Aufhebung: Bereitstellung eines flächendeck. Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Saale-Orla-Kreises im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 182-474731
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Es handelt sich vorliegend um die Bekanntmachung der Aufhebung des Verfahrens 2021/S 182-474731.
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18 Städte und Kommunen im Saale-Orla-Kreis haben das Ziel, für Haushalte leistungsfähige Zugängen zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Daher sollen mit TK-Unternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen werden. Diese Kommunen haben die Stadt Pößneck im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt. Die Stadt Pößneck (nachfolgend: "Konzessionsgeber") tritt daher vorliegend als Vergabestelle und Konzessionsgeber auf. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" und der Breitbandausbaurichtlinie des Freistaates Thüringen gestellt.
II.1.5.
Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.1.6.
Angaben zu den Losen Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
Zuschlagskriterien Die Konzession wird vergeben auf der Grundlageder nachstehenden Kriterien:
Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
Kriterium: Realisierungszeitraum (15 Punkte)
Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
II.2.7.
Laufzeit der Konzession Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zuschlagskriterien Die Konzession wird vergeben auf der Grundlageder nachstehenden Kriterien:
Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
Kriterium: Realisierungszeitraum (15 Punkte)
Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
II.2.7.
Laufzeit der Konzession Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zuschlagskriterien Die Konzession wird vergeben auf der Grundlageder nachstehenden Kriterien:
Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
Kriterium: Realisierungszeitraum (15 Punkte)
Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
II.2.7.
Laufzeit der Konzession Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11.
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
Es erfolgt vorliegend eine Aufhebung des Verfahrens entsprechend § 32 Abs. 1 Nr. 4 KonzVgV.
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 182-474731
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe Die Konzession/Das Los wird nicht vergebenSonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: +49 361573321254
Fax: +49 361573321059
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: +49 361573321254
Fax: +49 361573321059
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 01/06/2022