303502-2023 - ErgebnisDeutschland-Starnberg: Computeranlagen und Zubehör
OJ S 97/2023 22/05/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Starnberg
Postanschrift: Strandbadstr.
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Team 12.21
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de
Telefon: +49 8151148-77629
Fax: +49 8151148-11629
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lk-starnberg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ausstattung IT- und Medientechnik für Berufliches Zentrum Starnberg (SBZ), Fünfseen-Schule (FSS) und Gymnasium Tutzing (GTU) im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
30200000 Computeranlagen und Zubehör
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt - dBIR werden Liefer-/Dienstleistungen für digitale Endgeräte zur Ausstattung IT- und Medientechnik für das Berufliche Zentrum Starnberg (SBZ), die Fünfseen-Schule (FSS) und das Gymnasium Tutzing (GTU) benötigt. Gegenstand dieser Beschaffung sind die Lieferung und Montage sowie Supportdienstleistungen der digitalen Endgeräte.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Niedrigstes Angebot: 330 224,95 EUR / höchstes Angebot: 509 687,39 EUR das berücksichtigt wurde
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
51600000 Installation von Computern und Büromaschinen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Hauptort der Ausführung: Starnberg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des DigitalPakts - dBIR werden Liefer-/Dienstleistungen in Form von Ausstattung digitaler Endgeräte für IT- und Medientechnik (PCs, Dokumentenkameras) für das Berufliche Zentrum Starnberg (SBZ), die Fünfseen-Schule (FSS) und das Gymnasium Tutzing (GTU) benötigt. Gegenstand dieser Beschaffung sind die Lieferung und Montage sowie Supportdienstleistungen der digitalen Endgeräte.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 037-110147
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
05/05/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ITC GmbH
Postanschrift: Radeckestr. 43
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Niedrigstes Angebot: 330 224,95 EUR / höchstes Angebot: 509 687,39 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter
Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder S. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw.
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 € belegt worden ist.
Die Einreichung von Angeboten ist nur in elektronischer Form in Textform möglich.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Starnberg
Postanschrift: Strandbadstr. 2
Ort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de
Telefon: +49 8151148-77629
Fax: +49 8151148-11629
Internet-Adresse: https://www.lk-starnberg.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17/05/2023