Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung von 18,6 Mio. Antigen-Tests gemäß Leistungsbeschreibung ggf. zzgl. einer optionalen Lieferung von weiteren bis zu 18,6 Mio. Antigen-Tests zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest).
Vertragsgemäß zu liefern sind ausschließlich solche Tests, die im Zeitpunkt der Beauftragung und Lieferung über eine Sonderzulassung nach § 11 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verfügen und unter einer entsprechenden BfArM-AT-Nummer gelistet sind oder ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte bzw. der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika durchlaufen haben und dies mittels CE-Leistungserklärung nachweisen können, jedoch unter Ausschluss ausschließlich nasopharyngeal anzuwendender Tests. Die Tests müssen insbesondere auch zur Anwendung durch (Schul-) Kinder geeignet sein.
Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die in der „Adressliste 1“ und „Adressliste 2“ (die den Vergabeunterlagen beigefügt sind) benannten insgesamt bis zu 6.200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferung der 18,6 Mio. Antigen-Test hat mit folgender Priorisierung zu erfolgen:
i) Zunächst Grundschulen und Förderschulen,
ii) Sodann sonstige Schulen und das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW),
iii) Schließlich alle weiteren Endverbrauchsstellen.
Hinsichtlich der Liefermengen und -termine gilt das Folgende:
i) Erste Lieferung von 6,2 Mio. Antigen-Tests zwischen dem 6.4.2021 und dem 13.4.2021, wobei die Lieferung an die in der „Adressliste 2“ ausgewiesenen Grundschulen und Förderschulen bis zum 9.4.2021 zu erfolgen hat,
ii) Zweite Lieferung von 6,2 Mio. Antigen-Tests zwischen dem 12.4.2021 und dem 16.4.2021,
iii) Dritte Lieferung von 6,2 Mio. Antigen-Tests zwischen dem 19.4.2021 und dem 23.4.2021.
Der Auftraggeber ist ferner berechtigt auf Grundlage seines dreifachen Optionsrechts die Lieferung von weiteren 18,6 Mio. Selbsttests an die in der „Adressliste 1“ und „Adressliste 2“ benannten insgesamt bis zu 6.200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers wie folgt zu fordern:
i) Das erste Optionsrecht über die Lieferung von 6,2 Mio. Antigen-Tests ist – unabhängig von der Ausübung der weiteren Optionen – bis zum Ablauf des 21.4.2021 durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Die Lieferung hat sodann zwischen dem 26.4.2021 und dem 30.4.2021 zu erfolgen.
ii) Das zweite Optionsrecht über die Lieferung von 6,2 Mio. Antigen-Tests ist – unabhängig von der Ausübung der weiteren Optionen – bis zum Ablauf des 28.4.2021 durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Die Lieferung hat sodann zwischen dem 3.5.2021 und dem 7.5.2021 zu erfolgen.
iii) Das dritte Optionsrecht über die Lieferung von 6,2 Mio. Antigen-Tests ist – unabhängig von der Ausübung der weiteren Optionen – bis zum Ablauf des 5.5.2021 durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Die Lieferung hat sodann zwischen dem 10.5.2021 und dem 14.5.2021 zu erfolgen.