauten wie folgt: -- "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. [...] (3) Die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach S. 1 Nr. 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." -- § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4, S. 2 GWB lauten wie folgt: "(3) der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, [...] 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 2 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltWiesbaden Congress & Marketing GmbH
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1,00 EUR
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungDa die Outdoor-Veranstaltungssaison bereits begonnen hat, benötigt die Auftraggeberin äußerst kurzfristig flexibel einsetzbare Zufahrtssperren mit Zufahrtsmöglichkeit, die den Zertifizierungsempfehlungen des HMdI und den besonderen Gegebenheiten vor Ort entspricht. Aufgrund der aktuellen / gesteigerten Gefährdungslage und den gestiegenen Sicherheitsanforderungen für Outdoor-Veranstaltungen benötigt die Auftraggeberin ein zertifiziertes Einfahrtsschutzsystem. Die Auftraggeberin hat dazu in Zusammenarbeit mit einem fachlich-technischen Sachverständigen einen neuen Zufahrtsschutzplan entwickelt und hierfür eine umfassende europaweite Markterkundung durchgeführt. Auf dieser Grundlage hat die Auftraggeberin festgestellt, dass in Bezug auf das Modul Zufahrtssperre mit Zufahrtsmöglichkeit einzig das System ARMIS ONE (2024) der Consel Group AG den Empfehlungen des HMdI sowie insbesondere den räumlichen und technischen Anforderungen der Auftraggeberin vor Ort entspricht und dieses auch noch rechtzeitig zur größten Outdoor-Veranstaltung 2025 der Auftraggeberin lieferbar ist. Das ARMIS ONE (2024) entspricht insbesondere unter Sicherheitsaspekten den Anforderungen der Auftraggeberin, die aufgrund der Größe und städtebaulichen Situation in Wiesbaden darauf angewiesen ist, dass die Zufahrtssperren besonders flexibel und mobil einsetzbar sind, da die Outdoor-Veranstaltungen der Auftraggeberin auf unterschiedlichen Veranstaltungsgeländen stattfinden. Darüber hinaus ermöglichen vor allem die Zufahrtssperren der Consel Group AG neben dem Schutz der Veranstaltung auch das gleichzeitige Passieren von Einsatzfahrzeugen in einer Notsituation in besonders geeigneter Weise nach Maßgabe des von der Auftraggeberin vorgegebenen Zufahrtsschutzplanes. Auch weist einzig die Zufahrtssperre ARMIS ONE (2024) eine derart geringe Eindringtiefe auf, die etwa im Hinblick auf die Gegebenheiten vor Ort (u. a. Altstadt) bedeutsam ist. Die Auftraggeberin beabsichtigt daher, die Consel Group AG mit der Lieferung von mindestens 60 Zufahrtssperren mit Zufahrtsmöglichkeit von ARMIS ONE (2024) zu beauftragen.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungConsel Group AG
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungWiesbaden Congress & Marketing GmbH
Registrierungsnummert:06111729100
PostanschriftKurhausplatz 1
StadtWiesbaden
Postleitzahl65189
Land, Gliederung (NUTS)Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
LandDeutschland
KontaktpersonGÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB als Verfahrensbetreuer
E-Mailvergabestelle@goerg.de
Telefon069-17000017
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierungspräsidium Darmstadt, Vergabekammer des Landes Hessen
Registrierungsnummer+49 6151126601
PostanschriftWilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
StadtDarmstadt
Postleitzahl64283
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon+49 6151126601
Fax+49 6151125816
Internetadressehttps://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungConsel Group AG
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerCHE-108.651.242
PostanschriftBrunaustrasse 185
StadtFahrweid
Postleitzahl8951
Land, Gliederung (NUTS)Zürich (CH040)
LandSchweiz
E-Mailsales@consel.ch
Telefon0041432778303
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersSchweiz
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung5a7a744d-5d2f-49ea-af80-e7e36f65f5ab  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung07/05/2025 17:56:35 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung300298-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe90/2025
Datum der Veröffentlichung12/05/2025