305928-2021 - ErgebnisDeutschland-Bad Wildungen-Reinhardshausen: Röntgengeräte
OJ S 117/2021 18/06/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Werner Wicker Klinik, Orthopädisches Schwerpunktklinikum, Werner Wicker GmbH & Co. KG
Postanschrift: Im Kreuzfeld 4
Ort: Bad Wildungen-Reinhardshausen
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34537
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verwaltungsdirektion
E-Mail: faustcronau@werner-wicker-klinik.de
Telefon: +49 5621803400
Fax: +49 5621803208
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.werner-wicker-klinik.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des privaten Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Werner Wicker Klinik, Orthopädisches Schwerpunktklinikum, Werner Wicker GmbH & Co. KG, Röntgenaufnahmegerät
Referenznummer der Bekanntmachung: 20/128
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33111000 Röntgengeräte
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Röntgenaufnahmegerät.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 212 650,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte, 33100000 Medizinische Geräte, 33110000 Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Hauptort der Ausführung: Werner Wicker Klinik, Orthopädisches Schwerpunktklinikum, Werner Wicker GmbH & Co. KG Im Kreuzfeld 4 34537 Bad Wildungen-Reinhardshausen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
1 St. Röntgenaufnahme-Arbeitsplatz mit Rasterwandstativ, Decken- und Bodenunterkonstruktionen sowie Elektro-Unterverteilung.
Zwei-Detektor-Röntgenaufnahme-Arbeitsplatz zur Röntgenaufnahme des Thorax, Abdomens sowie des gesamten Skeletts einschl. Schädel.
Röntgenaufnahme-Arbeitsplatz mit kabellosem Flachdetektor im Patientenlagerungstisch und zusätzlichem, hochauflösendem Flachdetektor im Rasterwandstativ; einschließlich der gesamten erforderlichen Software, Organprogramme, Belichtungsprogramme für Erwachsene und Kinder unterschiedlichen Alters und geräteseitigen Hard- und Softwarekomponenten für die Datenübertragung vom Flachdetektor zum Systemrechner.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 016-035790
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe RayMedix GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
11/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: RayMedix GmbH
Postanschrift: Weyerhofstraße 68
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 212 650,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRHYYES
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 615112-6601
Fax: +49 615112-5816
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinweis zur Rügeobliegenheit und zu Nachprüfungsverfahren unter Bezug auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/06/2021