30419-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit Fahrer – Verkehrsleistung als Subunternehmer mit Kraftomnibussen in drei Losen
OJ S 11/2024 16/01/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnungregiobus Potsdam Mittelmark GmbH
E-Mailmarc.pittius@regiobus.pm
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des AuftraggebersStädtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVerkehrsleistung als Subunternehmer mit Kraftomnibussen in drei Losen
BeschreibungMit diesem Vergabeverfahren sollen Verkehrsleistungen als Subunternehmern mit Kraftomnibussen und Fahrpersonal im Raum Potsdam und Potsdam-Mittelmark beschafft werden. Beim Vergabegegenstand handelt es sich um die Bereitstellung von Fahrzeugen inkl. Fahrpersonal durch den jeweiligen Auftragnehmer zur Durchführung von Linienverkehren gemäß § 42 PBefG. Die regiobus Potsdam Mittelmark GmbH ist und bleibt alleinige Eigentümerin der Linienkonzessionen gemäß § 42 PBefG. Für die Erbringung der Leistung sollen niederflurige Kraftomnibusse eingesetzt werden, wobei die Fahrzeuglänge im jeweiligen Los genauer spezifiziert wird. Der Leistungszeitraum beginnt am 08.04.2024 und endet zum 31.05.2026. Eine Verlängerung des Leistungszeitraums besteht nicht. Die Gesamtleistung wird in drei Lose aufgeteilt.
Kennung des Verfahrens7e793773-a364-489a-a74e-70afb68e03fc
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60170000 Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit Fahrer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam-Mittelmark (DE40E)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP9YJ26ZH2 Nach § 6 Abs. 1 WRegG wird die Auftraggeberin vor der Erteilung des Zuschlags das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann3
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
5. Los
5.1.
LosLOT-0002
TitelBad Belzig
BeschreibungDie im Los 1 zu erbringende Leistung befindet sich im Raum Bad Belzig. Gegenstand der Leistung sind Fahrten, die aktuell unter den Dienstnummern 681 und 682 laufen. Der Dienst 681 ist von Montag bis Freitag an Schul- und Ferientagen sowie an Samstagen zu übernehmen. Der Dienst 682 ist von Montag bis Freitag an Schul- und Ferientagen zu übernehmen. Es handelt sich bei den Diensten u.a. um einen Rufbus. Dieser verkehrt wie der übliche Linienverkehr nach einem festen Fahrplan und bedient die darin aufgeführten Haltestellen, allerdings nur auf Abruf. Die Information über Fahrtdurchführung erfolgt durch Leitstelle der regiobus spätestens 30 Minuten vor Beginn der Fahrt. Im Rahmen der Kalkulation ist für die normale sowie Rufbusleistung ein gesamter Nutzwagenkilometerpreis anzugeben. Die Abrufquote der Rufbusleistung beträgt 50 Prozent pro Fahrt. Die Rufbusleistung wird unabhängig davon, ob diese abgerufen wurde oder nicht, grundsätzlich vergütet. Es sind auf den Diensten niederflurige Solo-Busse mit einer Gesamtfahrzeuglänge von mind. 12 Metern einzusetzen. Diese müssen die Ausstattungsmerkmale gemäß den Vertragsanlageneinhalten. Die Gesamtkilometerleistung dieses Loses beträgt rund 480.000 Kilometer.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam-Mittelmark (DE40E)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns08/04/2024
Enddatum der Laufzeit31/05/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Auftraggeberin kann durch einseitige Option, das Verkehrsangebot durch Leistungsänderungen anpassen. Die Auftraggeberin kann daher insbesondere mengenmäßige Änderungen der Verkehrsleistungen in Form von Zu- und Abbestellung oder Umstellung von bis zu 20 % der im jeweiligen Vorjahr geschuldeten Verkehrsleistung verlangen, sofern dafür kein zusätzliches Fahrpersonal und Fahrzeug benötigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenZuschlagslimitierung Zur Wahrung mittelständischer Interessen wird die zur Vergabe stehende Gesamtleistung gemäß § 97 Abs. 4 GWB in Lose aufgeteilt. Die Lose unterscheiden sich hinsichtlich des zukünftigen Einsatzgebietes, der einzusetzenden Anzahl an Fahrzeugen und Dienste. Die inhaltliche Beschreibung je Los ist unter Ziffer 2.2 des Vergabeleitfadens zu finden. Bieter / Bietergemeinschaften dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Im Angebotsschreiben (Formblatt 2) ist anzugeben, auf welches Los / welche Lose ein Angebot abgegeben wird. Zusätzlich ist auf dem Preisblatt / Kalkulationsblatt (Formblatt 15) das Los anzugeben, auf welches sich die angegebenen Preise beziehen. Das Formblatt 15 darf bei der Abgabe von einem Angebot für mehr als ein Los vervielfältigt werden. Für die Auftraggeberin sind Bieter Unternehmen oder Einzelpersonen, die sich am Vergabeverfahren beteiligen und Angebote abgeben, zu verstehen. Für die Bewertung, ob es sich um ein Unternehmen handelt, wird insbesondere auf die Vorschriften der §§ 14 BGB, 271, 290 HGB, 18 AktG Bezug genommen. Für die Losvergabe besteht eine Zuschlagslimitierung. Danach kann die Auftraggeberin den Zuschlag für maximal zwei Lose an einen Bieter / Bietergemeinschaft erteilen. Dabei erfolgt die Bewertung der Angebote in den folgenden Schritten. I. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot gemäß den Zuschlagskriterien (vgl. Ziffer 8.1 dieses Vergabeleitfadens) ermittelt. II. Bei Punktgleichheit wird über eine Losziehung entschieden. III. Sollte ein Bieter / Bietergemeinschaft bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als aufgrund der Loslimitierung der Zuschlag erteilt werden kann, wird von der Auftraggeberin dem Zweit-, oder Drittplatzierten der Zuschlag erteilt. Dafür wird folgende Bewertung zugrunde gelegt: III.1. Innerhalb jedes Loses wird pro vorliegendem wertbaren Angebot die Jahressumme mittels der nachstehenden Formel gebildet. Jahressumme Los Bieter= (Preis MoFr* Km MoFr(Schultage) * 191 Tage)+ (Preis MoFr * km MoFr (Ferien) *60 Tage)+( Preis Sa * Km Sa * 52 Tage)+ (Preis So&Fei * Km So&Fei * 62 Tage) III.2. Anschließend wird unter der Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung der Gesamtauftragswert über alle Lose und Angebotskombinationen ermittelt. Sollte bei einem Los nur ein Angebot vorliegen, erhält der Bieter/ die Bietergemeinschaft den Zuschlag für dieses Los und das Los wird bei der Gesamtauftragswertermittlung nicht berücksichtigt. Rang 1 wird der Angebotskombination zugeordnet, bei der sich der niedrigste Gesamtauftragswert errechnet. Alle anderen Gesamtauftragswerte, welche sich aus den übrigen Angebotskombinationen ergeben, werden in aufsteigender Reihenfolge sortiert. Für den Fall, dass bei Rang 1 mindestens ein Bieter/ Bietergemeinschaft mehr als drei wirtschaftlichste Angebote abgegeben haben als aufgrund der Loslimitierung der Zuschlag erteilt werden kann, wird die Auftraggeberin die Kombination des nachfolgenden Rangs auswählen. Der Vorgang wird solange wiederholt, bis die Zuschlagslimitierung eingehalten wird.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungNachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und sonstige erforderliche Angaben
Beschreibung des Eignungskriteriums- Erklärung des Bieters / jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft / im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt 3). - Erklärung des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft sowie jedes Nachunternehmers, dass die Ausschlussgründe nach § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG nicht vorliegen (Formblatt 3) - Erklärung des Bieters / jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zum Russland-Embargo (Formblatt 14) - Vom Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sind allgemeine Informationen (Name, Anschrift, Telefon, Telefax, KMU, Rechtsform, Ansprechpartner wie Geschäftsführer) zum Unternehmen anzugeben (Formblatt 2 und im Falle einer Bietergemeinschaft ergänzend Formblatt 7). - Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abgegebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Außerdem ist in dieser Erklärung ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, die Gemeinschaft im Rahmen des Verfahrens und darüber hinaus zu vertreten (Formblatt 7). - Für den Fall, dass ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich zur Erfüllung der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient und/oder Kapazitäten anderer Unternehmen verwenden möchte, ist anzugeben, welche diese sind und es ist nachzuweisen, dass diese Mittel zur Erfüllung tatsächlich dem Bieter / der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen (Formblatt 8 in Verbindung mit Formblatt 9). - Für den Fall, dass ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Teile des Auftrags an ein drittes Unternehmen im Rahmen einer Unterauftragsvergabe abgibt, ist vom Bieter / der Bietergemeinschaft die genauere Beschreibung der vom Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungsteile sowie der Name und allgemeine Informationen des Unterauftragnehmers (Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail und Ansprechpartner) anzugeben (Formblatt 10). - Erklärung des Bieters / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt 12 - Formular 5.3 EU) - Erklärung jedes Nachunternehmers / eignungsverleihenden Unternehmen über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt 13 - Formular 5.4 EU)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungNachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: - Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine aktuelle Kopie des Berufs- oder Handelsregisterauszug vorlegen, die bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist. Soweit keine Pflicht zur Eintragung in ein Berufsregister und Handelsregister besteht, ist ein vergleichbarer Nachweis über die Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des betreffenden Unternehmens einzureichen. Ausländische Bieter / Mitglieder einer Bietergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stelle vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannten Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen. - Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss über eine gültige Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG oder über eine Genehmigungsurkunde für den Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen gemäß § 49 PBefG verfügen, die mittels einer nicht beglaubigten Kopie dem Angebot beizulegen ist. Ausländische Bewerber / Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stelle vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannten Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie der gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß 42 PBefG oder für den Verkehr mit Mietomnibussen gemäß § 49 PBefG ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungNachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: a) Umsätze Angabe des Nettojahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt 4). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu machen. Der Auftraggeber wird die Umsätze addieren. b) Erklärung über Haftpflichtversicherung Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 3.000.000 EUR (brutto) je Schadenereignis und für Sach- bzw. sonstige Vermögensschäden von mindestens 3.000.000 EUR (brutto) je Schadenereignis. Die Versicherung ist bei einem in Deutschland oder der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen/Kreditinstitut und nach deutschen Recht abzuschließen (Formblatt 6). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber wird den Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung zur Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit der genannten Mindestdeckungssumme auffordern. Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Deckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungNachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: a) Referenzen Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mit seinem Angebot anhand von mindestens einer Unternehmensreferenz seine Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen, d. h. über die Erbringung von Linienverkehrsleistungen nach § 42 PBefG mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Mindeststandards nachzuweisen. (Formblatt 5) Mindeststandard für jede einzelne Referenz - Die Referenz betrifft Linienverkehrsleistungen gemäß § 42 PBefG - Leistungszeitraum zwischen dem 01.01.2022 und 31.12.2023 (Zeitraum muss nicht vollständig abgedeckt worden sein) Werden die Mindeststandards für jede einzelne vorgelegte Referenz nicht erfüllt, wird diese im Rahmen der Eignungswertung nicht als Referenz berücksichtigt. Angebote, die unter der Berücksichtigung der vorgenannten Mindeststandards keine vergleichbare Referenz vorweisen können, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Folgende Angaben sind jeweils zu den Referenzen zu machen: - Referenzbezeichnung - Angabe des Unternehmens, dass die Leistungen erbracht hat - Auftraggeber der referenzierten Leistung - Ansprechpartner beim Auftraggeber der referenzierten Leistung mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse - Allgemeine Beschreibung der Referenzleistung - Leistungszeitraum - Dauer der Leistungserbringung (Beginn / Ende im Format TT/MM/JJJJ) Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen zu den Referenzen ist das Formblatt Referenz (Formblatt 5) zu verwenden. Auftraggeber der referenzierten Leistung darf auch die Auftraggeberin dieser auszuschreibenden Leistung sein. Die Auftraggeberin behält sich vor, zu den angegebenen Referenzen eigene Nachforschungen anzustellen und / oder Informationen mittels Kontaktierung des Auftraggebers der jeweiligen Referenz einzuholen. Stellt der Auftraggeber fest, dass die gemachten Angaben falsch sind oder der Bieter / die Bietergemeinschaft eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und / oder fortlaufend mangelhaft erfüllt hat, behält sich die Auftraggeberin vor, den Bieter / die Bietergemeinschaft bei Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsvoraussetzung des § 124 GWB vom Verfahren unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auszuschließen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungGesamtkilometerpreis erstes Anwendungsjahr
BeschreibungAngebotspreis (vgl. Vergabeleitfaden Kapitel 8)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YJ26ZH2/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
NameDie Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bietern erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg.
URLhttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YJ26ZH2
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YJ26ZH2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote15/02/2024 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 $name_timeperiod.MONTHS_PLURAL_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenFür die Nachforderung von Unterlagen gilt § 51 SektVO. Fordert die Auftraggeberin Angaben, Erklärungen oder Nachweise nach, sind diese vom Bieter über den Vergabemarktplatz Brandenburg im entsprechenden Projektraum unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen einzureichen. Sind die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der von der Auftraggeberin genannten Frist durch den Bieter vorgelegt worden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin15/02/2024 12:10:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin15/02/2024 12:10:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags-§§ 3 ff. PBZugV, -TV-N Brandenburg, -Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle Vereinbarungsiehe Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB lautet wie folgt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltregiobus Potsdam Mittelmark GmbH
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0003
TitelWerder 1
BeschreibungDie im Los 2 zu erbringende Leistung befindet sich im Raum Werder (Havel). Gegenstand der Leistung sind Fahrten, die aktuell unter den Dienstnummern 491 und 492 laufen. Die Dienste sind von Montag bis Freitag an Schul- und Ferientagen zu übernehmen sowie beim Dienst 491 an Samstagen und Sonntagen zu übernehmen. Es sind auf den Diensten niederflurige Solo-Busse mit einer Gesamtfahrzeuglänge von mind. 12 Metern einzusetzen. Diese müssen die Ausstattungsmerkmale gemäß den Vertragsanlageneinhalten, sowie über mindestens 10 stufenlos erreichbar Sitzplätze verfügen. Die Gesamtkilometerleistung dieses Loses beträgt rund 204.000 Kilometer.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam-Mittelmark (DE40E)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns08/04/2024
Enddatum der Laufzeit31/05/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Auftraggeberin kann durch einseitige Option, das Verkehrsangebot durch Leistungsänderungen anpassen. Die Auftraggeberin kann daher insbesondere mengenmäßige Änderungen der Verkehrsleistungen in Form von Zu- und Abbestellung oder Umstellung von bis zu 20 % der im jeweiligen Vorjahr geschuldeten Verkehrsleistung verlangen, sofern dafür kein zusätzliches Fahrpersonal und Fahrzeug benötigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenZuschlagslimitierung Zur Wahrung mittelständischer Interessen wird die zur Vergabe stehende Gesamtleistung gemäß § 97 Abs. 4 GWB in Lose aufgeteilt. Die Lose unterscheiden sich hinsichtlich des zukünftigen Einsatzgebietes, der einzusetzenden Anzahl an Fahrzeugen und Dienste. Die inhaltliche Beschreibung je Los ist unter Ziffer 2.2 des Vergabeleitfadens zu finden. Bieter / Bietergemeinschaften dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Im Angebotsschreiben (Formblatt 2) ist anzugeben, auf welches Los / welche Lose ein Angebot abgegeben wird. Zusätzlich ist auf dem Preisblatt / Kalkulationsblatt (Formblatt 15) das Los anzugeben, auf welches sich die angegebenen Preise beziehen. Das Formblatt 15 darf bei der Abgabe von einem Angebot für mehr als ein Los vervielfältigt werden. Für die Auftraggeberin sind Bieter Unternehmen oder Einzelpersonen, die sich am Vergabeverfahren beteiligen und Angebote abgeben, zu verstehen. Für die Bewertung, ob es sich um ein Unternehmen handelt, wird insbesondere auf die Vorschriften der §§ 14 BGB, 271, 290 HGB, 18 AktG Bezug genommen. Für die Losvergabe besteht eine Zuschlagslimitierung. Danach kann die Auftraggeberin den Zuschlag für maximal zwei Lose an einen Bieter / Bietergemeinschaft erteilen. Dabei erfolgt die Bewertung der Angebote in den folgenden Schritten. I. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot gemäß den Zuschlagskriterien (vgl. Ziffer 8.1 dieses Vergabeleitfadens) ermittelt. II. Bei Punktgleichheit wird über eine Losziehung entschieden. III. Sollte ein Bieter / Bietergemeinschaft bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als aufgrund der Loslimitierung der Zuschlag erteilt werden kann, wird von der Auftraggeberin dem Zweit-, oder Drittplatzierten der Zuschlag erteilt. Dafür wird folgende Bewertung zugrunde gelegt: III.1. Innerhalb jedes Loses wird pro vorliegendem wertbaren Angebot die Jahressumme mittels der nachstehenden Formel gebildet. Jahressumme Los Bieter= (Preis MoFr* Km MoFr(Schultage) * 191 Tage)+ (Preis MoFr * km MoFr (Ferien) *60 Tage)+( Preis Sa * Km Sa * 52 Tage)+ (Preis So&Fei * Km So&Fei * 62 Tage) III.2. Anschließend wird unter der Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung der Gesamtauftragswert über alle Lose und Angebotskombinationen ermittelt. Sollte bei einem Los nur ein Angebot vorliegen, erhält der Bieter/ die Bietergemeinschaft den Zuschlag für dieses Los und das Los wird bei der Gesamtauftragswertermittlung nicht berücksichtigt. Rang 1 wird der Angebotskombination zugeordnet, bei der sich der niedrigste Gesamtauftragswert errechnet. Alle anderen Gesamtauftragswerte, welche sich aus den übrigen Angebotskombinationen ergeben, werden in aufsteigender Reihenfolge sortiert. Für den Fall, dass bei Rang 1 mindestens ein Bieter/ Bietergemeinschaft mehr als drei wirtschaftlichste Angebote abgegeben haben als aufgrund der Loslimitierung der Zuschlag erteilt werden kann, wird die Auftraggeberin die Kombination des nachfolgenden Rangs auswählen. Der Vorgang wird solange wiederholt, bis die Zuschlagslimitierung eingehalten wird.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungNachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und sonstige erforderliche Angaben
Beschreibung des Eignungskriteriums- Erklärung des Bieters / jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft / im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt 3). - Erklärung des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft sowie jedes Nachunternehmers, dass die Ausschlussgründe nach § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG nicht vorliegen (Formblatt 3) - Erklärung des Bieters / jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zum Russland-Embargo (Formblatt 14) - Vom Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sind allgemeine Informationen (Name, Anschrift, Telefon, Telefax, KMU, Rechtsform, Ansprechpartner wie Geschäftsführer) zum Unternehmen anzugeben (Formblatt 2 und im Falle einer Bietergemeinschaft ergänzend Formblatt 7). - Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abgegebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Außerdem ist in dieser Erklärung ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, die Gemeinschaft im Rahmen des Verfahrens und darüber hinaus zu vertreten (Formblatt 7). - Für den Fall, dass ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich zur Erfüllung der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient und/oder Kapazitäten anderer Unternehmen verwenden möchte, ist anzugeben, welche diese sind und es ist nachzuweisen, dass diese Mittel zur Erfüllung tatsächlich dem Bieter / der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen (Formblatt 8 in Verbindung mit Formblatt 9). - Für den Fall, dass ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Teile des Auftrags an ein drittes Unternehmen im Rahmen einer Unterauftragsvergabe abgibt, ist vom Bieter / der Bietergemeinschaft die genauere Beschreibung der vom Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungsteile sowie der Name und allgemeine Informationen des Unterauftragnehmers (Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail und Ansprechpartner) anzugeben (Formblatt 10). - Erklärung des Bieters / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt 12 - Formular 5.3 EU) - Erklärung jedes Nachunternehmers / eignungsverleihenden Unternehmen über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt 13 - Formular 5.4 EU)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungNachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: - Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine aktuelle Kopie des Berufs- oder Handelsregisterauszug vorlegen, die bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist. Soweit keine Pflicht zur Eintragung in ein Berufsregister und Handelsregister besteht, ist ein vergleichbarer Nachweis über die Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des betreffenden Unternehmens einzureichen. Ausländische Bieter / Mitglieder einer Bietergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stelle vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannten Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen. - Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss über eine gültige Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG oder über eine Genehmigungsurkunde für den Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen gemäß § 49 PBefG verfügen, die mittels einer nicht beglaubigten Kopie dem Angebot beizulegen ist. Ausländische Bewerber / Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stelle vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannten Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie der gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß 42 PBefG oder für den Verkehr mit Mietomnibussen gemäß § 49 PBefG ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungNachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: a) Umsätze Angabe des Nettojahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt 4). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu machen. Der Auftraggeber wird die Umsätze addieren. b) Erklärung über Haftpflichtversicherung Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 3.000.000 EUR (brutto) je Schadenereignis und für Sach- bzw. sonstige Vermögensschäden von mindestens 3.000.000 EUR (brutto) je Schadenereignis. Die Versicherung ist bei einem in Deutschland oder der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen/Kreditinstitut und nach deutschen Recht abzuschließen (Formblatt 6). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber wird den Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung zur Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit der genannten Mindestdeckungssumme auffordern. Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Deckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungNachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: a) Referenzen Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mit seinem Angebot anhand von mindestens einer Unternehmensreferenz seine Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen, d. h. über die Erbringung von Linienverkehrsleistungen nach § 42 PBefG mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Mindeststandards nachzuweisen. (Formblatt 5) Mindeststandard für jede einzelne Referenz - Die Referenz betrifft Linienverkehrsleistungen gemäß § 42 PBefG - Leistungszeitraum zwischen dem 01.01.2022 und 31.12.2023 (Zeitraum muss nicht vollständig abgedeckt worden sein) Werden die Mindeststandards für jede einzelne vorgelegte Referenz nicht erfüllt, wird diese im Rahmen der Eignungswertung nicht als Referenz berücksichtigt. Angebote, die unter der Berücksichtigung der vorgenannten Mindeststandards keine vergleichbare Referenz vorweisen können, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Folgende Angaben sind jeweils zu den Referenzen zu machen: - Referenzbezeichnung - Angabe des Unternehmens, dass die Leistungen erbracht hat - Auftraggeber der referenzierten Leistung - Ansprechpartner beim Auftraggeber der referenzierten Leistung mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse - Allgemeine Beschreibung der Referenzleistung - Leistungszeitraum - Dauer der Leistungserbringung (Beginn / Ende im Format TT/MM/JJJJ) Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen zu den Referenzen ist das Formblatt Referenz (Formblatt 5) zu verwenden. Auftraggeber der referenzierten Leistung darf auch die Auftraggeberin dieser auszuschreibenden Leistung sein. Die Auftraggeberin behält sich vor, zu den angegebenen Referenzen eigene Nachforschungen anzustellen und / oder Informationen mittels Kontaktierung des Auftraggebers der jeweiligen Referenz einzuholen. Stellt der Auftraggeber fest, dass die gemachten Angaben falsch sind oder der Bieter / die Bietergemeinschaft eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und / oder fortlaufend mangelhaft erfüllt hat, behält sich die Auftraggeberin vor, den Bieter / die Bietergemeinschaft bei Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsvoraussetzung des § 124 GWB vom Verfahren unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auszuschließen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungGesamtkilometerpreis erstes Anwendungsjahr
BeschreibungAngebotspreis (vgl. Vergabeleitfaden Kapitel 8)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YJ26ZH2/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
NameDie Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bietern erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg.
URLhttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YJ26ZH2
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YJ26ZH2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote15/02/2024 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 $name_timeperiod.MONTHS_PLURAL_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenFür die Nachforderung von Unterlagen gilt § 51 SektVO. Fordert die Auftraggeberin Angaben, Erklärungen oder Nachweise nach, sind diese vom Bieter über den Vergabemarktplatz Brandenburg im entsprechenden Projektraum unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen einzureichen. Sind die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der von der Auftraggeberin genannten Frist durch den Bieter vorgelegt worden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin15/02/2024 12:10:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin15/02/2024 12:10:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags-§§ 3 ff. PBZugV, -TV-N Brandenburg, -Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle Vereinbarungsiehe Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB lautet wie folgt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltregiobus Potsdam Mittelmark GmbH
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0004
TitelWerder 2
BeschreibungDie im Los 3 zu erbringende Leistung befindet sich im Raum Werder (Havel). Gegenstand der Leistung sind Fahrten, die aktuell unter den Dienstnummern 471 und 472 laufen. Die Dienste sind von Montag bis Freitag an Schul- und Ferientagen sowie an Samstagen zu übernehmen. Es sind auf den Diensten niederflurige Gelenkbusse mit einer Gesamtfahrzeuglänge von mind. 18 Metern einzusetzen. Diese müssen die Ausstattungsmerkmale gemäß den Vertragsanlageneinhalten einhalten, sowie über mindestens 10 stufenlos erreichbare Sitzplätze verfügen. Die Gesamtkilometerleistung dieses Loses beträgt rund 174.000 Kilometer.
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam-Mittelmark (DE40E)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns08/04/2024
Enddatum der Laufzeit31/05/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Auftraggeberin kann durch einseitige Option, das Verkehrsangebot durch Leistungsänderungen anpassen. Die Auftraggeberin kann daher insbesondere mengenmäßige Änderungen der Verkehrsleistungen in Form von Zu- und Abbestellung oder Umstellung von bis zu 20 % der im jeweiligen Vorjahr geschuldeten Verkehrsleistung verlangen, sofern dafür kein zusätzliches Fahrpersonal und Fahrzeug benötigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenZuschlagslimitierung Zur Wahrung mittelständischer Interessen wird die zur Vergabe stehende Gesamtleistung gemäß § 97 Abs. 4 GWB in Lose aufgeteilt. Die Lose unterscheiden sich hinsichtlich des zukünftigen Einsatzgebietes, der einzusetzenden Anzahl an Fahrzeugen und Dienste. Die inhaltliche Beschreibung je Los ist unter Ziffer 2.2 des Vergabeleitfadens zu finden. Bieter / Bietergemeinschaften dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Im Angebotsschreiben (Formblatt 2) ist anzugeben, auf welches Los / welche Lose ein Angebot abgegeben wird. Zusätzlich ist auf dem Preisblatt / Kalkulationsblatt (Formblatt 15) das Los anzugeben, auf welches sich die angegebenen Preise beziehen. Das Formblatt 15 darf bei der Abgabe von einem Angebot für mehr als ein Los vervielfältigt werden. Für die Auftraggeberin sind Bieter Unternehmen oder Einzelpersonen, die sich am Vergabeverfahren beteiligen und Angebote abgeben, zu verstehen. Für die Bewertung, ob es sich um ein Unternehmen handelt, wird insbesondere auf die Vorschriften der §§ 14 BGB, 271, 290 HGB, 18 AktG Bezug genommen. Für die Losvergabe besteht eine Zuschlagslimitierung. Danach kann die Auftraggeberin den Zuschlag für maximal zwei Lose an einen Bieter / Bietergemeinschaft erteilen. Dabei erfolgt die Bewertung der Angebote in den folgenden Schritten. I. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot gemäß den Zuschlagskriterien (vgl. Ziffer 8.1 dieses Vergabeleitfadens) ermittelt. II. Bei Punktgleichheit wird über eine Losziehung entschieden. III. Sollte ein Bieter / Bietergemeinschaft bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als aufgrund der Loslimitierung der Zuschlag erteilt werden kann, wird von der Auftraggeberin dem Zweit-, oder Drittplatzierten der Zuschlag erteilt. Dafür wird folgende Bewertung zugrunde gelegt: III.1. Innerhalb jedes Loses wird pro vorliegendem wertbaren Angebot die Jahressumme mittels der nachstehenden Formel gebildet. Jahressumme Los Bieter= (Preis MoFr* Km MoFr(Schultage) * 191 Tage)+ (Preis MoFr * km MoFr (Ferien) *60 Tage)+( Preis Sa * Km Sa * 52 Tage)+ (Preis So&Fei * Km So&Fei * 62 Tage) III.2. Anschließend wird unter der Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung der Gesamtauftragswert über alle Lose und Angebotskombinationen ermittelt. Sollte bei einem Los nur ein Angebot vorliegen, erhält der Bieter/ die Bietergemeinschaft den Zuschlag für dieses Los und das Los wird bei der Gesamtauftragswertermittlung nicht berücksichtigt. Rang 1 wird der Angebotskombination zugeordnet, bei der sich der niedrigste Gesamtauftragswert errechnet. Alle anderen Gesamtauftragswerte, welche sich aus den übrigen Angebotskombinationen ergeben, werden in aufsteigender Reihenfolge sortiert. Für den Fall, dass bei Rang 1 mindestens ein Bieter/ Bietergemeinschaft mehr als drei wirtschaftlichste Angebote abgegeben haben als aufgrund der Loslimitierung der Zuschlag erteilt werden kann, wird die Auftraggeberin die Kombination des nachfolgenden Rangs auswählen. Der Vorgang wird solange wiederholt, bis die Zuschlagslimitierung eingehalten wird.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungNachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und sonstige erforderliche Angaben
Beschreibung des Eignungskriteriums- Erklärung des Bieters / jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft / im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt 3). - Erklärung des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft sowie jedes Nachunternehmers, dass die Ausschlussgründe nach § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG nicht vorliegen (Formblatt 3) - Erklärung des Bieters / jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zum Russland-Embargo (Formblatt 14) - Vom Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sind allgemeine Informationen (Name, Anschrift, Telefon, Telefax, KMU, Rechtsform, Ansprechpartner wie Geschäftsführer) zum Unternehmen anzugeben (Formblatt 2 und im Falle einer Bietergemeinschaft ergänzend Formblatt 7). - Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abgegebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Außerdem ist in dieser Erklärung ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, die Gemeinschaft im Rahmen des Verfahrens und darüber hinaus zu vertreten (Formblatt 7). - Für den Fall, dass ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich zur Erfüllung der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient und/oder Kapazitäten anderer Unternehmen verwenden möchte, ist anzugeben, welche diese sind und es ist nachzuweisen, dass diese Mittel zur Erfüllung tatsächlich dem Bieter / der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen (Formblatt 8 in Verbindung mit Formblatt 9). - Für den Fall, dass ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Teile des Auftrags an ein drittes Unternehmen im Rahmen einer Unterauftragsvergabe abgibt, ist vom Bieter / der Bietergemeinschaft die genauere Beschreibung der vom Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungsteile sowie der Name und allgemeine Informationen des Unterauftragnehmers (Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail und Ansprechpartner) anzugeben (Formblatt 10). - Erklärung des Bieters / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt 12 - Formular 5.3 EU) - Erklärung jedes Nachunternehmers / eignungsverleihenden Unternehmen über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt 13 - Formular 5.4 EU)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungNachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: - Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine aktuelle Kopie des Berufs- oder Handelsregisterauszug vorlegen, die bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist. Soweit keine Pflicht zur Eintragung in ein Berufsregister und Handelsregister besteht, ist ein vergleichbarer Nachweis über die Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des betreffenden Unternehmens einzureichen. Ausländische Bieter / Mitglieder einer Bietergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stelle vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannten Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen. - Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss über eine gültige Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG oder über eine Genehmigungsurkunde für den Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen gemäß § 49 PBefG verfügen, die mittels einer nicht beglaubigten Kopie dem Angebot beizulegen ist. Ausländische Bewerber / Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stelle vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannten Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie der gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß 42 PBefG oder für den Verkehr mit Mietomnibussen gemäß § 49 PBefG ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungNachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: a) Umsätze Angabe des Nettojahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt 4). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu machen. Der Auftraggeber wird die Umsätze addieren. b) Erklärung über Haftpflichtversicherung Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 3.000.000 EUR (brutto) je Schadenereignis und für Sach- bzw. sonstige Vermögensschäden von mindestens 3.000.000 EUR (brutto) je Schadenereignis. Die Versicherung ist bei einem in Deutschland oder der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen/Kreditinstitut und nach deutschen Recht abzuschließen (Formblatt 6). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber wird den Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung zur Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit der genannten Mindestdeckungssumme auffordern. Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Deckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungNachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: a) Referenzen Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mit seinem Angebot anhand von mindestens einer Unternehmensreferenz seine Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen, d. h. über die Erbringung von Linienverkehrsleistungen nach § 42 PBefG mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Mindeststandards nachzuweisen. (Formblatt 5) Mindeststandard für jede einzelne Referenz - Die Referenz betrifft Linienverkehrsleistungen gemäß § 42 PBefG - Leistungszeitraum zwischen dem 01.01.2022 und 31.12.2023 (Zeitraum muss nicht vollständig abgedeckt worden sein) Werden die Mindeststandards für jede einzelne vorgelegte Referenz nicht erfüllt, wird diese im Rahmen der Eignungswertung nicht als Referenz berücksichtigt. Angebote, die unter der Berücksichtigung der vorgenannten Mindeststandards keine vergleichbare Referenz vorweisen können, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Folgende Angaben sind jeweils zu den Referenzen zu machen: - Referenzbezeichnung - Angabe des Unternehmens, dass die Leistungen erbracht hat - Auftraggeber der referenzierten Leistung - Ansprechpartner beim Auftraggeber der referenzierten Leistung mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse - Allgemeine Beschreibung der Referenzleistung - Leistungszeitraum - Dauer der Leistungserbringung (Beginn / Ende im Format TT/MM/JJJJ) Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen zu den Referenzen ist das Formblatt Referenz (Formblatt 5) zu verwenden. Auftraggeber der referenzierten Leistung darf auch die Auftraggeberin dieser auszuschreibenden Leistung sein. Die Auftraggeberin behält sich vor, zu den angegebenen Referenzen eigene Nachforschungen anzustellen und / oder Informationen mittels Kontaktierung des Auftraggebers der jeweiligen Referenz einzuholen. Stellt der Auftraggeber fest, dass die gemachten Angaben falsch sind oder der Bieter / die Bietergemeinschaft eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und / oder fortlaufend mangelhaft erfüllt hat, behält sich die Auftraggeberin vor, den Bieter / die Bietergemeinschaft bei Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsvoraussetzung des § 124 GWB vom Verfahren unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auszuschließen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungGesamtkilometerpreis erstes Anwendungsjahr
BeschreibungAngebotspreis (vgl. Vergabeleitfaden Kapitel 8)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YJ26ZH2/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
NameDie Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bietern erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg.
URLhttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YJ26ZH2
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YJ26ZH2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote15/02/2024 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 $name_timeperiod.MONTHS_PLURAL_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenFür die Nachforderung von Unterlagen gilt § 51 SektVO. Fordert die Auftraggeberin Angaben, Erklärungen oder Nachweise nach, sind diese vom Bieter über den Vergabemarktplatz Brandenburg im entsprechenden Projektraum unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen einzureichen. Sind die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der von der Auftraggeberin genannten Frist durch den Bieter vorgelegt worden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin15/02/2024 12:10:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin15/02/2024 12:10:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags-§§ 3 ff. PBZugV, -TV-N Brandenburg, -Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle Vereinbarungsiehe Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB lautet wie folgt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltregiobus Potsdam Mittelmark GmbH
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
8. Organisationen
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungBeschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailesender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnungregiobus Potsdam Mittelmark GmbH
RegistrierungsnummerHRB 9960
PostanschriftBrücker Landstraße 22
StadtBad Belzig
Postleitzahl14806
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam-Mittelmark (DE40E)
LandDeutschland
KontaktpersonAbteilung Technik
E-Mailmarc.pittius@regiobus.pm
Telefon+49 3384199-146
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummer12-121096894457006-49
PostanschriftHeinrich-Mann-Allee 107
StadtPotsdam
Postleitzahl14473
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
E-MailVergabekammer@MWAE.Brandenburg.de
Telefon+49 331866-1719
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung7f339ee3-e05d-4409-aece-5e361fbbf0da  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung15/01/2024 14:20:45 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung30419-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe11/2024
Datum der Veröffentlichung16/01/2024