301397-2022 - ErgebnisDeutschland-Kahl am Main: Dienstleistungen von Architekturbüros
OJ S 107/2022 03/06/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Kahl am Main, vertreten durch den 1. Bürgermeister Herr Jürgen Seitz
Postanschrift: Aschaffenburger Straße 1
Ort: Kahl am Main
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63796
Land: Deutschland
E-Mail: manuela.jung@kahl-main.bayern.de
Telefon: +49 618894449
Fax: +49 61889448825
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kahl-main.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Neubau einer Kindertagesstätte in Kahl am Main - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Kahl am Main plant den Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung mit 8 Gruppen (4 Regel- und 4 Krippengruppen).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 431 600,23 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Hinweis:Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Hono-rartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):- stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 + Restleistungen der LPH 2- vorerst nur Stufe (1) 2 mit LPH (2) 3 + 4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen- weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)Besondere Leistungen:- Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4)(Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst)Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusage beabsichtigt.Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung vergleichbar LPH 1 + 2 (Vorplanung mit Kostenschätzung) erbracht. Die vorliegenden Planungsleistungen sind zu bewerten und die Überprüfung und Einarbeitung sowie die verantwortliche Übernahme der Unterlagen ist gem. § 8 HOAI zu vereinbaren.Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.Die komplette Vorplanung mit Kostenschätzung wird erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.Es wird davon ausgegangen, dass damit die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Fortsetzung aus II.1.4) Gewünscht ist ein 2-geschossiges Gebäude. Die 4 Krippengruppen für insgesamt 48 Kinder befinden sich im Erdgeschoss, die 4 Regelgruppen für 100 Kinder im Obergeschoss. Die Einrichtung soll so konzipiert sein, dass die Möglichkeit besteht, ein integratives Betreuungsangebot anbieten zu können. (1 Inklusionsplatz in der Kinderkrippe + 3 Inklusionsplätze im Kindergarten) Kennzahlen: - Kindergarten: 4 Gruppen mit 102 Plätzen (inkl. 1 Inklusionsplatz [= 3 normale Plätze]) - Kinderkrippe: 4 Gruppen mit 54 Plätzen (inkl. 3 Inklusionsplätze [= 9 „normale“ Plätze]) - Nutzfläche = ca. 1.680 m² - BGF = ca. 1.900 m² Ein flexibles Gebäude in modularer Bauweise, welches später mit unterschiedlichen Kinderbetreuungskonzepten in den einzelnen Gruppen genutzt werden kann, ist wünschenswert. Der durchgehende KiTa-Betrieb während der gesamten Bauphase im Bestand (Container-Kindergarten) soll gewährleistet sein. Nach Umzug in die neuen Räumlichkeiten soll das Bestandsgebäude vollständig abgebrochen werden. Die Abbruchmaßnahmen sollen durch den Architekten geplant und betreut werden. Die Gesamtkosten (KG 200 – 700 nach DIN 276) werden anhand von Kostenrichtwerten vorläufig mit ca. 6,72 Mio. € brutto inkl. 19,0 % MwSt. geschätzt. Das Vorhaben wird nach FAG / FAZR mit öffentlichen Mitteln gefördert. Terminvorschau: - Start umgehend nach Abschluss VgV – Planungsphase 2022 - Bauausführung ab Ende 2022 - Gesamtfertigstellung Ende 2023
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Bürovorstellung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Fachkunde und Qualifikation / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Methoden der Kosten- und Terminsteuerung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Verfügbarkeit, Kapazitäten, Präsenz / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck Präsentation / Eindruck verantwortl. Personen / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 20
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Beson-derer Leistungen nach II.2.4).
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 228-600543
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
26/05/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: element-5 Gbr Ulrich Homfeld Stefan Schwarz
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76135
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 431 600,23 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
01/06/2022