Zusätzliche Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.2.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen,
(1.2.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist darüber hinaus eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen.
(1.3) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(1.3.1) Bei Nachunternehmereinsatz ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen.
(1.3.2) Bei Eignungsleihe ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen.
(1.4) Vordruck „Angebot“.
(1.5) Leistungsverzeichnis (Vordruck).
(1.6) Ggf. Anlage mit Erläuterungen zum Angebot.
(2) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -
www.evergabe.nrw.de-.
(3) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z. B. per Fax, Mail) vor.
(4) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck „Absage“ über das Modul „Kommunikation“ in diesem Projektraum.
(5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(5.1) Leistungsbeschreibung,
(5.2) Bewerbungsbedingungen,
(5.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen,
(5.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe,
(5.5) Informationsblatt DSGVO.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDRAB.