Beschreibung der Beschaffung
Die Verbandsgemeinde Bitburger Land (Auftraggeber) beabsichtigt die Sanierung des Freibades in Kyllburg. Im Rahmen der Sanierung des in den 60er Jahren errichteten Freibades Kyllburg (zuletzt in den 80er Jahren generalsaniert) sind unter anderem die bestehenden Mängel nachhaltig zu beheben, der Verbrauch von Wasser, Abwasser, Strom/Wärme zu verringern und die Attraktivität des Freibades zu verbessern.
Dazu ist eine Weiterentwicklung des sanierungsbedürftigen Bades zu einer barrierearmen, freizeitorientierten Erholungs-/Erlebniseinrichtung mit Spiel- und Sportmöglichkeiten vorgesehen.
Die Becken sind insgesamt sanierungsbedürftig. Die Springer-, Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken sind mit rostfreiem Edelstahl auszukleiden. Die Größe des Sprung- und Nichtschwimmerbeckens wird dabei nicht verändert.
Das Kinderplanschbecken ist in rostfreiem Edelstahl neu zu errichten.
Die bestehende Rutsche ist gegebenenfalls zu entfernen und durch eine Breitwellenrutsche an anderer Stelle zu ersetzen.
Die bestehenden Rohwasserspeicher sollten/könnten aus Gründen der Kapazität, Sicherheit und der Betriebstechnik ersetzt werden.
Das Freibad liegt in einem Hochwassergebiet. Die Planung hat daher unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes zu erfolgen.
Im Ergebnis soll eine barrierearme, innovative und klimafreundliche Einrichtung der öffentlichen Daseinsvorsorge, die attraktive Angebote für unterschiedliche Zielgruppen vorhält, entstehen (1. Bauabschnitt).
In einem 2. Bauabschnitt, der nicht Gegenstand der Ausschreibung war, werden insbesondere Maßnahmen im und am Gebäude durchgeführt.
Es wurden bereits Teilleistungen aus den Leistungsphasen 1, 2 und 3 durch ein Drittunternehmen erbracht. Auf die vom Drittunternehmen bereits erbrachten Planungsleistungen kann in Abstimmung mit dem AG abgewichen werden.
Der Auftraggeber hat daher die Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke mit den Leistungsphasen 1 bis 9 nebst besonderer Leistung der örtlichen Bauüberwachung gemäß § 44 Abs. 4 i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, für die Objektplanung Gebäude mit den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 Abs. 4 i.V.m. Anlage 10.1 zur HOAI sowie Planungsleistungen für Freianlagen mit den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 39 Abs. 4 i.V.m. Anlage 11.1 zur HOAI stufenweise vergeben.