Beschreibung der Beschaffung
Am Standort Melkerstieg befinden sich in massiver Bauweise erstellte Gebäude, die in mehreren Bauabschnitten im Jahreszeitraum von 1960 (Betriebsgebäude Kläranlage) bis 2005 (Aufstockung Büro Bauhof) erstellt wurden. Nach einer Variantenbetrachtung unterschiedlicher Standorte erfolgte am 15.07.2021 ein Ratsbeschluss, der festlegt, dass der Standort Melkerstieg weiterentwickelt und qualifiziert werden soll.
Nach aktueller Vorüberlegung bleiben die Werkstatthallen entlang des Melkerstiegs, Teile des Verwaltungsgebäudes und der Gebäudebestand der ehemaligen Stadtentwässerung erhalten. Durch die Weiternutzung der vorgenannten Gebäudesubstanz, besteht jedoch die Erforderlichkeit, die neuen Gebäude funktional und technisch in den Bestand zu integrieren.
Auf dem zur Verfügung stehenden Gelände befand sich bis 2003 eine Kläranlage die stufenweise zwischen 1960 und 1988 ausgebaut worden war. Im Jahr 2004 wurde das Klärwerk weitgehend in der Form zurück gebaut, dass die Baukörper auf ca. 1,00 m uGOK abgebrochen und die Klärbecken verfüllt wurden. Des Weiteren befindet sich auf dem östlichen Teil des Grundstücks eine vorerkundete Altablagerung, die bis Anfang der 1970er Jahre mit Hausmüll verfüllt wurde.
Die Baumaßnahmen sind im laufenden Betrieb durchzuführen und es werden Interimslösungen zu schaffen sein.
Die Hansestadt Buxtehude wurde 2021 mit dem Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet. Daher wird für mind. für die Neubauten eine DGNB-Zertifizierung in Gold angestrebt. Für die Maßnahmen im Gebäudebestand soll eine möglichst ressourcenschonende Bauweise gewählt werden.
Die Bauzeit einschließlich der Abbrucharbeiten ist auf 36 Monate geschätzt.
Das Büro S3 Sasse + Sasse, Bremen war mit einer Machbarkeitsuntersuchung beauftragt, die aufzeigt, die die erforderliche Baumasse gem. Raumprogramm am Standort Melkerstieg umgesetzt werden kann. Die Machbarkeitsuntersuchung wird (mind. in Teilen) mit dem Versand der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).
Für die Vergabestelle, begleitet das büro luchterhandt & partner, Hamburg die operative Umsetzung dieses VgV-Verfahrens.