VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung:
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
Nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen:
Erläuterung:
Der Auftrag ist gem. Art. 32 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 lit b) ii) RL 2014/24/EU (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VGV) im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zu vergeben, da nur der Auftragnehmer allein in der Lage ist, die vertragsgegenständlichen Leistungen zu erbringen.
Die Universität Siegen hat die in 2020 landesweite Erfordernis an die Erzeugung einer digitalen Ausgangsrechnung im X-Rechnungsformat mit Hilfe einer von der Fa. BPC entwickelte Workflow-APP unter Einbeziehung der UI5 Technologie innerhalb von SAP Fiori projektiert und produktiv gesetzt.
Dabei fand unter anderem ein erheblicher Wissenstransfer bei den Projektbeteiligten der Universität Siegen statt, so dass diese nun in der Lage sind auch eigenständige Anpassungen durch Customizing innerhalb der Workflow-APP durchzuführen.
Mit Hilfe dieser Workflow-APP wird die Universität Siegen eine einheitliche Vorgehensweise bei der Projektierung weiterer Workflows unter systemintegrativen-/ sowie prozessorientierten Anforderungen an die anstehenden Digitalisierungsvorhaben umsetzen können. Diese erheblichen Vorteile verbessern die Umsetzungsqualität und Zeit sowie die Ermöglichung der aktiven Beteiligung an den geplanten Digitalisierungsvorhaben aufgrund der bisherigen Erfahrungen.
Damit die geplanten Digitalisierungsvorhaben in der gleichen Qualität und unter Nutzung der sich in Produktion befindlichen Workflow-APP umgesetzt werden können, will die Universität Siegen ein Beratungskontingent an die Fa. BPC vergeben.
Dieses Kontingent umfasst die prozessuale Beratung der einzelnen Vorhaben sowie die aktive Zusammenarbeit der Entwickler zusammen mit den Projektbeteiligten während der Erstellung der Programm-schritte und die Anpassung der erforderlichen Schnittstellen im Kontext der einzelnen Digitalisierungsprojekte innerhalb der SAP Fioriumgebung sowie die Verwendung der Rollen und Berechtigungen innerhalb des ERP Systems.
In Abgrenzung zu anderen Spartenmarktteilnehmern hat ausschließlich der Auftragnehmer mit Blick auf das kumulative Vorliegen der unabdingbar erforderlichen persönlich-wissenschaftlich-technischen Spezifika eine hinreichende Alleinstellung inne. Nur aufgrund dieser Alleinstellung kann der Auftrag anforderungsgerecht durch die Firma best practice consulting AG durchgeführt werden – mithin wurde keine künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter vorgenommen und es gibt auch keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung i. S. v. Art. 32 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 lit b) Satz 2 RL2014/24/EU (§ 14 Abs. 6 VGV).