Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 S. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 5 SGB III im Landkreis Uckermark.
Gegenstand der Maßnahme ist die nachhaltige Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die mit multiplen Hemmnissen
Belastet sind, durch eine Kombination aus Elementen der
— Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
— Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
— Vermittlung in eine versicherungspflichtige (nachhaltige) Beschäftigung oder in eine Ausbildung,
— Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme.
Die berufliche und persönliche Situation von insbesondere jungen Leistungsbeziehern (U25) nach dem SGB II stellt hinsichtlich der Motivation, der Orientierung, der persönlichen Entwicklung und/oder der Eingliederung in den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt besondere Anforderungen an das Jobcenter Uckermark. Die Maßnahme soll einen bedeutenden Anteil zur Aktivierung, Stabilisierung und stufenweisen Heranführung an die Ausbildungs- und Berufswahlreife liefern.