305267-2026 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht – Externer Dienstleister für Leistungen nach dem Gifttiergesetz NRW
OJ S 86/2026 05/05/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
E-Mailvergabestelle@lanuk.nrw.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersUmweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelExterner Dienstleister für Leistungen nach dem Gifttiergesetz NRW
BeschreibungRahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer, als Dienstleister für Leistungen nach dem Gifttiergesetz, für die aus § 5 GiftTierG NRW resultierenden Aufgaben (Artbestimmung, fachgerechte Entnahme und Umlagerung in Transportbehältnisse, fachgerechter sicherer Transport sowie die artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung aufgrund von Haltungsuntersagungen weggenommener giftiger Tiere) sowie die im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne der §§ 8 und 9 möglicherweise einzuziehenden Gifttiere.
Kennung des Verfahrens6b1e579a-1bdf-41fe-80a6-7b0fbb6278c0
Interne Kennung2.4;1001870511;EU
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77400000 Dienstleistungen in der Zoologie, 92530000 Dienstleistungen von botanischen und zoologischen Gärten sowie Naturschutzgebieten
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtNordrhein Westfalen
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXS7YMDYTP2YBADZ# 3.5. Leistungsabruf Bei Fällen einer geplanten Vorortkontrolle und möglichen Wegnahme aufgrund von Haltungsuntersagungen gem. § 5 GiftTierG NRW sowie bei möglichen Einziehungen im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. §§ 8 und 9 GiftierG NRW hat der Auftragnehmer (hier: Dienstleister zur Artbestimmung, zum Fang und zum Transport) während der Dienstzeiten Montag-Freitag 8-16 Uhr unverzüglich, jedoch spätestens nach zwei Stunden nach Mitteilung durch den Auftraggeber zu reagieren um eine Terminvereinbarung mit dem Auftraggeber zu treffen. In der Regel ist ein Vororttermin binnen 10 Tagen wahrzunehmen. In Einzelfällen kann es notwendig sein, dass eine Wegnahme / Einziehung bzw. ein Tätigwerden des Dienstleisters zur Artbestimmung, zum Fang und zum Transport noch am selben Tag erfolgen muss. Diese Fälle sind für den Auftraggeber nicht vorherseh-bar und planbar und können deshalb auch nicht beziffert werden. In den vergangenen Jahren lagen diese Akutfälle bei 1-2 Fällen pro Jahr. 3.8. Leistungsort Vorortkontrolle und Abholung: Nordrhein-Westfalen, Haltungsort: Deutschland
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelExterner Dienstleister für Leistungen nach dem Gifttiergesetz NRW
BeschreibungDer Problematik der von in privaten Haushalten gehaltenen sehr gefährlichen Gifttieren ausgehenden Gefahren wurde durch Erlass eines formellen Landesgesetzes (Gifttiergesetz NRW) entgegengewirkt. Das Gifttiergesetz NRW (GiftTierG NRW), welches am 01.01.2021 in Kraft getreten ist, verbietet die Haltung giftiger Tiere für Privatpersonen und Gewerbetreibende ohne Erlaubnis gem. § 11 Absatz 1 S. 1 TierSchG. In § 1 Abs. 2 GiftTierG NRW ausdrücklich bezeichnete Bereiche, wie beispielsweise Zoos, tierheimähnliche Einrichtungen oder Forschungsstätten, sind von diesem Verbot ausgenommen. Für den Vollzug des GiftTierG NRW ist gem. § 6 Abs. 1 GiftTierG NRW das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung als Sonderordnungsbehörde zuständig. Das Landesamt ist ermächtigt, Haltungsuntersagungen auszusprechen, wenn gegen das Haltungsverbot verstoßen wird oder aber die Voraussetzungen zur Fortführung einer Bestandshaltung (§ 4 GiftTierG NRW) nicht mehr vorliegen. Gemäß § 5 Abs. 1 GiftTierG NRW soll das Landesamt im Falle einer Haltungsuntersagung anordnen, dass die Haltungsperson die Wegnahme des Tieres oder der Tiere durch das Landesamt oder eine vom Landesamt beauftragte Person zu dulden hat. Für die aus § 5 GiftTierG NRW resultierenden Aufgaben (Artbestimmung, fachgerechte Entnahme und Umlagerung in Transportbehältnisse, fachgerechter sicherer Transport sowie die artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung aufgrund von Haltungsuntersagungen weggenommener giftiger Tiere) sowie die im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne der §§ 8 und 9 möglicherweise einzuziehenden Gifttiere ist das LAVE aus verschiedenen Gründen auf die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern angewiesen. Dem Landesamt können zudem in wenigen Ausnahmefällen auch solche Gifttiere von privaten Haltungspersonen nach § 4 GiftTierG NRW überlassen werden, die im Rahmen eines Erbfalls anfallen, wenn der Erbe oder Vermächtnisnehmer auf die weitere Haltung dieser Tiere freiwillig verzichten möchte. Das Landesamt verfügt weder über eine geeignete Aufnahmeeinrichtung noch über entsprechend ausgestattete Transportfahrzeuge, die notwendige Fach- und Sachkunde zur Haltung oder über nötige Gerätschaften und Behältnisse im Zusammenhang mit der Artbestimmung, Entnahme, Abholung, und Unterbringung giftiger Tiere, sodass die Beauftragung externer Dienstleister für den Vollzug des Gifttiergesetzes NRW zwingend erforderlich und gemäß GiftTierG NRW vom Gesetzesgeber auch so vorgesehen ist. Die Unterbringung der Tiere hat aufgrund artenschutzrechtlicher und tierschutz-rechtlicher Vorgaben (Erlaubnisvorbehalt nach § 11 Tierschutzgesetz) bis zur Veräußerung oder Weitergabe zwingend in Deutschland zu erfolgen. Vorortkontrolle und Abholung: Nordrhein-Westfalen
Interne Kennung2.4;1001870511;EU
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77400000 Dienstleistungen in der Zoologie, 92530000 Dienstleistungen von botanischen und zoologischen Gärten sowie Naturschutzgebieten
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtNordrhein Westfalen
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/07/2026
Enddatum der Laufzeit30/06/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Unterbringung der Tiere hat aufgrund artenschutzrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorgaben (Erlaubnisvorbehalt nach § 11 Tierschutzgesetz) bis zur Veräußerung oder Weitergabe zwingend in Deutschland zu erfolgen. Das LAVE NRW behält sich, als obere Landesbehörde und im Hinblick auf die Fachaufsicht vor, bei Einrichtungen innerhalb Nordrhein-Westfalens Kontrollen im Rahmen des Tierschutzgesetzes und Kontrollen als Funktion der Sonderordnungsbehörde im Rahmen des Gifttiergesetzes NRW durchzuführen, um die Einhaltung tierschutzgerechter und auch der für die Unterbringung giftiger Tiere vorgegebenen Handlungsbedingungen kontrollieren zu können sowie Einsichtnahme in Unterla-en und Dokumente vorzunehmen. Die Überprüfung von Einrichtungen außerhalb Nordrhein-Westfalens kann über den Dienstweg bundeslandübergreifend durch die örtlich zuständige Behörde erfolgen, insbesondere bei anlassbezogenen Überprüfungen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung2 000 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der RahmenvereinbarungNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungPreisgestaltung, Kalkulationen und technische Details gelten als besonders sensibel. Ihre Veröffentlichung könnte Unternehmen wirtschaftlich schaden. Dies wird ausdrücklich durch Informationsfreiheitsgesetze und Vergabevorschriften geschützt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungAlexander Meurer Tierschutzgesellschaft mbH
Angebot
Kennung des Angebots2 - 409241
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelAlexander Meurer Tierschutzgesellschaft mbH
Datum des Vertragsabschlusses20/04/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungPreisgestaltung, Kalkulationen und technische Details gelten als besonders sensibel. Ihre Veröffentlichung könnte Unternehmen wirtschaftlich schaden. Dies wird ausdrücklich durch Informationsfreiheitsgesetze und Vergabevorschriften geschützt.
Wert des höchsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungPreisgestaltung, Kalkulationen und technische Details gelten als besonders sensibel. Ihre Veröffentlichung könnte Unternehmen wirtschaftlich schaden. Dies wird ausdrücklich durch Informationsfreiheitsgesetze und Vergabevorschriften geschützt.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Registrierungsnummer0204:05113-10001-62
PostanschriftLeibnizstraße 10
StadtRecklinghausen
Postleitzahl45659
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle
E-Mailvergabestelle@lanuk.nrw.de
Telefon+49 23613050
Internetadressehttps://www.lanuk.nrw.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer0251 4111691
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Straße 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon+49 2514111691
Fax+49 2514112165
Internetadressehttps://www.bezreg-muenster.de/kontaktseite-vergabekammer-westfalen
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungAlexander Meurer Tierschutzgesellschaft mbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleinstunternehmen
Registrierungsnummer0152-54354181
PostanschriftAlfred-Nobel-Straße 1 e
StadtBingen am Rhein
Postleitzahl55411
Land, Gliederung (NUTS)Mainz-Bingen (DEB3J)
LandDeutschland
E-Mailameurer@online.de
Telefon0152-54354181
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungd30f4e50-6d2e-4bd4-abd2-e1ecc8426956  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung04/05/2026 12:06:31 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung305267-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe86/2026
Datum der Veröffentlichung05/05/2026