303736-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Linienbündel „LOF-Süd“
OJ S 91/2025 13/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungkvgOF Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH
E-Mailinfo@kvgof.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLinienbündel „LOF-Süd“
BeschreibungDie Leistungen umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Landkreises Offenbach und der Offenbach am Main.
Kennung des Verfahrense31232c6-77c4-46a5-b0ac-c3ee7c433780
Vorherige Bekanntmachunge9fc9417-bacc-4180-940d-ff4a8ede2494-01
Interne KennungLinienbündel "LOF-Süd"
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Offenbach, Landkreis (DE71C)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen- zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen - Hinweis: Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, einen der genannten Nachweise und Erklärungen (unternehmensbezogene Unterlagen) vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen. Ist der Bieter der Auffassung, dass er die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nicht mit der angegebenen Anzahl an Fahrzeugen erbringen kann (Fahrzeugmehrbedarf) oder der Auffassung, dass die in den Anlagen zur Leistungsbeschreibung dargestellten Nkm- und / oder Fahrplanstunden-Angaben von seinen eigenen Berechnungen abweichen (Mehr- oder Minderbedarf), so hat er die Vergabestelle darüber gemäß Ziffer 5 vor Ablauf der Frist und unter Nachweisführung in Kenntnis zu setzen. Eine Angebotskalkulation auf Basis einer geringeren Anzahl an Fahrzeugen (inkl. Ersatzfahrzeuge) als in Ziffer 2 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen" benannt ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes, da es sich hierbei um eine Mindestanforderung handelt. - Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot abzugeben: -> Das „Angebotsschreiben“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen. Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor! -> Kalkulationsschema (Anlage B1 zum Angebotsschreiben): Das jeweilige „Kalkulationsschema“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen. -> Verpflichtungserklärungen für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage B4 zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden), -> Urkalkulation: Der Bieter legt mit seinem Angebot zusätzlich zur Angebotskalkulation eine aussagefähige und nachvollziehbare Urkalkulation als separate, mit einem Passwort gegen Lesezugriff geschützte, PDF-Datei bei. Die PDF-Datei kann alternativ auch in Form eines ZIP-Archivs beigefügt werden, das mit einem Passwort gegen Lesezugriff geschützt ist. Das Passwort zum Öffnen/Lesen der Urkalkulation ist vom Bieter bei Angebotsabgabe nicht mit einzureichen. Anforderungen an die Urkalkulation siehe Ziffer 8 B der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen" -> Falls Einschlägig: eine Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtungserklärungen der Mitglieder der Bietergemeinschaft, siehe Anlage B5 zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden). -> Falls Einschlägig: Eignungsleihe: Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsservicevertrages & der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zur Leistungsbeschreibung aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zur Leistungsbeschreibung aufgenommen. Die Anforderungen gelten für Einzelbieter und Bietergemeinschaften gleichermaßen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenAngebote, die zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB erfüllen, werden ausgeschlossen. Angebote, die fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB erfüllen, können ausgeschlossen werden; auf ergänzende Regelungen zum Ausschluss in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelLinienbündel „LOF-Süd“
BeschreibungLinie OF-99 Langen – Seligenstadt Die Leistungen sind ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 7 Fahrzeugen zzgl. 2 Ersatzfahrzeuge (7 Niederflur-Solo-Überlandbusse zzgl. 2 Ersatzfahrzeuge) zu erbringen. Die fahrplanmäßigen Nutzwagenkilometer betragen im Kalenderjahr 2027 gerundet 693.015 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundet 26.198 Fahrplanstunden. Die vorbenannte Anzahl an Fahrzeugen und Ersatzfahrzeugen ist zwingend vom Auftragnehmer vorzuhalten.
Interne KennungLinienbündel „LOF-Süd“
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenVon Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1x1 Jahr bis zum 12.12.2032. Die mögliche Ausübung des Optionsrechtes durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich spätestens sechs Monate vor Vertragsende, eingehend beim Auftragnehmer.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Offenbach, Landkreis (DE71C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns13/12/2026
Enddatum der Laufzeit14/12/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung188984-2025
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsBescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 27.03.2025 Hinweis zur Eignungsleihe: Die vorgenannte Bescheinigung kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, da diese Bescheinigung Bestandteil der subjektiven Genehmigungskriterien des Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im Auftragsfall die Konzession selbst zu beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 VgV das eignungsleihende Unternehmen die entsprechenden Mittel dem Bieter zur Verfügung stellen muss, was sich inhaltlich widerspricht.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsBescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag 27.03.2025. Hinweis zur Eignungsleihe: Die vorgenannte Bescheinigung kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, da diese Bescheinigung Bestandteil der subjektiven Genehmigungskriterien des Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im Auftragsfall die Konzession selbst zu beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 VgV das eignungsleihende Unternehmen die entsprechenden Mittel dem Bieter zur Verfügung stellen muss, was sich inhaltlich widerspricht.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAngabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre (2022, 2023, 2024) vor dem genannten Termin zur Angebotsabgabe. Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. 1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Busverkehrsleistungen […]“: a) Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet. b) Kann das Unternehmen (auch Bietergemeinschaften) keine entsprechenden Referenzleistungen nachweisen, so besteht die Möglichkeit einer Eignungsleihe. 2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“: Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 350.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 3 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2022, 2023,2024) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet. Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage B3 zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden). Sollte ein Bieter nicht die Mindestanforderungen an die Referenzleistung erfüllen können, dann kann dieser Bieter sich nur durch einen Zusammenschluss mit mindestens einem anderen Unternehmen, das die o.g. Mindestanforderungen an die Referenz erfüllt, an dem Verfahren beteiligen. Die Referenzleistung gem. den o.g. Mindestanforderungen an die Referenz kann durch den Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die das Angebot abgegeben, insbesondere als Bietergemeinschaft, erbracht werden, so dass die Referenzleistung durch mindestens 1 Unternehmen des Zusammenschlusses erbracht wird.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsBescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird. Hinweis zur Eignungsleihe: Sollte ein Bieter sich für den Nachweis „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen […]“ eines „Dritten“ als Eignungsleihgeber bedienen, so muss der Eignungsleihgeber die Anforderungen des Art. 8 VO (EG) Nr. 1071/2009 erfüllen. Die fachkundige Person muss hierbei beim Bieter angesiedelt sein. Eine „Gefälligkeit“ ist nicht ausreichend. D.h. die fachkundige Person muss beim Bieter tätig / in den Betrieb eingegliedert sein und für den Fall der Beauftragung die ausschreibungsgegenständliche Leistung organisieren. Der Nachweis erfolgt z.B. durch die Vorlage eines nicht anonymisierten, ggf. bezüglich der Vergütung geschwärzten Arbeitsvertrages verbunden mit der Erklärung, dass dieser während der Betriebslaufzeit der vertragsgegenständlichen Leistung erbracht wird. Alternativ kann die „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen […]“ gem. den o.g. Mindestanforderungen an die Fachkunde auch durch einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die das Angebot abgegeben, insbesondere als Bietergemeinschaft, erbracht werden, so dass die Fachkunde bei mindestens 1 Unternehmen des Zusammenschlusses vorliegt.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsBietererklärung zur finanziellen & wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage B2 zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen17/06/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E15384539
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E15384539
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Beschreibung der finanziellen SicherheitZur Sicherung der Leistungspflicht und des lückenlosen Weiterbetriebs im Falle einer Betriebsaufnahme durch Dritte sowie zur Durchsetzung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Ansprüche des Auftraggebers aus dem Verkehrsservicevertrag & Leistungsbeschreibung nebst Anlagen, einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten muss der erfolgreiche Bieter (Gewinner der Ausschreibung) Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 v. H. des Netto-Gesamt-Auftragswertes (vgl. Anlage B1 zum Angebotsschreiben „Kalkulationsschema“) (Berechnungsgrundlage: Planungsstand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) bereit stellen. Die Sicherheitsleistung ist durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu erbringen. Die Sicherheitsleistung ist durch eine schriftliche, unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft unter Verzicht der Einrede der Anfechtung, Aufrechenbarkeit oder Vorausklage zu erbringen und hat deutschem Recht zu unterliegen. Der erfolgreiche Bieter hat den Bürgschaftsvertrag im Original innerhalb der Vorinformationsfrist gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dem Auftraggeber vorzulegen. Die Rückgabe der Sicherheitsleistung erfolgt nach Entfallen des Sicherungszwecks. Dieser umfasst insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sowie die Durchsetzung finanzieller Ansprüche des Auftraggebers einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten. Hierunter fällt insbesondere die Sicherstellung eines Ersatzverkehrs, falls der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Verkehrsleistung nicht mehr erbringen kann. Der Sicherungszweck entfällt nach Abwicklung der letzten Zahlungen nach Beendigung des Verkehrsservicevertrages.
Frist für den Eingang der Angebote27/06/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin27/06/2025 10:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltIGDB Verkehrsplanung+Beratung GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungkvgOF Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH
RegistrierungsnummerAmtsgericht Offenbach am Main, HRB 8669
PostanschriftMasayaplatz 1
StadtDietzenbach
Postleitzahl63128
Land, Gliederung (NUTS)Offenbach, Landkreis (DE71C)
LandDeutschland
E-Mailinfo@kvgof.de
Telefon+4960746966900
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungIGDB Verkehrsplanung+Beratung GmbH
RegistrierungsnummerAmtsgericht Offenbach am Main, HRB 34244
PostanschriftRobert-Bosch-Straße 25 a
StadtLangen
Postleitzahl63225
Land, Gliederung (NUTS)Offenbach, Landkreis (DE71C)
LandDeutschland
E-Mailausschreibung@igdb.de
Telefon+49610350670
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer06-22630029-17
PostanschriftWilhelminenstraße 1-3
StadtDarmstadt
Postleitzahl64283
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon+496151126603
Fax+49611327648534
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungf1f3c135-8807-4e56-8f0f-e2c95c890212  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung09/05/2025 14:37:02 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung303736-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe91/2025
Datum der Veröffentlichung13/05/2025