302258-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Betankung von Fahrzeugen – Errichtung und Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge
OJ S 91/2025 13/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Lahr
E-Mailausschreibung@lahr.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelErrichtung und Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge
BeschreibungDas Mobilitätsnetzwerk Ortenau (MN), in dem 14 Kommunen gemeinsam nachhaltige Mobilität fördern und Synergieeffekte nutzen, möchte den Ausbau der öffentlich-zugänglichen Ladeinfrastruktur voranbringen, um den Markthochlauf der Elektromobilität weiter zu unterstützen. Der Anteil an rein BEV und PHEV soll in den Städten des MN erhöht werden, um die Schadstoff-, Lärm- und Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors nachhaltig zu verringern. Deshalb soll der Ausbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Elektro-Ladeinfrastruktur durch private Anbieter vorangetrieben werden. Die Kommunen selbst werden keine eigenen E-Ladesäulen errichten oder betreiben, sondern auf Basis eines zielgerichteten Konzeptes den Aufbau priorisieren und organisieren. Das Konzept sieht die Durchführung einer aktiven Vergabe im Rahmen einer Dienstleistungskonzession vor. Die Vergabestelle der Stadt Lahr führt stellvertretend für das MN die Vergabe durch. Da das MN aus größeren Städten und kleineren Gemeinden besteht, sind die Standorte in gemischten Losen definiert. Teilnehmende Kommunen des MN im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sind die Städte Offenburg, Kehl und Lahr sowie die Gemeinden Neuried, Schwanau, Rheinau, Seelbach und Friesenheim. Damit alle Gebiete der teilnehmenden Kommunen mit ausreichender Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum versorgt werden, wurde eine bedarfsgerechte und gleichmäßige Verteilung der Ladesäulen im Stadtgebiet in einem gesamtstädtischen Standortkonzept festgelegt, das vorhandene Versorgungsstrukturen berücksichtigt. Daraus abgeleitet wurde eine Konzession für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum, die diese Verteilung gewährleistet. Alle Ladepunkte sind prinzipiell mit AC-Ladeinfrastruktur auszustatten. Der vereinzelte Aufbau von DC-Ladeinfrastruktur ist jedoch nicht ausgeschlossen. Die Standorte wurden bereits in den jeweiligen teilnehmenden Kommunen abgestimmt; unverbindliche Netzkapazitätsprüfungen liegen für ca. 1/3 aller Standorte vor. Die Dauer der Konzession beträgt 8 Jahre, eine zweimalige Verlängerungsoptionen um zwei Jahre ist möglich. Die maximale Dauer der Konzession beträgt somit 12 Jahre. Im Rahmen eines regelmäßigen Monitorings der Bestandsladeinfrastruktur wird das MN den Bedarf von Ladeinfrastruktur auch nach der Vergabe der ersten Standorte weiter prüfen, derzeit sind aber keine weitere Vergabe- bzw. Auswahlverfahren geplant. Separate Anträge auf Sondernutzungen werden in den teilnehmenden Kommunen des MN mit Verweis auf das laufende Vergabeverfahren abgelehnt bzw. negativ beschieden. Ein Standort wurde unabhängig von der Vergabe bereits genehmigt, aber noch nicht umgesetzt und ist zu berücksichtigen: Wichernstraße 3a in Offenburg. Die Lose setzen sich wie folgt zusammen und werden vom MN als gleichwertig angesehen: Los 1: 15 Standorte, insgesamt 30 Ladepunkte Los 2: 15 Standorte, insgesamt 32 Ladepunkte Los 3: 15 Standorte, insgesamt 32 Ladepunkte Los 4: 15 Standorte, insgesamt 30 Ladepunkte Los 5: 16 Standorte, insgesamt 32 Ladepunkte
Kennung des Verfahrensc5e052bd-ab01-4055-bdbf-4444b364380e
Interne KennungXLVII/2025
Zentrale Elemente des VerfahrensDie Auswahl der jeweiligen Betreiber (Konzessionsnehmer) erfolgt in einem transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahren und basiert insbesondere auf der Erfüllung, der in den Teilnahmeanforderungen formulierten Kriterien sowie auf der einschlägigen Erfahrung der Betreiber in der Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum. Die Erteilung erfolgt durch den Abschluss eines Gestattungsvertrags sowie der jeweiligen notwendigen Sondernutzungserlaubnisse je Gemeinde. Jeder Bieter muss seine betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit und vereinzelte Referenzprojekte vergleichbarer Projektgröße als Eignungskriterien nachweisen. Als Pflichtkriterien ist das der Ausschreibung beiliegende Lastenheft auszufüllen. Anschließend kann jeder Bieter auf alle 5 Lose bieten, er wird aber maximal 2 Zuschläge erteilt bekommen (Limitierung auf Zuschlagsebene). Hierbei hat jeder Bieter eine Priorisierung der einzelnen Lose anzugeben, für die er den Zuschlag erteilt bekommen möchte (Priorität 1 (hoch) bis 5 (niedrig); gleichwertige Aussagen sind nicht erlaubt). Diese Angabe ist in der Anlage Lastenheft vorzunehmen. Sofern mehrere Bieter alle Pflichtkriterien erfüllen und auf das gleiche Los mit der gleichen Priorisierung bieten, entscheidet ein Losentscheid den Zuschlag. Separate Zuschlagskriterien sind nicht vorgesehen. Der Preis als mögliche Option entfällt, da die Flächen ohne Pacht bzw. Sondernutzungsgebühr angeboten werden. Die Eignung der Bieter wird über Unterlagen der Leistungsfähigkeit und Referenzprojekte nachgewiesen. Das vorrangige Ziel ist, dass alle ausgeschriebenen Standorte umgesetzt werden. Hierfür soll eine Vielzahl an Bietern in das Losverfahren eintreten können. Der Zuschlag erfolgt deshalb über ein Losverfahren der zum Losverfahren zugelassenen Bieter in Abhängigkeit der jeweiligen Los-Priorisierung. Sofern sich für einzelne Lose kein Bieter findet, wird das MN in Form der Vergabestelle der Stadt Lahr auf nicht zum Zuge gekommene Bieter separat zugehen und das städtische Interesse nach einem Aufbau von Ladeinfrastruktur in allen Losen unterstreichen.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31681500 Aufladegeräte
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtLahr/Schwarzwald
Postleitzahl77933
Land, Gliederung (NUTS)Ortenaukreis (DE134)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist nicht nur Lahr, sondern auch die Städte/Gemeinden Offenburg, Kehl, Neuried, Schwanau, Rheinau, Seelbach und Friesenheim.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann5
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenGemäß § 123, 124 GWB, § 25+26 KonzVgV
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1
Beschreibung15 Standorte, insgesamt 30 Ladepunkte
Interne Kennung3ee200ad-42a2-4512-86c0-7cc5120408a5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDie Dauer der Konzession beträgt 8 Jahre, eine zweimalige Verlängerungsoptionen um zwei Jahre ist möglich. Die maximale Dauer der Konzession beträgt somit 12 Jahre.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerbung sind die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre beizulegen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des EignungskriteriumsVerzeichnis von Partnern oder Nachunternehmern (bspw. Tiefbau, Installation, Betriebsführung)

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis über Betriebshaftpflichtversicherungen für Personen-, Sach- und Vermögenschäden

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsUnterlagen und Referenzschreiben inkl. Kontaktdaten über den Aufbau von öffentlich-zugänglicher Ladeinfrastruktur

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des Eignungskriteriums- Strom aus erneuerbaren Energien (siehe Definition in § 3 Nr. 21 EEG) oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom zu versorgen

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums- Konformität zur eichrechtskonformen Abrechnung von Ladevorgängen nach Vorgabe der Module B und D der PTB liegt vor

KriteriumSicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis zur Einhaltung der NIS2-Richtlinie. Sollte Ihr Unternehmen aktuell aufgrund der Unternehmensgröße noch nicht unter die NIS2-Richtlinie fallen, stellen Sie bitte kurz da, ob und wie Sie diese Inhalte in Zukunft erfüllen können / möchten.

KriteriumMuster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Eignungskriteriums- Entwurfsskizze zur vorgeschlagenen Aufstellung der Ladeinfrastruktur am Standort als Plan und Fotomontage inkl. konkreter Parkplätze und evtl. Gehwegausweitungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungJeder Bieter muss seine betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit und vereinzelte Referenzprojekte vergleichbarer Projektgröße als Eignungskriterien nachweisen. Als Pflichtkriterien ist das der Ausschreibung beiliegende Lastenheft auszufüllen. Anschließend kann jeder Bieter auf alle 5 Lose bieten, er wird aber maximal 2 Zuschläge erteilt bekommen (Limitierung auf Zuschlagsebene). Hierbei hat jeder Bieter eine Priorisierung der einzelnen Lose anzugeben, für die er den Zuschlag erteilt bekommen möchte (Priorität 1 (hoch) bis 5 (niedrig); gleichwertige Aussagen sind nicht erlaubt). Diese Angabe ist in der Anlage Lastenheft vorzunehmen. Sofern mehrere Bieter alle Pflichtkriterien erfüllen und auf das gleiche Los mit der gleichen Priorisierung bieten, entscheidet ein Losentscheid den Zuschlag. Separate Zuschlagskriterien sind nicht vorgesehen. Der Preis als mögliche Option entfällt, da die Flächen ohne Pacht bzw. Sondernutzungsgebühr angeboten werden. Die Eignung der Bieter wird über Unterlagen der Leistungsfähigkeit und Referenzprojekte nachgewiesen. Das vorrangige Ziel ist, dass alle ausgeschriebenen Standorte umgesetzt werden. Hierfür soll eine Vielzahl an Bietern in das Losverfahren eintreten können. Der Zuschlag erfolgt deshalb über ein Losverfahren der zum Losverfahren zugelassenen Bieter in Abhängigkeit der jeweiligen Los-Priorisierung. Sofern sich für einzelne Lose kein Bieter findet, wird das MN in Form der Vergabestelle der Stadt Lahr auf nicht zum Zuge gekommene Bieter separat zugehen und das städtische Interesse nach einem Aufbau von Ladeinfrastruktur in allen Losen unterstreichen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl0
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungJeder Bieter muss seine betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit und vereinzelte Referenzprojekte vergleichbarer Projektgröße als Eignungskriterien nachweisen. Als Pflichtkriterien ist das der Ausschreibung beiliegende Lastenheft auszufüllen. Anschließend kann jeder Bieter auf alle 5 Lose bieten, er wird aber maximal 2 Zuschläge erteilt bekommen (Limitierung auf Zuschlagsebene). Hierbei hat jeder Bieter eine Priorisierung der einzelnen Lose anzugeben, für die er den Zuschlag erteilt bekommen möchte (Priorität 1 (hoch) bis 5 (niedrig); gleichwertige Aussagen sind nicht erlaubt). Diese Angabe ist in der Anlage Lastenheft vorzunehmen. Sofern mehrere Bieter alle Pflichtkriterien erfüllen und auf das gleiche Los mit der gleichen Priorisierung bieten, entscheidet ein Losentscheid den Zuschlag. Separate Zuschlagskriterien sind nicht vorgesehen. Der Preis als mögliche Option entfällt, da die Flächen ohne Pacht bzw. Sondernutzungsgebühr angeboten werden. Die Eignung der Bieter wird über Unterlagen der Leistungsfähigkeit und Referenzprojekte nachgewiesen. Das vorrangige Ziel ist, dass alle ausgeschriebenen Standorte umgesetzt werden. Hierfür soll eine Vielzahl an Bietern in das Losverfahren eintreten können. Der Zuschlag erfolgt deshalb über ein Losverfahren der zum Losverfahren zugelassenen Bieter in Abhängigkeit der jeweiligen Los-Priorisierung. Sofern sich für einzelne Lose kein Bieter findet, wird das MN in Form der Vergabestelle der Stadt Lahr auf nicht zum Zuge gekommene Bieter separat zugehen und das städtische Interesse nach einem Aufbau von Ladeinfrastruktur in allen Losen unterstreichen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen28/04/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/47109d01-099e-4b84-b934-1c8db141a535
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/47109d01-099e-4b84-b934-1c8db141a535
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote19/05/2025 10:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenGemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 29 KonzVgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.servicebw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen392-leistung) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahren, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe. Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltVergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaften
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtVergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaften
Organisation, die Angebote bearbeitetVergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaften
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 2
Beschreibung15 Standorte, insgesamt 32 Ladepunkte
Interne Kennung7765148a-1788-4768-9ad6-ba88e55ec048
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDie Dauer der Konzession beträgt 8 Jahre, eine zweimalige Verlängerungsoptionen um zwei Jahre ist möglich. Die maximale Dauer der Konzession beträgt somit 12 Jahre.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerbung sind die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre beizulegen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des EignungskriteriumsVerzeichnis von Partnern oder Nachunternehmern (bspw. Tiefbau, Installation, Betriebsführung)

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis über Betriebshaftpflichtversicherungen für Personen-, Sach- und Vermögenschäden

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsUnterlagen und Referenzschreiben inkl. Kontaktdaten über den Aufbau von öffentlich-zugänglicher Ladeinfrastruktur

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des Eignungskriteriums- Strom aus erneuerbaren Energien (siehe Definition in § 3 Nr. 21 EEG) oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom zu versorgen

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums- Konformität zur eichrechtskonformen Abrechnung von Ladevorgängen nach Vorgabe der Module B und D der PTB liegt vor

KriteriumSicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis zur Einhaltung der NIS2-Richtlinie. Sollte Ihr Unternehmen aktuell aufgrund der Unternehmensgröße noch nicht unter die NIS2-Richtlinie fallen, stellen Sie bitte kurz da, ob und wie Sie diese Inhalte in Zukunft erfüllen können / möchten.

KriteriumMuster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Eignungskriteriums- Entwurfsskizze zur vorgeschlagenen Aufstellung der Ladeinfrastruktur am Standort als Plan und Fotomontage inkl. konkreter Parkplätze und evtl. Gehwegausweitungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungJeder Bieter muss seine betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit und vereinzelte Referenzprojekte vergleichbarer Projektgröße als Eignungskriterien nachweisen. Als Pflichtkriterien ist das der Ausschreibung beiliegende Lastenheft auszufüllen. Anschließend kann jeder Bieter auf alle 5 Lose bieten, er wird aber maximal 2 Zuschläge erteilt bekommen (Limitierung auf Zuschlagsebene). Hierbei hat jeder Bieter eine Priorisierung der einzelnen Lose anzugeben, für die er den Zuschlag erteilt bekommen möchte (Priorität 1 (hoch) bis 5 (niedrig); gleichwertige Aussagen sind nicht erlaubt). Diese Angabe ist in der Anlage Lastenheft vorzunehmen. Sofern mehrere Bieter alle Pflichtkriterien erfüllen und auf das gleiche Los mit der gleichen Priorisierung bieten, entscheidet ein Losentscheid den Zuschlag. Separate Zuschlagskriterien sind nicht vorgesehen. Der Preis als mögliche Option entfällt, da die Flächen ohne Pacht bzw. Sondernutzungsgebühr angeboten werden. Die Eignung der Bieter wird über Unterlagen der Leistungsfähigkeit und Referenzprojekte nachgewiesen. Das vorrangige Ziel ist, dass alle ausgeschriebenen Standorte umgesetzt werden. Hierfür soll eine Vielzahl an Bietern in das Losverfahren eintreten können. Der Zuschlag erfolgt deshalb über ein Losverfahren der zum Losverfahren zugelassenen Bieter in Abhängigkeit der jeweiligen Los-Priorisierung. Sofern sich für einzelne Lose kein Bieter findet, wird das MN in Form der Vergabestelle der Stadt Lahr auf nicht zum Zuge gekommene Bieter separat zugehen und das städtische Interesse nach einem Aufbau von Ladeinfrastruktur in allen Losen unterstreichen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl0
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungJeder Bieter muss seine betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit und vereinzelte Referenzprojekte vergleichbarer Projektgröße als Eignungskriterien nachweisen. Als Pflichtkriterien ist das der Ausschreibung beiliegende Lastenheft auszufüllen. Anschließend kann jeder Bieter auf alle 5 Lose bieten, er wird aber maximal 2 Zuschläge erteilt bekommen (Limitierung auf Zuschlagsebene). Hierbei hat jeder Bieter eine Priorisierung der einzelnen Lose anzugeben, für die er den Zuschlag erteilt bekommen möchte (Priorität 1 (hoch) bis 5 (niedrig); gleichwertige Aussagen sind nicht erlaubt). Diese Angabe ist in der Anlage Lastenheft vorzunehmen. Sofern mehrere Bieter alle Pflichtkriterien erfüllen und auf das gleiche Los mit der gleichen Priorisierung bieten, entscheidet ein Losentscheid den Zuschlag. Separate Zuschlagskriterien sind nicht vorgesehen. Der Preis als mögliche Option entfällt, da die Flächen ohne Pacht bzw. Sondernutzungsgebühr angeboten werden. Die Eignung der Bieter wird über Unterlagen der Leistungsfähigkeit und Referenzprojekte nachgewiesen. Das vorrangige Ziel ist, dass alle ausgeschriebenen Standorte umgesetzt werden. Hierfür soll eine Vielzahl an Bietern in das Losverfahren eintreten können. Der Zuschlag erfolgt deshalb über ein Losverfahren der zum Losverfahren zugelassenen Bieter in Abhängigkeit der jeweiligen Los-Priorisierung. Sofern sich für einzelne Lose kein Bieter findet, wird das MN in Form der Vergabestelle der Stadt Lahr auf nicht zum Zuge gekommene Bieter separat zugehen und das städtische Interesse nach einem Aufbau von Ladeinfrastruktur in allen Losen unterstreichen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen28/04/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/47109d01-099e-4b84-b934-1c8db141a535
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/47109d01-099e-4b84-b934-1c8db141a535
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote19/05/2025 10:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenGemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 29 KonzVgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.servicebw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen392-leistung) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahren, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe. Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltVergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaften
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtVergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaften
Organisation, die Angebote bearbeitetVergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaften
5.1.
LosLOT-0003
TitelLos 3
Beschreibung15 Standorte, insgesamt 30 Ladepunkte
Interne Kennungae591dd4-7b8a-4c35-ae15-4fa12bc233e1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDie Dauer der Konzession beträgt 8 Jahre, eine zweimalige Verlängerungsoptionen um zwei Jahre ist möglich. Die maximale Dauer der Konzession beträgt somit 12 Jahre.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerbung sind die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre beizulegen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des EignungskriteriumsVerzeichnis von Partnern oder Nachunternehmern (bspw. Tiefbau, Installation, Betriebsführung)

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis über Betriebshaftpflichtversicherungen für Personen-, Sach- und Vermögenschäden

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsUnterlagen und Referenzschreiben inkl. Kontaktdaten über den Aufbau von öffentlich-zugänglicher Ladeinfrastruktur

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des Eignungskriteriums- Strom aus erneuerbaren Energien (siehe Definition in § 3 Nr. 21 EEG) oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom zu versorgen

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums- Konformität zur eichrechtskonformen Abrechnung von Ladevorgängen nach Vorgabe der Module B und D der PTB liegt vor

KriteriumSicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis zur Einhaltung der NIS2-Richtlinie. Sollte Ihr Unternehmen aktuell aufgrund der Unternehmensgröße noch nicht unter die NIS2-Richtlinie fallen, stellen Sie bitte kurz da, ob und wie Sie diese Inhalte in Zukunft erfüllen können / möchten.

KriteriumMuster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Eignungskriteriums- Entwurfsskizze zur vorgeschlagenen Aufstellung der Ladeinfrastruktur am Standort als Plan und Fotomontage inkl. konkreter Parkplätze und evtl. Gehwegausweitungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungJeder Bieter muss seine betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit und vereinzelte Referenzprojekte vergleichbarer Projektgröße als Eignungskriterien nachweisen. Als Pflichtkriterien ist das der Ausschreibung beiliegende Lastenheft auszufüllen. Anschließend kann jeder Bieter auf alle 5 Lose bieten, er wird aber maximal 2 Zuschläge erteilt bekommen (Limitierung auf Zuschlagsebene). Hierbei hat jeder Bieter eine Priorisierung der einzelnen Lose anzugeben, für die er den Zuschlag erteilt bekommen möchte (Priorität 1 (hoch) bis 5 (niedrig); gleichwertige Aussagen sind nicht erlaubt). Diese Angabe ist in der Anlage Lastenheft vorzunehmen. Sofern mehrere Bieter alle Pflichtkriterien erfüllen und auf das gleiche Los mit der gleichen Priorisierung bieten, entscheidet ein Losentscheid den Zuschlag. Separate Zuschlagskriterien sind nicht vorgesehen. Der Preis als mögliche Option entfällt, da die Flächen ohne Pacht bzw. Sondernutzungsgebühr angeboten werden. Die Eignung der Bieter wird über Unterlagen der Leistungsfähigkeit und Referenzprojekte nachgewiesen. Das vorrangige Ziel ist, dass alle ausgeschriebenen Standorte umgesetzt werden. Hierfür soll eine Vielzahl an Bietern in das Losverfahren eintreten können. Der Zuschlag erfolgt deshalb über ein Losverfahren der zum Losverfahren zugelassenen Bieter in Abhängigkeit der jeweiligen Los-Priorisierung. Sofern sich für einzelne Lose kein Bieter findet, wird das MN in Form der Vergabestelle der Stadt Lahr auf nicht zum Zuge gekommene Bieter separat zugehen und das städtische Interesse nach einem Aufbau von Ladeinfrastruktur in allen Losen unterstreichen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl0
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungJeder Bieter muss seine betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit und vereinzelte Referenzprojekte vergleichbarer Projektgröße als Eignungskriterien nachweisen. Als Pflichtkriterien ist das der Ausschreibung beiliegende Lastenheft auszufüllen. Anschließend kann jeder Bieter auf alle 5 Lose bieten, er wird aber maximal 2 Zuschläge erteilt bekommen (Limitierung auf Zuschlagsebene). Hierbei hat jeder Bieter eine Priorisierung der einzelnen Lose anzugeben, für die er den Zuschlag erteilt bekommen möchte (Priorität 1 (hoch) bis 5 (niedrig); gleichwertige Aussagen sind nicht erlaubt). Diese Angabe ist in der Anlage Lastenheft vorzunehmen. Sofern mehrere Bieter alle Pflichtkriterien erfüllen und auf das gleiche Los mit der gleichen Priorisierung bieten, entscheidet ein Losentscheid den Zuschlag. Separate Zuschlagskriterien sind nicht vorgesehen. Der Preis als mögliche Option entfällt, da die Flächen ohne Pacht bzw. Sondernutzungsgebühr angeboten werden. Die Eignung der Bieter wird über Unterlagen der Leistungsfähigkeit und Referenzprojekte nachgewiesen. Das vorrangige Ziel ist, dass alle ausgeschriebenen Standorte umgesetzt werden. Hierfür soll eine Vielzahl an Bietern in das Losverfahren eintreten können. Der Zuschlag erfolgt deshalb über ein Losverfahren der zum Losverfahren zugelassenen Bieter in Abhängigkeit der jeweiligen Los-Priorisierung. Sofern sich für einzelne Lose kein Bieter findet, wird das MN in Form der Vergabestelle der Stadt Lahr auf nicht zum Zuge gekommene Bieter separat zugehen und das städtische Interesse nach einem Aufbau von Ladeinfrastruktur in allen Losen unterstreichen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen28/04/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/47109d01-099e-4b84-b934-1c8db141a535
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/47109d01-099e-4b84-b934-1c8db141a535
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote19/05/2025 10:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenGemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 29 KonzVgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.servicebw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen392-leistung) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahren, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe. Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltVergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaften
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtVergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaften
Organisation, die Angebote bearbeitetVergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaften
5.1.
LosLOT-0004
TitelLos 4
Beschreibung15 Standorte, insgesamt 30 Ladepunkte
Interne Kennungea1db468-fbfe-4d5a-b52c-5d20b717eff0
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDie Dauer der Konzession beträgt 8 Jahre, eine zweimalige Verlängerungsoptionen um zwei Jahre ist möglich. Die maximale Dauer der Konzession beträgt somit 12 Jahre.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerbung sind die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre beizulegen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des EignungskriteriumsVerzeichnis von Partnern oder Nachunternehmern (bspw. Tiefbau, Installation, Betriebsführung)

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis über Betriebshaftpflichtversicherungen für Personen-, Sach- und Vermögenschäden

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsUnterlagen und Referenzschreiben inkl. Kontaktdaten über den Aufbau von öffentlich-zugänglicher Ladeinfrastruktur

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des Eignungskriteriums- Strom aus erneuerbaren Energien (siehe Definition in § 3 Nr. 21 EEG) oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom zu versorgen

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums- Konformität zur eichrechtskonformen Abrechnung von Ladevorgängen nach Vorgabe der Module B und D der PTB liegt vor

KriteriumSicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis zur Einhaltung der NIS2-Richtlinie. Sollte Ihr Unternehmen aktuell aufgrund der Unternehmensgröße noch nicht unter die NIS2-Richtlinie fallen, stellen Sie bitte kurz da, ob und wie Sie diese Inhalte in Zukunft erfüllen können / möchten.

KriteriumMuster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Eignungskriteriums- Entwurfsskizze zur vorgeschlagenen Aufstellung der Ladeinfrastruktur am Standort als Plan und Fotomontage inkl. konkreter Parkplätze und evtl. Gehwegausweitungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungJeder Bieter muss seine betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit und vereinzelte Referenzprojekte vergleichbarer Projektgröße als Eignungskriterien nachweisen. Als Pflichtkriterien ist das der Ausschreibung beiliegende Lastenheft auszufüllen. Anschließend kann jeder Bieter auf alle 5 Lose bieten, er wird aber maximal 2 Zuschläge erteilt bekommen (Limitierung auf Zuschlagsebene). Hierbei hat jeder Bieter eine Priorisierung der einzelnen Lose anzugeben, für die er den Zuschlag erteilt bekommen möchte (Priorität 1 (hoch) bis 5 (niedrig); gleichwertige Aussagen sind nicht erlaubt). Diese Angabe ist in der Anlage Lastenheft vorzunehmen. Sofern mehrere Bieter alle Pflichtkriterien erfüllen und auf das gleiche Los mit der gleichen Priorisierung bieten, entscheidet ein Losentscheid den Zuschlag. Separate Zuschlagskriterien sind nicht vorgesehen. Der Preis als mögliche Option entfällt, da die Flächen ohne Pacht bzw. Sondernutzungsgebühr angeboten werden. Die Eignung der Bieter wird über Unterlagen der Leistungsfähigkeit und Referenzprojekte nachgewiesen. Das vorrangige Ziel ist, dass alle ausgeschriebenen Standorte umgesetzt werden. Hierfür soll eine Vielzahl an Bietern in das Losverfahren eintreten können. Der Zuschlag erfolgt deshalb über ein Losverfahren der zum Losverfahren zugelassenen Bieter in Abhängigkeit der jeweiligen Los-Priorisierung. Sofern sich für einzelne Lose kein Bieter findet, wird das MN in Form der Vergabestelle der Stadt Lahr auf nicht zum Zuge gekommene Bieter separat zugehen und das städtische Interesse nach einem Aufbau von Ladeinfrastruktur in allen Losen unterstreichen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl0
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungJeder Bieter muss seine betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit und vereinzelte Referenzprojekte vergleichbarer Projektgröße als Eignungskriterien nachweisen. Als Pflichtkriterien ist das der Ausschreibung beiliegende Lastenheft auszufüllen. Anschließend kann jeder Bieter auf alle 5 Lose bieten, er wird aber maximal 2 Zuschläge erteilt bekommen (Limitierung auf Zuschlagsebene). Hierbei hat jeder Bieter eine Priorisierung der einzelnen Lose anzugeben, für die er den Zuschlag erteilt bekommen möchte (Priorität 1 (hoch) bis 5 (niedrig); gleichwertige Aussagen sind nicht erlaubt). Diese Angabe ist in der Anlage Lastenheft vorzunehmen. Sofern mehrere Bieter alle Pflichtkriterien erfüllen und auf das gleiche Los mit der gleichen Priorisierung bieten, entscheidet ein Losentscheid den Zuschlag. Separate Zuschlagskriterien sind nicht vorgesehen. Der Preis als mögliche Option entfällt, da die Flächen ohne Pacht bzw. Sondernutzungsgebühr angeboten werden. Die Eignung der Bieter wird über Unterlagen der Leistungsfähigkeit und Referenzprojekte nachgewiesen. Das vorrangige Ziel ist, dass alle ausgeschriebenen Standorte umgesetzt werden. Hierfür soll eine Vielzahl an Bietern in das Losverfahren eintreten können. Der Zuschlag erfolgt deshalb über ein Losverfahren der zum Losverfahren zugelassenen Bieter in Abhängigkeit der jeweiligen Los-Priorisierung. Sofern sich für einzelne Lose kein Bieter findet, wird das MN in Form der Vergabestelle der Stadt Lahr auf nicht zum Zuge gekommene Bieter separat zugehen und das städtische Interesse nach einem Aufbau von Ladeinfrastruktur in allen Losen unterstreichen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen28/04/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/47109d01-099e-4b84-b934-1c8db141a535
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/47109d01-099e-4b84-b934-1c8db141a535
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote19/05/2025 10:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenGemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 29 KonzVgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.servicebw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen392-leistung) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahren, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe. Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltVergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaften
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtVergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaften
Organisation, die Angebote bearbeitetVergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaften
5.1.
LosLOT-0005
TitelLos 5
Beschreibung16 Standorte, insgesamt 32 Ladepunkte
Interne Kennung7e984a50-df14-46fe-b20a-bc087ad0d880
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDie Dauer der Konzession beträgt 8 Jahre, eine zweimalige Verlängerungsoptionen um zwei Jahre ist möglich. Die maximale Dauer der Konzession beträgt somit 12 Jahre.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerbung sind die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre beizulegen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des EignungskriteriumsVerzeichnis von Partnern oder Nachunternehmern (bspw. Tiefbau, Installation, Betriebsführung)

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis über Betriebshaftpflichtversicherungen für Personen-, Sach- und Vermögenschäden

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsUnterlagen und Referenzschreiben inkl. Kontaktdaten über den Aufbau von öffentlich-zugänglicher Ladeinfrastruktur

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des Eignungskriteriums- Strom aus erneuerbaren Energien (siehe Definition in § 3 Nr. 21 EEG) oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom zu versorgen

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums- Konformität zur eichrechtskonformen Abrechnung von Ladevorgängen nach Vorgabe der Module B und D der PTB liegt vor

KriteriumSicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis zur Einhaltung der NIS2-Richtlinie. Sollte Ihr Unternehmen aktuell aufgrund der Unternehmensgröße noch nicht unter die NIS2-Richtlinie fallen, stellen Sie bitte kurz da, ob und wie Sie diese Inhalte in Zukunft erfüllen können / möchten.

KriteriumMuster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Eignungskriteriums- Entwurfsskizze zur vorgeschlagenen Aufstellung der Ladeinfrastruktur am Standort als Plan und Fotomontage inkl. konkreter Parkplätze und evtl. Gehwegausweitungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungJeder Bieter muss seine betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit und vereinzelte Referenzprojekte vergleichbarer Projektgröße als Eignungskriterien nachweisen. Als Pflichtkriterien ist das der Ausschreibung beiliegende Lastenheft auszufüllen. Anschließend kann jeder Bieter auf alle 5 Lose bieten, er wird aber maximal 2 Zuschläge erteilt bekommen (Limitierung auf Zuschlagsebene). Hierbei hat jeder Bieter eine Priorisierung der einzelnen Lose anzugeben, für die er den Zuschlag erteilt bekommen möchte (Priorität 1 (hoch) bis 5 (niedrig); gleichwertige Aussagen sind nicht erlaubt). Diese Angabe ist in der Anlage Lastenheft vorzunehmen. Sofern mehrere Bieter alle Pflichtkriterien erfüllen und auf das gleiche Los mit der gleichen Priorisierung bieten, entscheidet ein Losentscheid den Zuschlag. Separate Zuschlagskriterien sind nicht vorgesehen. Der Preis als mögliche Option entfällt, da die Flächen ohne Pacht bzw. Sondernutzungsgebühr angeboten werden. Die Eignung der Bieter wird über Unterlagen der Leistungsfähigkeit und Referenzprojekte nachgewiesen. Das vorrangige Ziel ist, dass alle ausgeschriebenen Standorte umgesetzt werden. Hierfür soll eine Vielzahl an Bietern in das Losverfahren eintreten können. Der Zuschlag erfolgt deshalb über ein Losverfahren der zum Losverfahren zugelassenen Bieter in Abhängigkeit der jeweiligen Los-Priorisierung. Sofern sich für einzelne Lose kein Bieter findet, wird das MN in Form der Vergabestelle der Stadt Lahr auf nicht zum Zuge gekommene Bieter separat zugehen und das städtische Interesse nach einem Aufbau von Ladeinfrastruktur in allen Losen unterstreichen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl0
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungJeder Bieter muss seine betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit und vereinzelte Referenzprojekte vergleichbarer Projektgröße als Eignungskriterien nachweisen. Als Pflichtkriterien ist das der Ausschreibung beiliegende Lastenheft auszufüllen. Anschließend kann jeder Bieter auf alle 5 Lose bieten, er wird aber maximal 2 Zuschläge erteilt bekommen (Limitierung auf Zuschlagsebene). Hierbei hat jeder Bieter eine Priorisierung der einzelnen Lose anzugeben, für die er den Zuschlag erteilt bekommen möchte (Priorität 1 (hoch) bis 5 (niedrig); gleichwertige Aussagen sind nicht erlaubt). Diese Angabe ist in der Anlage Lastenheft vorzunehmen. Sofern mehrere Bieter alle Pflichtkriterien erfüllen und auf das gleiche Los mit der gleichen Priorisierung bieten, entscheidet ein Losentscheid den Zuschlag. Separate Zuschlagskriterien sind nicht vorgesehen. Der Preis als mögliche Option entfällt, da die Flächen ohne Pacht bzw. Sondernutzungsgebühr angeboten werden. Die Eignung der Bieter wird über Unterlagen der Leistungsfähigkeit und Referenzprojekte nachgewiesen. Das vorrangige Ziel ist, dass alle ausgeschriebenen Standorte umgesetzt werden. Hierfür soll eine Vielzahl an Bietern in das Losverfahren eintreten können. Der Zuschlag erfolgt deshalb über ein Losverfahren der zum Losverfahren zugelassenen Bieter in Abhängigkeit der jeweiligen Los-Priorisierung. Sofern sich für einzelne Lose kein Bieter findet, wird das MN in Form der Vergabestelle der Stadt Lahr auf nicht zum Zuge gekommene Bieter separat zugehen und das städtische Interesse nach einem Aufbau von Ladeinfrastruktur in allen Losen unterstreichen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen28/04/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/47109d01-099e-4b84-b934-1c8db141a535
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/47109d01-099e-4b84-b934-1c8db141a535
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote19/05/2025 10:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenGemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 29 KonzVgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.servicebw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen392-leistung) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahren, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe. Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltVergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaften
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtVergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaften
Organisation, die Angebote bearbeitetVergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaften
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Lahr
Registrierungsnummer3bf6f59c-46a8-4c68-bc54-df76837b900e
PostanschriftRathausplatz 7
StadtLahr
Postleitzahl77933
Land, Gliederung (NUTS)Ortenaukreis (DE134)
LandDeutschland
E-Mailausschreibung@lahr.de
Telefon+49 78219100618
Internetadressehttps://www.lahr.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer187a40bf-da0c-4322-8c7f-4eb016b94558
PostanschriftDurlacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 7219268730
Fax+49 7219263985
Internetadressehttps://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaften
Registrierungsnummerdcf81d80-cab1-4a45-a628-df0ea9367f35
AbteilungLiegenschaften und Verwaltungsservice
PostanschriftRathausplatz 7
StadtLahr
Postleitzahl77933
Land, Gliederung (NUTS)Ortenaukreis (DE134)
LandDeutschland
KontaktpersonLiegenschaften und Verwaltungsservice
E-Mailausschreibung@lahr.de
Telefon+49 78219100663
Internetadressehttps://www.lahr.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung3fe190b0-d1f9-4977-856b-1a9b540e3014-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Beschaffer
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung9ee2f9dd-0805-49d1-a505-e2f3740f2e8f  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung09/05/2025 09:23:03 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung302258-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe91/2025
Datum der Veröffentlichung13/05/2025