303132-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Siegen: Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software
OJ S 115/2021 16/06/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universität Siegen
Postanschrift: Adolf-Reichwein-Straße 2a
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dezernat für Finanzen – Abteilung 1.3 – Beschaffung und Zollangelegenheiten
E-Mail: ausschreibungen@zv.uni-siegen.de
Telefon: +49 2717404868
Fax: +49 27174014868
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-siegen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uni-siegen.de/zuv/dezernat1neu/abteilung_1_3
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvertrag zur prozessualen Beratung, aktiven Zusammenarbeit, Schnittstellenanpassung, Verwendung Rollen und Berechtigungen ERP-System
Referenznummer der Bekanntmachung: 1.3-09EU2021
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72232000 Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag zur prozessualen Beratung, aktiven Zusammenarbeit, Schnittstellenanpassung, Verwendung Rollen und Berechtigungen ERP-System.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Hauptort der Ausführung: Universität Siegen Der Kanzler Adolf-Reichwein-Str. 2a 57076 Siegen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Damit die geplanten Digitalisierungsvorhaben in der gleichen Qualität und unter Nutzung der sich in Produktion befindlichen Workflow-APP umgesetzt werden können, will die Universität Siegen ein Beratungskontingent (Rahmenvertrag) vergeben.
Dieses Kontingent umfasst die prozessuale Beratung der einzelnen Vorhaben sowie die aktive Zusammenarbeit der Entwickler zusammen mit den Projektbeteiligten während der Erstellung der Programmschritte und die Anpassung der erforderlichen Schnittstellen im Kontext der einzelnen Digitalisierungsprojekte innerhalb der SAP Fioriumgebung sowie die Verwendung der Rollen und Berechtigungen innerhalb des ERP Systems.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung:
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
Nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen:
Erläuterung:
Der Auftrag ist gem. Art. 32 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 lit b) ii) RL 2014/24/EU (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VGV) im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zu vergeben, da nur der Auftragnehmer allein in der Lage ist, die vertragsgegenständlichen Leistungen zu erbringen.
Die Universität Siegen hat die in 2020 landesweite Erfordernis an die Erzeugung einer digitalen Ausgangsrechnung im X-Rechnungsformat mit Hilfe einer von der Fa. BPC entwickelte Workflow-APP unter Einbeziehung der UI5 Technologie innerhalb von SAP Fiori projektiert und produktiv gesetzt.
Dabei fand unter anderem ein erheblicher Wissenstransfer bei den Projektbeteiligten der Universität Siegen statt, so dass diese nun in der Lage sind auch eigenständige Anpassungen durch Customizing innerhalb der Workflow-APP durchzuführen.
Mit Hilfe dieser Workflow-APP wird die Universität Siegen eine einheitliche Vorgehensweise bei der Projektierung weiterer Workflows unter systemintegrativen-/ sowie prozessorientierten Anforderungen an die anstehenden Digitalisierungsvorhaben umsetzen können. Diese erheblichen Vorteile verbessern die Umsetzungsqualität und Zeit sowie die Ermöglichung der aktiven Beteiligung an den geplanten Digitalisierungsvorhaben aufgrund der bisherigen Erfahrungen.
Damit die geplanten Digitalisierungsvorhaben in der gleichen Qualität und unter Nutzung der sich in Produktion befindlichen Workflow-APP umgesetzt werden können, will die Universität Siegen ein Beratungskontingent an die Fa. BPC vergeben.
Dieses Kontingent umfasst die prozessuale Beratung der einzelnen Vorhaben sowie die aktive Zusammenarbeit der Entwickler zusammen mit den Projektbeteiligten während der Erstellung der Programm-schritte und die Anpassung der erforderlichen Schnittstellen im Kontext der einzelnen Digitalisierungsprojekte innerhalb der SAP Fioriumgebung sowie die Verwendung der Rollen und Berechtigungen innerhalb des ERP Systems.
In Abgrenzung zu anderen Spartenmarktteilnehmern hat ausschließlich der Auftragnehmer mit Blick auf das kumulative Vorliegen der unabdingbar erforderlichen persönlich-wissenschaftlich-technischen Spezifika eine hinreichende Alleinstellung inne. Nur aufgrund dieser Alleinstellung kann der Auftrag anforderungsgerecht durch die Firma best practice consulting AG durchgeführt werden – mithin wurde keine künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter vorgenommen und es gibt auch keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung i. S. v. Art. 32 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 lit b) Satz 2 RL2014/24/EU (§ 14 Abs. 6 VGV).
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 3.3-10EU2019
Bezeichnung des Auftrags:
Beratung Lebenswissenschaftliche Fakultät der Universität Siegen
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
11/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: best practice consulting AG
Postanschrift: Albersloher Weg 11
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
— Das unter Ziff. V.2.1) angegebene Datum ist nicht das Datum des Vertragsschlusses, der Vertrag wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen werden (§ 135 Abs 3, S. 1, Nr. 3 GWB).
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@btms.nrw.de
Telefon: +49 2514112165
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@btms.nrw.de
Telefon: +49 2514112165
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber…
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@btms.nrw.de
Telefon: +49 2514112165
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/06/2021