Die Lieferung der Medien- und Steuerungstechnik für das gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) des BBK durch die G+B Medientechnik GmbH beinhaltet zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers (originäre Lieferung von Medien- und Steuerungstechnik für das GMLZ des BBK durch die G+B GmbH), die zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind. Ein Wechsel des Unternehmens würde dazu führen, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Die Laufzeit des öffentlichen Auftrages unterschreitet drei Jahre.
Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV i.V.m. § 17 Abs. 5 VgV liegen somit vor.