Die Sozialwahlen haben eine hohe Bedeutung im freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat und sind in ihrer Bedeutung die drittgrößte Wahl nach der Bundestagswahl und der Europawahl. Die Vorbereitungen und die Durchführung der Wahl unterliegen zwingenden gesetzlich geregelten formalen Vorgaben und gesetzlichen Fristen (geregelt in den §§ 45 ff. SGB IV, SVWO).
Um die Allgemeinheit der Wahl sicherzustellen und eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erreichen, muss eine flächendeckende Infrastruktur an Einlieferungsmöglichkeiten für die Wähler insbesondere im ländlichen Raum bestehen. Über eine solche Infrastruktur verfügt nur die Deutsche Post AG.