Beschreibung der Beschaffung
Die Rentenbank vergibt im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Förderungen, unter anderem in Form von Zuschüssen und Darlehen, nachfolgend "Bundesprogramme" genannt.
Grundlage der Förderungen sind Richtlinien des BMEL. Die aktuelle Richtlinie ist die Richtlinie zur "Investitionsförderung im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramms für die Landwirtschaft" vom 05. März 2021. Das Programm ist vorerst auf vier Jahre bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Die Zuwendung wird gewährt als direkter Zuschuss in Verbindung mit einem zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank.
Für die dauerhafte Unterstützung bei der Abwicklung dieser Bundesprogramme soll ein externer Dienstleister beauftragt werden.
Durch die Gestaltung des Antragsprozesses, die haushaltsrechtlichen Restriktionen sowie Schwankungen im Antragseingang durch punktuell sehr starke Nachfrage kommt es zu regelmäßig zu Arbeitsspitzen. Kapazitäten für diese Arbeitsspitzen können nicht permanent durch interne Mitarbeiter vorgehalten werden, da es sonst zu Leerläufen zwischen Antragsrunden und Auszahlungsspitzen kommen würde.
Mit diesem Vergabeverfahren sucht die Rentenbank einen Dienstleister, der bei der Bearbeitung von Neuanträgen und Auszahlungen permanent und insbesondere bei Arbeitsspitzen unterstützt.
Nähere Erläuterungen zum Auftragsgegenstand finden sich im Vertragsentwurf und den weiteren Vergabeunterlagen.