303130-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Lauterbach: Altpapiersammlung
OJ S 115/2021 16/06/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis
Postanschrift: Am Graben 96
Ort: Lauterbach
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Postleitzahl: 36341
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Fabian Hodes
E-Mail: f.hodes@zav-online.de
Telefon: +49 66419761-17
Fax: +49 66419761-40
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zav-online.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Vogelsbergkreis
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90511400 Altpapiersammlung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Vogelsbergkreis.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90511400 Altpapiersammlung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Hauptort der Ausführung: Vogelsbergkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Vogelsbergkreis.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die Auftragsvergabe ist gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 b) GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, da ein neuer Auftragnehmer an die Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers tritt, ohne dass dies eine weitere wesentliche Änderung des Auftrags im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB zur Folge hat. Im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung gibt der bisherige Auftragnehmer seinen Standort, von dem aus die Vertragserfüllung bislang erfolgte, auf. Dieser wird zum 1.7.2021 von dem neuen Auftragnehmer übernommen. Der neue Auftragnehmer tritt ab diesem Tag in die Verbindlichkeit des bisherigen Auftragnehmers ein; insbesondere ist auch die Übernahme von Angestellten/Ressourcen des bisherigen Auftragnehmers durch den neuen Auftragnehmer vorgesehen. Die Aufzählung von Fällen der Unternehmensumstrukturierungen in § 132 Abs. 1 GWB ist nicht die abschließend. Die hier vorgesehene Standortübernahme ist mit den dort geregelten Fallkonstellationen vergleichbar. Die Erfüllung der Eignungsanforderungen wurde durch den neuen Auftragnehmer bereits im Rahmen des ursprünglichen Vergabeverfahrens positiv nachgewiesen. Eine weitere wesentliche Vertragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB erfolgt nicht; insbesondere wird die Vertragslaufzeit nicht etwa verlängert, sondern der neue Auftragnehmer wird lediglich mit der Erbringung der Dienstleistung für die Restlaufzeit des ursprünglichen Vertrags mit dem bisherigen Auftragnehmer beauftragt. Es ist beabsichtigt, den Vertrag mit dem neuen Auftragnehmer am 25.6.2021 abzuschließen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Vogelsbergkreis
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
07/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Knettenbrech + Gurdulic Entsorgung GmbH
Postanschrift: Werner-von-Siemens-Straße 33
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36041
Land: Deutschland
E-Mail: info@knettenbrech-entsorgung.de
Telefon: +49 66599788-0
Internet-Adresse: www.knettenbrech-gurdulic.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der tatsächliche Auftragswert wird gemäß §39 Absatz 6 Nummer 3 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag 0,01 EUR dient lediglich als Platzhalter.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151/12-6601
Fax: +49 6151/12-5816
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/06/2021